DAX +0,11 % 26.349,57 Pkt 13:30:31 MDAX -0,60 % 32.214,25 Pkt 13:30:32 Euro Stoxx 50 +0,25 % 6.551,80 Pkt 13:30:30 Dow Jones +0,17 % 53.975,98 Pkt 22:40:36 S&P 500 +0,56 % 7.753,11 Pkt 22:38:36 Nasdaq +0,98 % 26.605,36 Pkt 23:15:59 Nikkei +2,08 % 66.970,22 Pkt 08:45:03 Gold +1,90 % 4.444,80 USD 13:35:21 Silber +0,43 % 65,39 USD 13:35:17 Brent -0,03 % 87,69 USD 13:34:47 WTI +0,15 % 82,25 USD 13:35:32 Bitcoin +0,59 % 64.288,97 USD 13:45:30 EUR/USD -0,15 % 1,15390 USD 13:45:21 EUR/GBP -0,22 % 0,85470 GBP 13:45:31 EUR/CHF +0,15 % 0,93530 CHF 13:45:32 EUR/JPY +0,65 % 183,663 JPY 13:45:29

Urteil: Zehn Jahre Haft für Mord an Gerichtsvollzieher

Nation

Im Prozess um den in Bexbach getöteten Gerichtsvollzieher hat das Gericht heute das Urteil verkündet: Der Angeklagte wurde zu zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Der 42-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts im November 2025 einen Gerichtsvollzieher mit mindestens 13 Messerstichen getötet, als der eine Zwangsräumung bei ihm vollstrecken wollte. Nach Auffassung des Gerichts war bei der Tat das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem niedrige Beweggründe und Grausamkeit als Mordmerkmale aufgeführt. Dem folgte das Gericht nicht. Verurteilter hatte sich auf Räumung vorbereitet Laut Gericht hat der Verurteilte von der drohenden Zwangsräumung gewusst und bewusst Post des Gerichtsvollziehers ignoriert. Auch habe er sich kurz vor der Tat die Tatwaffe gekauft und in der Nähe der Wohnungstür platziert, wo der Gerichtsvollzieher getötet wurde. Der Waffenkauf stehe aber nicht in Zusammenhang mit der Räumung, sondern mit einem Verfolgungswahn des Verurteilten wegen seiner Schizophrenie. Die sachverständig beratene Kammer ging deshalb davon aus, dass der Angeklagte bei der Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat. Weil der Mann aufgrund seiner Erkrankung weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist und weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, hat das Gericht nach §63 StGB die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft Das Gericht blieb mit dem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die auf elf Jahre Haft mit dauerhafter Unterbringung in der Psychiatrie plädiert hatte. Der Anwalt der Witwe des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, hatte 13 Jahre Haft gefordert. Wie die Staatsanwaltschaft befand auch er den Angeklagten für vermindert schuldfähig und folgte damit ebenfalls einer Gutachterin, die bei dem Angeklagten eine schizophrene Störung sowie Verfolgungswahn festgestellt hatte. Rückblick: Das waren die Plädoyers: Die für Montag erwartete Urteilsverkündung war aus Termingründen auf Dienstagmorgen verschoben worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zu. Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 11.8.2026 berichtet.

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