Urteil in Flensburg: Andy W. erhängte seinen Hund Buddy qualvoll im Wald - DAS sind die Konsequenzen
Mann erhängt Hund im WaldBuddys Todeskampf dauerte sieben Minuten Seine vier Pfoten hingen knapp über dem Boden Andy W. schaut Dienstagmorgen (11. August) starr nach vorn. Während die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer die Tat noch einmal zusammenfasst, zeigt der 38-Jährige keine Regung. Als der Angeklagte vor der Urteilsverkündung das letzte Wort hat, bringt er eine kurze Entschuldigung hervor: „Ich wollte sagen, dass es mir leidtut, was das verursacht hat und wie das gekommen ist.” Mehr möchte er nicht sagen. Die Richterin ist sicher: Andy W. hat geplant gehandelt – aus egoistischen, niederen Motiven. Der Hund habe ihn genervt. Laut Staatsanwaltschaft war ein weiterer Grund, dass Andy W. und seine Partnerin in eine Wohnung ziehen wollte, in der Hunde nicht erlaubt waren. Der Angeklagte hatte während der Beweisaufnahme ausgesagt, er habe den Hund nicht getötet. Er habe ihn zum Einschläfern bringen wollen und dabei einen Bekannten getroffen, der den Hund dann übernommen habe. Während seiner Aussage verwickelte er sich mehrfach in Widersprüche. Dass es den Bekannten mit dem „Allerweltsnamen” wirklich gibt, glaubte die Richterin nicht und begründete dies auch mit dem Verhalten des Angeklagten nach dem Fund des toten Hundes und dem Zeugenaufruf der Polizei einige Tage später. Stattdessen habe er das Tier an einem dünnen Seil im Wald aufgehängt, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der kleine Rüde habe da noch gelebt, sagte die Richterin. Tatsächlich findet eine Spaziergängerin Buddy am 1. April 2025 im Wald bei Flensburg. Der Hund ist an einem Baum aufgehängt. Seine vier Pfoten hingen dabei knapp über dem Boden. Die Obduktion ergibt: Tod durch Strangulation. Der kleine Rüde habe Schmerzen und Angst erlitten, erklärt der Staatsanwalt basierend auf den Angaben eines Sachverständigen über den Todeskampfes. Bis zu sieben Minuten habe es gedauert, bis Buddy gestorben sei. Lese-Tipp: „Er dachte, er geht Gassi“ – Tränen, Wut und schockierende Details im Buddy-Prozess Richterin gibt Andy W. mildere Strafe: Das ist die Begründung Das Amtsgericht Flensburg sieht es in seiner Urteilsverkündung als erwiesen an, dass Andy W. für den Tod des Pudelmischlings verantwortlich ist. Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wird der 38-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit darf W. außerdem keine Tiere halten und muss insgesamt 3.000 Euro an das Tierheim Flensburg zahlen. Der Fall hatte in der Vergangenheit heftigen Reaktionen in sozialen Medien geführt. Laut der Richterin wirkte sich dies strafmildernd auf das Urteil aus. Die Belastung durch die Öffentlichkeit sei bereits hoch gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Andy W. und seine Partnerin sind inzwischen Eltern eines gemeinsamen Kindes. Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche