Verfassungsänderung: CDU-Generalsekretärin lehnt Hitzeschutz im Grundgesetz ab
Die CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann lehnt das Vorhaben ihres Koalitionspartners, den Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, ab. Der Vorschlag von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sei »wohlfeil«, sagte Hoppermann der Rheinischen Post. Schneider hatte angekündigt, in den kommenden Monaten einen Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorzulegen. Diese hält er angesichts der aktuellen Hitzerekorde für »zwingend notwendig«. Durch die Änderung sollen Hitzeschutz und Klimaanpassung zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, ein solches Vorhaben zu prüfen. Städte und Gemeinden hoffen auf Geld vom Bund Die Änderung soll zu einer besseren Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen führen. Der Bund könnte dann Maßnahmen von Gemeinden und Städten finanzieren, die Schutz vor Hitze bieten sollen. Mit den Geldern wollen die Kommunen etwa mehr versiegelte Flächen aufbrechen oder schattige Plätze schaffen. Hoppermann warnte hingegen, Zusammenarbeit gelinge nur »auf Augenhöhe«. Eine Grundgesetzänderung, »die dem Bund immer neue Kompetenzen gibt und zu neuen Zuständigkeitsstreitereien führt«, sei der falsche Weg. Union ist Zünglein an der Waage Dass Klimaanpassung und Hitzeschutz zur Gemeinschaftsaufgabe werden, befürworten auch kommunale Spitzenverbände, Grüne und Linkspartei. Allerdings ist für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Daher kommt es nun auf die Stimmen der Union an.