Verbot? Wüst spricht aus, was „öffentlich bisher kein CDU
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AfD-Verbotsverfahren: Wüst spricht aus, was „öffentlich bisher kein CDU-Mensch“ gesagt hat
Von: Christoph Gschoßmann
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Der CDU-Ministerpräsident bricht parteiintern ein Tabu – und nennt die eine Bedingung, unter der ein Verbot für ihn zur Pflicht wird.
München – Die AfD greift nach der Macht. Nach der Sachsen-Anhalt-Wahl könnte die Rechtsaußenpartei erstmals eine Landesregierung stellen, und das, obwohl der Landesverband als gesichert rechtsextrem gilt. Viele Stimmen wanderten von der CDU an die AfD, die Kanzlerpartei steckt bundesweit in der Krise. Die Stimmen, die ein AfD‑Verbot fordern, werden lauter – und auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst äußerte sich nun dazu. Er sagte etwas, das in seiner Partei bisher niemand öffentlich ausgesprochen hatte.
Auf die Frage, wie er zu einem AfD-Verbot stehe, forderte der CDU-Politiker erstmals den Aufbau einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die die Partei verfassungsrechtlich prüfen soll. Den politischen Gehalt seiner eigenen Worte hob er selbst hervor: „Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin, diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet“, sagte Wüst laut WELT.
AfD-Verbot: Wüst fordert ergebnisoffene Prüfung – kein politisches Vorurteil
Das Ziel der Arbeitsgruppe soll kein politisch vorher festgelegtes sein. Die Prüfung müsse ergebnisoffen laufen, sagte Wüst der Deutschen Presse-Agentur: „Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, zitiert ihn RTL. Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler und Experten von Bund und Ländern sollen in dem Gremium mitarbeiten.
Doch Wüst macht auch klar: Wer nach dieser Prüfung schwarz auf weiß liest, dass die AfD verboten werden kann, hat keine Wahl mehr. „Wenn nach einer Prüfung auf dem Tisch liegt: Diese Partei kann verboten werden, dann ist dieses Verbotsverfahren anzustrengen. Für mich ist das relativ klar. Aber Schrittchen für Schrittchen“, sagte er laut WELT. Ein Verbot sei keine politische Haltungsfrage, sondern folge dem Prüfkatalog aus den NPD-Verbotsverfahren – und wäre für ihn ein „Handlungsbefehl zum Schutz der Verfassung“.
CDU-Linie beim AfD-Verbotsverfahren: Wüst und Merz warnen vor Schnellschüssen
Gleichzeitig bremst Wüst alle, die jetzt lautstark ein sofortiges Verbot fordern. „Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen“, sagte er der dpa. Wer ein Verfahren schlampig vorbereite und damit scheitere, riskiere das Schlimmste: Die AfD käme mit dem Gütesiegel „für verfassungsgemäß befunden“ aus Karlsruhe zurück.