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Uwe Steimle: Unterlassungserklärung nach Stauffenberg-Spruch - keine Reue

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TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Berlin – Nach seinem umstrittenen Auftritt bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau lenkt Kabarettist Uwe Steimle (63) ein – aber nur vermeintlich! Wie BILD vorliegende Dokumente zeigen, hat Steimle eine Unterlassungserklärung gegenüber Karl Graf von Stauffenberg (55), dem Enkel des Hitler-Attentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg, abgegeben. Doch Reue? Fehlanzeige! Auslöser war ein Satz von Steimle. Er sagte er über den Bundeskanzler: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Die Stauffenberg-Familie kündigte anschließend rechtliche Schritte an (BILD berichtete). Stauffenberg verübte am 20. Juli 1944 ein gescheitertes Bombenattentat auf Adolf Hitler , wurde dafür von den Nazis hingerichtet. AfD-Bundeschef Tino Chrupalla (51) und Sachsen-Anhalts AfD -Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (35) saßen während Steimles Äußerung mit auf dem Podium, schritten nicht ein. Steimle-Anwalt war letzter DDR-Innenminister Nun verpflichtet sich Steimle schriftlich, Claus Schenk Graf von Stauffenberg nicht mehr in Zusammenhang mit Gewaltaufrufen gegen Merz zu nennen. In einem Begleitschreiben seines Anwalts und letzten DDR-Innenministers Peter-Michael Diestel (74) heißt es, Steimle habe die Erklärung „sofort unterzeichnet“. Und weiter: „Ohne rechtliche Beratung und ohne juristischen Zwang“. Sein Mandant schätze das Wirken dieser Helden als ein deutliches Signal in dunkelster deutscher Geschichte. Steimle sei inzwischen „selbst zu der Auffassung gelangt, dass das Wirken (...) des Widerstandskämpfers Claus Schenk Graf von Stauffenberg – nicht Gegenstand von kabarettistischen Zuspitzungen sein sollte“. Und: „Die mediale Zuspitzung zu diesem Punkt bedauert mein Mandant, Herr Uwe Steimle, außerordentlich.“ Stauffenberg hätte Entschuldigung erwartet Stauffenberg-Enkel Karl Graf von Stauffenberg zu BILD: „Ich akzeptiere die Einlassung von Herrn Steimle und begrüße, dass der die Unterlassung unterschrieben hat. Eine öffentliche Entschuldigung hätte ich jedoch für angebracht empfunden. Steimle hat immerhin dem gewählten Bundeskanzler gedroht.“ Steimles Anwalt Diestel auf BILD-Anfrage: „Bei meinem Mandanten hat es keinen Sinneswandel gegeben und es gibt auch keinen Grund für eine Entschuldigung.“ Es sei „völlig legitim und zulässig, politische Satire in einem Zeitraum zu pflegen, in dem das friedliche Ansinnen meines Mandanten hoch gefährdet erscheint.“

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