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Urteil: Vaterschaftsanerkennung durch Transmann ist unwirksam

Nation

Stand: 08.10.2026 15:20 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat nach einem Fall aus Mecklenburg-Vorpommern ein Urteil gefällt: Transmänner können nicht als Väter anerkannt werden, wenn sie bei der Geburt des Kindes selbst noch als weiblich galten.

Eine Vaterschaftsanerkennung durch einen Transmann ist unwirksam, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes selbst rechtlich noch als Frau geführt wurde. Dies gelte auch, wenn die Anerkennung deutlich nach der Geburt des Kindes erfolgte. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Nur ein Mann kann solch eine Anerkennung machen, heißt es in einem Beschluss des zwölften Zivilsenats.

Gericht gab einer Frau aus Mecklenburg-Vorpommern recht

Anlass war ein Fall aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Mutter eines 2014 geborenen Kindes hatte den Angaben zufolge im Jahr 2016 zugestimmt, dass ihr Partner - ein Transmann - die Vaterschaft für das Kind anerkennt. In der Zeit zwischen der Geburt und der Anerkennung habe ein Amtsgericht rechtskräftig festgestellt, dass die bis dahin dem weiblichen Geschlecht zugehörige Person nunmehr als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen sei und hatte den Vornamen geändert. Später trennten sich die Erwachsenen laut dem BGH. Die Mutter habe 2023 dann beantragt, dass die Vaterschaftsanerkennung für unwirksam erklärt werde. Am Amtsgericht Stralsund und am Oberlandesgericht Rostock hatte sie damit keinen Erfolg. Der BGH entschied die Sache nun aber anders.

Was sich durch das neue Gesetz geändert hat und was nicht

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihren Vornamen einfacher ändern lassen. Es ist keine gerichtliche Entscheidung mehr erforderlich. Auch in Bezug auf das neue Gesetz sieht der BGH-Senat seine Entscheidung im Einklang mit dem Verständnis des Gesetzgebers. Dieser habe weiterhin "das Ziel verfolgt, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird", zitiert der BGH aus der Gesetzesbegründung. Eine Frau könne nicht Vater sein.

Ausnahme für biologische Väter

Im Selbstbestimmungsgesetz heißt es zur Vaterschaftsanerkennung, dass der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes maßgeblich dafür sei, wie das Rechtsverhältnis zwischen einer Person und ihren Kindern zu bewerten sei. Transfrauen können allerdings eine Erklärung abgeben, dass ihr Geschlechtseintrag vor der Geschlechtsänderung ausschlaggebend sein soll. Diese Ergänzung soll ihnen laut BGH unter Berufung auf ihr früheres männliches Geschlecht eine Vater-Kind-Zuordnung ermöglichen, ohne ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft durchführen zu müssen.

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