DAX +1,75 % 26.039,68 Pkt 18:00:00 MDAX +0,99 % 30.798,65 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,64 % 6.207,07 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 52.342,56 Pkt 21:33:51 S&P 500 -0,03 % 7.720,39 Pkt 21:32:46 Nasdaq -1,11 % 26.184,73 Pkt 22:15:59 Nikkei +1,10 % 64.659,47 Pkt 07:45:03 Gold -0,75 % 4.021,40 USD 00:45:55 Silber -2,84 % 51,94 USD 00:45:33 Brent -3,38 % 111,42 USD 00:45:28 WTI -0,05 % 102,73 USD 00:45:47 Bitcoin -4,25 % 77.810,44 USD 00:55:56 EUR/USD +0,51 % 1,11870 USD 00:55:44 EUR/GBP -0,04 % 0,83580 GBP 00:55:59 EUR/CHF -0,15 % 0,92090 CHF 00:55:59 EUR/JPY +0,40 % 176,492 JPY 00:55:59

US-Sanktionen gegen Strafgerichtshof: Das Weltgericht lahmlegen, aber nicht sofort

Welt

Das US-Außenministerium hat am 9. Oktober den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sanktionen belegt. Das Weltgericht ist damit vom Zahlungsverkehr mit US-Finanzinstitutionen ausgeschlossen, seine Bankkonten sind gesperrt und US-Staatsangehörige oder Unternehmen in den USA dürfen keinerlei geschäftliche Transaktionen mit dem Gericht tätigen.

Da es keinen internationalen Zahlungsverkehr und auch keine Onlineaktivitäten ohne Beteiligung von US-Unternehmen gibt, außer in wenigen Ländern wie Nordkorea, legt dieser Beschluss das Weltgericht faktisch komplett lahm. Die Maßnahme erweitert die bestehende US-Sanktionsverordnung 14203 vom 6. Februar 2025, die bereits Visa- und Finanztransaktionsrestriktionen gegen einzelne Mitarbeiter des IStGH verhängte. Dies wird nun erweitert und auf das Gericht an sich ausgedehnt. „Wir werden Transaktionen mit diesem Schurkengericht verbieten, ihre Ressourcen abschneiden und ihre Tätigkeit lahmlegen“, erklärte US-Außenminister Marco Rubio.

Das Inkrafttreten der Sanktionen ist für 180 Tage ausgesetzt, also bis 7. Mai 2027. Wie das US-Finanzministerium in seinen Sanktionsnotizen ausführt, soll dies den vorläufigen Weiterbetrieb des Gerichts sowie seine „Abwicklung“ ermöglichen. Ohne solche Ausnahmegenehmigungen könnte das Den Haager Gericht mit sofortiger Wirkung keine Rechnungen oder Gehälter mehr zahlen und müsste vermutlich dichtmachen und seine Haftanstalt in Scheveningen an der Nordsee schließen.

Die 180 Tage sind laut US-Außenministerium auch als Zeitfenster gedacht, um „Fortschritte bei diplomatischen und rechtlichen Lösungen, die den wichtigsten US-Sorgen über den IStGH Rechnung tragen“, zu ermöglichen. Laut Rubio geht es vor allem darum, dass keine US-Amerikaner verfolgt werden können. „Entweder der IStGH setzt seinen Drohungen ein Ende oder wir setzen dem IStGH ein Ende“, erklärte das US-Außenministerium. Die USA erwarteten, dass ihre Verbündeten sie dabei unterstützten.

Was kann die EU tun?

Die denken aber nicht daran. Zahlreiche europäische Länder reagierten mit scharfer Kritik. Die EU nannte die Sanktionen „inakzeptabel“ und forderte ihre Rücknahme, begrüßte aber zugleich, dass die USA sie nicht sofort umsetzen wollten und Dialog suchten.

Beim wöchentlichen Treffen der EU-Außenminister am Montag dürfte unter anderem diskutiert werden, rechtzeitig zum Ablauf der 180-Tage-Frist die sogenannte „Blocking-Verordnung“ der EU zu aktivieren. Diese Verordnung, ursprünglich 1996 zum Umgang mit den US-Sanktionen gegen Kuba ins Leben gerufen, ermöglicht es, von anderen Ländern verhängte Sanktionen für ungültig auf EU-Gebiet zu erklären und Unternehmen aus der EU zu untersagen, ihnen Folge zu leisten.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren