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Urteil in München: Bäume von Uli Hoeneß dürfen stehen bleiben

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Vor 20 Jahren hatte es die Familie Hoeneß an den Tegernsee gezogen: Dort erstand der heute 74-Jährige ein großes Anwesen mit einem Landhaus im alpinen Stil mit viel Holz und Glas. Auf dem Grundstück befinden sich laut Hoeneß „seit 15 bis 20 Jahren“ drei Spitzahorne, und da einer der Bäume wegen Schneebruchs gefällt werden sollte, ließ Hoeneß in diesem Frühjahr zwei Linden einsetzen. Wie in der Güteverhandlung vor dem Landgericht München II berichtet wurde, wird der Rasen auf dem Grundstück von einer Schafherde „gemäht“, und die finde im Sommer unter der Baumgruppe Schatten, führte Hoeneß‘ Ehefrau Susi vor Gericht aus.

Daran störte sich das Ehepaar in einem Nachbarhaus. Ihre Sicht werde durch die Bäume versperrt. Zudem sei in der Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975 unter anderem festgeschrieben, dass bestimmte Teile des Grundstücks weder bebaut noch bepflanzt werden dürften. Durch die beeinträchtigte Sicht sei das Grundstück weniger wert, führte der Anwalt der Kläger aus.

Diese Grunddienstbarkeit, die vor mehr als 50 Jahren zugunsten der Nachbarn eingetragen wurde, besagt, dass innerhalb einer bestimmten Fläche auf dem Hoeneß-Grundstück eine Bebauung oder Bepflanzung verboten ist. Im Prozess hatte die Klägerseite Fotos und Auszüge aus dem „Bayern Atlas“ vorgelegt, um zu beweisen, dass die neuen Bäume quasi im verbotenen Gartenbereich gepflanzt worden seien. Die vorgelegten Beweise allerdings überzeugten das Gericht nicht.

Andrea Kürten, Pressesprecherin am Landgericht München II, zitiert aus dem Urteil: „Angesichts der Nähe der streitgegenständlichen Pflanzen zur Grenze des von der Verfügungsklägerin eingezeichneten Ausübungsbereichs kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Verfügungsklägerin durch kleinste Abweichungen in der Eingabe der Daten bzw. des Lageplans verfälscht worden sein könnten.“ Auf gut Deutsch: Die Kläger hätten nicht eindeutig nachgewiesen, dass die zwei kleinen Linden wirklich auf verbotener Erde stehen.

Zu dem Argument der Kläger, dass die Sicht durch die Linden verstellt sei, sagte Uli Hoeneß in der vorangegangenen Güteverhandlung, dass man das Gut Kaltenbrunn „seit 30 Jahren nicht mehr sehen könne wegen Tausender Bäume“. Die Vorsitzende Richterin konnte sich in der Sitzung des Eindrucks nicht erwehren, dass es vielleicht gar nicht um die Bäume, sondern um andere „Probleme im nachbarschaftlichen Verhältnis“ gehen könnte. Man wolle dem Ehepaar Hoeneß das Leben nicht schwer machen, versicherte der Klägeranwalt, was der Ehrenpräsident mit einem „da lachen ja die Hühner“ quittierte.

Der Erlass der einstweiligen Verfügung zur Beseitigung der zwei Linden im Streit um die Baumaufstellung in Hoeneß‘ Garten ist damit erst mal vom Tisch. Die Klägerseite, die laut Gericht die Kosten des Eilverfahrens zu tragen hat, hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ob das Ehepaar Hoeneß in die Nachspielzeit muss, wird sich also erst zeigen. „Wir warten jetzt erst mal auf die schriftliche Urteilsbegründung“, sagte Peter Gauweiler, der mit eigenem Pressesprecher anwesend war, nach der Urteilsverkündung.

Ein Hauptsacheverfahren, in dem es um die Fällung der ganzen Baumgruppe gehen könnte, „ist aktuell nicht anhängig“, sagte Pressesprecherin Andrea Kürten vom Landgericht München II. Der Anwalt der Klägerseite war nach dem Urteil zunächst nicht erreichbar.

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