Verdacht der Bestechlichkeit: Um diesen Deal geht es bei den Ermittlungen gegen Steffen Krach
Die Staatsanwaltschaft Hannover geht dem Verdacht nach, der SPD‑Spitzenkandidat für die Berlin-Wahl, Steffen Krach, habe sich im Zuge eines Bieterverfahrens für einen neuen Gesundheitsstandort in Niedersachsen bestechen lassen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Konkret geht es um den Verkauf eines ehemaligen Klinikgeländes in der Stadt Lehrte. Ein Investor soll den Standort zu einem ambulanten Gesundheitsstandort ausbauen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall.
2023 verabschiedete das Klinikum Region Hannover (KRH), ein kommunales Krankenhaus mit mehreren Standorten, die „Medizinstrategie 2030“. Krach war damals als Regionspräsident qua Amt Vorsitzender des Aufsichtsrats des Unternehmens. Die Strategie sieht unter anderem vor, den Klinikstandort in Lehrte aufzugeben und auf dem Gelände ein ambulantes Gesundheitszentrum aufzubauen. Dieses soll von einem externen Investor betrieben werden.
Anfang Oktober 2025 startete das Klinikum ein Interessenbekundungsverfahren für die Nutzung und den Ausbau des rund 30.000 Quadratmeter großen Geländes. „Das Verfahren richtet sich an Investoren, Projektentwickler, Mieter, Pächter und Betreiber, die bereit sind, nachhaltige Konzepte für die Nachnutzung zu entwickeln und langfristig umzusetzen“, hieß es damals seitens des KRH. Die letzte Angebotsfrist lief am 9. Januar aus.
Krach selbst sagte am Donnerstag, es habe vier Angebote für die Nachnutzung des Krankenhauses gegeben, zwei davon seien in die engere Auswahl gekommen: eines von der Hahne-Gruppe und eines von der G&W-Vermögensverwaltung.
Aus „inhaltlichen Gründen“ habe er während des Verfahrens „eine klare Präferenz“ für das Angebot der G&W‑Vermögensverwaltung geäußert, sagte er am Donnerstag während einer Pressekonferenz. Krach verwies auf eine höhere Investitionssumme der G&W und die inhaltliche Ausrichtung des Konzepts – unter anderem sei die psychiatrische Versorgung bei dem Angebot von G&W sichergestellt worden.
Geschäftsführer der G&W ist Gaurav Garg. Dieser hat der SPD Berlin am 29. Dezember 2025 laut Krach eine Spende in Höhe von 9.900 Euro zukommen lassen. Krach habe davon am 7. Januar 2026 erfahren und einen Tag später angeordnet, die Spende zurückzuüberweisen. Der Nachweis der Rücküberweisung liegt dem Tagesspiegel vor.
Am 19. Februar entschied der Aufsichtsrat des KRH, der Hahne-Gruppe den Zuschlag zu erteilen. Die Entscheidung wurde Ende April offiziell bekanntgegeben. Laut eines Berichts der „Neuen Presse“ war die Entscheidung im Aufsichtsrat umstritten und ist nicht einstimmig gefallen. Krach selbst hat sich bei der Abstimmung enthalten. Die Liegenschaften wurden am 1. September der Hahne-Gruppe übertragen.
Die G&W-Unternehmensgruppe wollte sich mit der Entscheidung nicht abfinden und hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt. Als dies scheiterte, zog das Unternehmen laut „Hannoversche Allgemeine“ (HAZ) vor das Oberlandesgericht.
In der Zwischenzeit leitet das KRH allerdings selbst rechtliche Schritte gegen die G&W ein. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe vertrauliche Informationen aus dem Bieterverfahren erhalten und diese für ein verbessertes Angebot genutzt, das knapp über dem der Hahne‑Gruppe gelegen habe. Krach bestätigte am Donnerstag, dass dies ein Grund gewesen sei, warum die G&W den Zuschlag nicht erhalten habe.
Im Mai durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hannover die Geschäftsräume und die Wohnung von G&W-Geschäftsführer Garg. Der Vorwurf laut HAZ: wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen.
Krach wiederum bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn auch wegen versuchter Einflussnahme ermittelt. Auch diesen Vorwurf wies der SPD-Politiker zurück. „Ich habe weder mit dem einen Bieter noch mit dem anderen Bieter im Vergabeverfahren persönlichen Kontakt gehabt“, sagte Krach. „Von mir gibt es diese Information an den unterlegenen Bieter nicht.“