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Vergewaltigung jesidischer Kinder: Urteil im Münchner IS-Prozess

Allgemein

Sie trägt einen roten Pullover, die schwarzen Haare offen. Die 20-jährige Aliya wirkt gefasst. Doch dann fällt ihr Blick auf den Mann, der nur wenige Meter entfernt im Saal des Münchner Oberlandesgerichts München sitzt. Die junge Frau bricht in Tränen aus. Zum Artikel: IS-Prozess – Das System des Missbrauchs Ein Urteil – ein Stück Frieden Als sie zwölf Jahre alt war, hat der heute 45-jährige Twana S. sie laut Gericht vergewaltigt – zwischen 2015 und 2017 im Irak und Syrien, im Herrschaftsgebiet der Terrororganisation IS. Dafür und für weitere Taten wurde der 45-Jährige nun zu lebenslanger Haft verurteilt – unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und Völkermords. Aliya gehört der religiösen Minderheit der Jesiden an. Sie habe das Urteil mit Dankbarkeit aufgenommen, sagt ihre Nebenklagevertreterin Natalie von Wistinghausen: "Sie hat sicherlich noch einen weiten Weg vor sich, um all das zu verarbeiten. Für heute aber bedeutet das Urteil einen Abschluss. Vielleicht ist es auch das Bewusstsein, dass dieses Verfahren für die jesidische Gemeinschaft wichtig ist – als Anerkennung des Völkermords. Und dass es trotz der Aufarbeitung, die noch vor uns liegt, ein Stück Frieden bringt." Nach Überzeugung des Gerichts vergewaltigte Twana S. zudem ein weiteres jesidisches Mädchen, das damals höchstens sechs Jahre alt war. Verurteilt wurde auch die heute 30-jährige Mitangeklagte Asia R.. Weil sie zur Tatzeit noch heranwachsend war, erhielt sie nach Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Twana S. und Asia R. waren nach islamischem Recht verheiratet. Missbrauch von jesidischen Kindern Seit dem Frühjahr vergangenen Jahres mussten sich die beiden irakischen Angeklagten vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Hintergrund des Prozesses ist der Vernichtungsfeldzug der Terrororganisation IS gegen die religiöse Minderheit der Jesiden im Nordirak. Ab 2014 töteten die Dschihadisten Tausende Menschen, verschleppten Frauen und Kinder und versklavten sie. Deutschland erkennt die Verbrechen als Völkermord an. Dass deutsche Gerichte solche Taten überhaupt verhandeln können, liege am sogenannten Weltrechtsprinzip, erklärt Gerichtssprecher Laurent Lafleur: "Völkermorde können – unabhängig davon, wo sie begangen wurden, von wem sie verübt wurden oder gegen wen sie sich richteten – in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden." Hauptzeugin belastete Angeklagte Besonders belastend waren die Aussagen der überlebenden Hauptzeugin Aliya. Die junge Jesidin schilderte im Dezember 2025, wie sie mehrfach verkauft, misshandelt und schließlich von dem Angeklagten gekauft worden sei. Vor Gericht berichtete sie von Schlägen, Zwangsarbeit und wiederholten Vergewaltigungen. Sie sagte aus, die Mitangeklagte habe sie vor den sexuellen Übergriffen geschminkt. Die Zeugin lebt heute an einem geheim gehaltenen Ort in Deutschland. Aus Sicherheitsgründen werden keine weiteren Angaben gemacht. Der Angeklagte Twana S. war Anfang der 2000er Jahre als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und lebte zunächst in München. Nach Überzeugung der Ermittler radikalisierte er sich in einer islamistischen Moschee in München, reiste 2015 in das Herrschaftsgebiet des IS und schloss sich der Terrororganisation an. Dort lernte er Asia R. kennen, die nach islamischem Recht seine Ehefrau wurde. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland wurde der Mann bereits wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die neuen Vorwürfe kamen erst später ans Licht. Das forderten Verteidigung und Bundesanwaltschaft Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess für beide Angeklagte lebenslange Freiheitsstrafen. Für den Mann plädierte die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Die Verteidigung von Asia R. wies insbesondere den Vorwurf des Völkermords zurück. Ihr Anwalt Shervin Ameri argumentierte, seine Mandantin sei im Herrschaftsgebiet des IS aufgewachsen, zwangsverheiratet worden und habe nicht mit der für einen Völkermord erforderlichen Vernichtungsabsicht gehandelt. Er beantragte, sie wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Beihilfe zum schweren sexuellen Kindesmissbrauch und Mitgliedschaft im IS zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren zu verurteilen. Mit den neuneinhalb Jahren könne er leben, so Ameri nach dem Urteil. Er sagte außerdem, seine Mandantin habe sich inzwischen von ihrem Ehemann getrennt und von der Ideologie des IS distanziert. Sie hoffe auf eine Zukunft mit ihren Kindern. Über den Mitangeklagten äußerte sich der Anwalt dagegen deutlich kritischer. Dieser habe während des gesamten Prozesses keinerlei Reue gezeigt. Die Anwälte des Angeklagten wollten sich nicht äußern.

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