Urteil in Essen: „Ich werde euch alle töten“ – 16
Audioplayer wird geladen Anzeige Nach einem tödlichen Erbschaftsstreit in Gelsenkirchen sind sechs Mitglieder einer Familie am Mittwoch zu Haftstrafen von bis zu zwölf Jahren verurteilt worden. Nach dem Urteil rastete der Jüngste der Angeklagten im Prozess völlig aus. Der 16-Jährige sprang auf und drohte den Richtern mit erhobener Faust: „Ich werde euch alle töten.“ Der Jugendliche musste von mehreren Wachtmeistern aus dem Gerichtssaal gebracht werden. Seine ebenfalls verurteilte Mutter lag zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Boden des Gerichtsaals. Sie hatte offenbar einen Kreislaufzusammenbruch erlitten. Eine mitangeklagte Schwester des 16-Jährigen hyperventilierte. Für beide Frauen musste ein Krankenwagen gerufen werden. Anzeige Lesen Sie auch Bei den Angeklagten handelte es sich um einen 53 Jahre alten Familienvater, seine Ehefrau, ihre drei gemeinsamen Kinder und einen Schwiegersohn. Laut Urteil waren sie am 28. September vergangenen Jahres mit Messern bewaffnet auf Mitglieder ihrer eigenen, deutsch-türkischen Familie losgegangen. Mehrere Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt, ein 56-Jähriger starb durch einen Stich ins Herz. Laut Anklage hatte es bereits in den Tagen vor der Tat gegenseitige Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen in der Familie gegeben. Anzeige Es ging um eine Wohnung in der Türkei Die Richter am Essener Landgericht zweifelten nicht daran, dass der 16-Jährige den tödlichen Stich gesetzt hatte. Gegen ihn wurden sieben Jahre Jugendhaft verhängt. Sein Vater und seine Mutter wurden zu zwölf beziehungsweise zu zehn Jahren Haft verurteilt. Gegen die beiden weiteren Männer wurden neun beziehungsweise sieben Jahre Haft verhängt. Die Schwester des 16-Jährigen wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Lesen Sie auch Hintergrund der Tat soll laut WDR ein Erbschaftsstreit um eine Wohnung in der Türkei sein. Die Angeklagten hatten auf Freisprüche wegen Notwehr oder auf milde Strafen gehofft. Die Urteile fielen wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Sie sind noch nicht rechtskräftig. dpa/AFP/lfb