Verfolgsfahrt der Polizei von Bayern nach Hessen
06.09.26 - Ein Unfall, zwei beschädigte Fahrzeuge und drei festgenommene Fahrzeuginsassen – das ist die Bilanz einer länderübergreifenden Verfolgungsfahrt! Polizeibeamte haben am frühen Sonntagmorgen einen 32-Jährigen und seine zwei Mitfahrer in einem grauen Audi gestoppt und vorläufig festgenommen. Das meldet das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach. Auf den Fahrzeuglenker kommen nun Ermittlungen wegen mehrerer Vorwürfe zu. Fast 100 Kilometer verfolgte die Polizei den wilden Raser mit Blaulicht.
Symbolfoto: Adobe Stock / VGV
Was war passiert? Den bisherigen Erkenntnissen der Beamten zufolge wurde der 32-jährige Fahrer am Sonntag, gegen 2:20 Uhr, durch bayrische Polizeibeamte in Miltenberg kontrolliert. Bei dieser Kontrolle stellten die eingesetzten Ordnungshüter fest, dass der Audi-Fahrer mutmaßlich unter Drogeneinfluss stand. Zudem war er wohl nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, unter anderem einer Blutentnahme, wurde dieser nach Hause entlassen.
Kurz darauf fiel den Beamten aus Bayern abermals ein grauer Audi mit WI-Kennzeichen auf der B 469 in Höhe Stockstadt aufgrund seiner Fahrweise auf.
Symbolfoto: Adobe Stock / Michael Eichhammer
Als eine bayrische Streife den grauen Wagen stoppen wollte, entzog sich dieser durch überhöhte Geschwindigkeit. Danach setzte er seine Fahrt über die A3 in Fahrtrichtung Köln fort. Die weitere Flucht führte schließlich über die A 3 und A 66 bis nach Wiesbaden-Bierstadt, wo der 32-Jährige letztlich nach einem Wendemanöver mit seinem Audi, gegen 4:15 Uhr, frontal mit einem nachfahrenden Streifenwagen zusammenstieß. Der Fahrer sowie seine beiden Begleiter, ein Mann und eine Frau, konnten durch die verfolgende Streife vor Ort vorläufig festgenommen werden.
Bei Wiesbaden-Bierstadt konnte der Wagen gestoppt werden. Symbolfoto: O|N
Die weiteren Ermittlungen gegen den Fahrer dauern aktuell an. Der 32-Jährige hat sich nun wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung, des Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennens, des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel sowie des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich zu verantworten.