DAX +0,55 % 25.603,98 Pkt 16:03:03 MDAX -0,21 % 32.326,56 Pkt 16:03:02 Euro Stoxx 50 +1,43 % 6.337,99 Pkt 16:03:00 Dow Jones -1,58 % 51.912,83 Pkt 16:17:59 S&P 500 -0,33 % 7.403,97 Pkt 16:18:01 Nasdaq +0,57 % 25.017,86 Pkt 16:18:03 Nikkei +0,71 % 61.867,43 Pkt 08:45:03 Gold +3,03 % 4.157,00 USD 16:07:53 Silber +0,93 % 58,40 USD 16:08:00 Brent -1,17 % 89,68 USD 16:06:02 WTI -0,57 % 83,98 USD 16:08:01 Bitcoin +1,17 % 64.654,35 USD 16:17:47 EUR/USD +1,30 % 1,15350 USD 16:17:23 EUR/GBP +0,07 % 0,85750 GBP 16:18:02 EUR/CHF -0,49 % 0,92840 CHF 16:18:02 EUR/JPY -2,13 % 182,590 JPY 16:18:02

US-Verbot von Saugrobotern trifft Roborock, Dreame und Co.

Technologie

Die US-Kommunikationsaufsicht FCC hat ihre sogenannte Covered List um im Ausland produzierte „fortschrittliche Robotikgeräte“ erweitert. Produkte auf dieser Liste erhalten grundsätzlich keine neue FCC-Zulassung und dürfen damit nicht regulär in den Vereinigten Staaten eingeführt, beworben oder verkauft werden. Was zunächst nach einer Maßnahme gegen humanoide Roboter klang, betrifft auch gewöhnliche Saugroboter. Die Definition fällt ausgesprochen weit aus. Erfasst werden softwaregesteuerte Geräte, die sich am Boden bewegen, ihre Umgebung mit Sensoren wahrnehmen und über eine drahtlose Verbindung verfügen. Zusammen mit einer vorhandenen Ladestation müssen sie mehr als zwei Kilogramm wiegen. Damit fallen neben Saugrobotern auch Mähroboter, Lieferfahrzeuge und zahlreiche Maschinen für Lagerhallen unter die neue Regelung. Bestehende Geräte bleiben erlaubt Ein bereits gekaufter Saugroboter muss deshalb nicht abgeschaltet oder entsorgt werden. Auch Händler dürfen Modelle, die schon zuvor eine FCC-Zulassung erhalten haben, weiterhin importieren, anbieten und verkaufen. Die Beschränkungen greifen erst bei neuen Gerätegenerationen, für die nach der Aktualisierung der Liste eine Zulassung beantragt wird. Hersteller können eine Sonderfreigabe beantragen, wenn ihre Geräte nach Einschätzung der zuständigen US-Behörden kein unvertretbares Risiko darstellen. Ohne eine solche Genehmigung bleibt neuen Modellen der Zugang zum amerikanischen Markt jedoch verwehrt. Chinesische Hersteller dominieren den Markt Die Auswirkungen dürften bei Saugrobotern besonders deutlich ausfallen. Zu den größten Anbietern gehören chinesische Unternehmen wie Roborock, Ecovacs, Dreame, Xiaomi und Narwal. Doch auch amerikanische oder europäische Marken können betroffen sein, wenn ihre Geräte im Ausland entwickelt oder produziert werden. Die FCC begründet den Schritt mit Risiken für Lieferketten und Cybersicherheit. Moderne Reinigungsroboter erstellen detaillierte Karten von Wohnungen, besitzen teilweise Kameras und Mikrofone und lassen sich über das Internet fernsteuern. Nach Ansicht der US-Behörden könnten entsprechende Daten zur Überwachung missbraucht oder die Geräte aus der Ferne manipuliert werden. Herkunft statt konkrete Sicherheitsprüfung Die Regelung unterscheidet allerdings nicht danach, ob bei einem Hersteller tatsächlich Sicherheitslücken bekannt sind. Ausschlaggebend ist zunächst, ob ein neues Modell im Ausland produziert wurde. Das bedeutet, dass auch vergleichsweise gut abgesicherte Geräte eine Ausnahmegenehmigung benötigen, während konkrete technische Schutzmaßnahmen allein keine automatische Zulassung garantieren. Parallel zu den Robotern hat die FCC auch vernetzte Wechselrichter aus ausländischer Produktion auf die Liste gesetzt. Für Käufer in Deutschland und anderen europäischen Ländern ergeben sich zunächst keine direkten Einschränkungen. Langfristig könnte die Entscheidung jedoch dazu führen, dass Hersteller einzelne Geräte nicht mehr in den USA anbieten oder Teile ihrer Produktion dorthin verlagern.

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