Verhungerter Säugling: Gericht verurteilt Eltern wegen Mordes
Stand: 21.07.2026 20:10 Uhr Im Prozess um den verhungerten Säugling in Brunsbüttel ist am Landgericht Itzehoe das Urteil gefallen. Das Gericht verurteilte die Eltern zu lebenslanger Haft. Das Kind war im September 2025 gestorben. von Sven Jachmann Das Landgericht Itzehoe wertet die Vernachlässigung des Säuglings als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann sagte am Dienstagvormittag in seiner Urteilsbegründung: Der Fall lasse einen "fassungslos zurück". Nach elf Verhandlungstagen im Prozess um den im September 2025 verhungerten Säugling in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) fiel jetzt das Urteil des Landgerichts Itzehoe. Es ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Paars hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Mutter und von fünf Jahren für den Vater gefordert. Eine gemeinsame Tötungsabsicht sei nicht zu erkennen. Ob die Verteidigung in Revision geht, werde noch geprüft, hieß es. Stillen wurde lästig Ein Blick zurück auf 2025: Die Lage war für das Kind ab August immer bedrohlicher geworden, so der Richter in der Urteilsverkündung. Bereits wenige Wochen nach der Geburt im Mai, sei der Mutter das Stillen lästig gewesen. So lästig, dass sie es immer weiter reduzierte. Allerdings habe die Angeklagte nicht gewollt, dass ihre Tochter Ashley stirbt, so der Richter. Sie hatte versucht, ihr Baby mit der Flasche zu füttern. Der Säugling war aber nicht an die Flasche gewöhnt und nahm sie nicht an. Eltern nahmen Tod des Säuglings in Kauf Statt das hungernde Kind konsequent daran zu gewöhnen, gab sie nach einem halbherzigen Versuch auf. Das Baby magerte sichtbar ab. Die Mutter habe die lebensbedrohliche Situation ihres Kindes verdrängt und den Tod ihrer Tochter billigend und gleichgültig in Kauf genommen. Hier zeige sich dann auch die Tötungsabsicht. Dass sie ihr Kind bis zuletzt alle eineinhalb Stunden gestillt habe, wie von ihr behauptet, sei schlicht unwahr, sagte der Richter und verwies auf medizinische Gutachten. Ihren Partner hatte sie im August über die Probleme bei der Nahrungsaufnahme informiert. Doch auch er wurde seiner Verantwortung als Vater nicht gerecht. "Er hätte für ausreichend Ernährung sorgen können", stellte der Richter klar. Er habe die Möglichkeit des Todes erkannt und sich damit abgefunden. Auch die Zwillinge hat das Paar vernachlässigt In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht das Schicksal der dreieinhalb Jahre alten Zwillinge nicht außen vor. Die Kinder kamen als Frühchen zur Welt und lagen drei Monate im Krankenhaus. Schon damals alarmierten Mitarbeiter des Krankenhauses das Jugendamt. Doch weil die Mutter des Angeklagten die Familie unterstützen wollte, hat die Klinik der Familie die Zwillinge übergeben. Doch die Eltern waren schnell mit der Situation überfordert. Sie überließen die Zwillinge sich selbst. Sie tranken Reste aus herumliegenden Energy-Getränkedosen und spielten mit Aschenbechern. Windeln wurden zu spät gewechselt oder mit Panzerklebeband zugeklebt. Die Mutter des Angeklagten Vaters alarmierte das Jugendamt. Doch bei einem Hausbesuch war alles ordentlich. Später hatte ein Mediziner bei den Kindern verfaulte Zähne festgestellt und auch diese Kinder verloren zunächst Gewicht. Inzwischen leben die Zwillinge bei einer Pflegefamilie. Mutter und Schwester des Angeklagten alarmierten vier Mal das Jugendamt - Ohne Erfolg Der Richter ging am letzten Verhandlungstag auch auf die Rolle des Jugendamtes ein. So haben Mutter und Schwester des angeklagten Vaters insgesamt vier Mal das Jugendamt über die unhaltbare Wohnsituation und die Vernachlässigung der Zwillinge informiert. Doch das Jugendamt hatte seine Besuche immer ankündigt. So hatten die Eltern die Chance, ihr häusliches Chaos zu beseitigen. Mit Erfolg, dann das Jugendamt sah keinen Handlungsbedarf. Einmal fotografierte die Mutter des Angeklagten die Wohnräume heimlich und zeigte sie dem Amt. Doch das verweigerte die Annahme mit Verweis auf den Datenschutz. Zuletzt waren im Juni 2025 zwei Mitarbeiter im Haus der Familie. Im Mittelpunkt standen die Zwillinge. Dabei hatte die Mutter ihr neugeborenes drittes Kind bereits im Juni vernachlässigt, so der Richter. Wieder, so das Amt, gab es nichts zu beanstanden. Jugendamt weitet Angebote für Eltern aus Auf Nachfrage des NDR hat der Kreis inzwischen mitgeteilt, die Behörde hätte nach diesem Fall ihr Angebot für Eltern ausgebaut. Auch für Eltern von Kindern mit Schlaf- und Essproblemen oder exzessivem Schreien werden regelmäßige Treffen veranstaltet, teilte eine Sprecherin mit. Im September sei "ein Fachtag mit den Netzwerkpartnern zum Thema Kinderschutz" geplant. Außerdem soll die Abteilung mit einer besseren Software ausgestattet werden, "um die Dokumentation der Arbeitsergebnisse zu verbessern." Computerspiele wichtiger als eigene Kinder Statt sich um ihre Kinder zu kümmern, sei das Paar nur an ihrer Freizeit interessiert gewesen. Sie verbrachten Stunden mit Computerspielen. Fuhren spät Abends mit den Kindern ziellos durch die Gegend und kamen frühmorgens nach Hause. Der angeklagte Vater wollte mit dem Baby nichts zu tun haben. Die Mutter war genervt, weil sie ihr Leben an den Bedürfnissen ihres dritten Kindes ausrichten musste. Sie fühlte sich einsam, eingeschränkt und beschwerte sich über das "Dauergenuckel", das zeige die Handyauswertung. Dort fanden die Ermittler auch den Ausspruch: "Ashley entsorge ich gleich." Baby ausgezehrt und geschwächt Anfang September 2025 fotografierte die Mutter ihr Baby ein letztes Mal. Die Abmagerung an Kopf und Gesicht, so der Richter, ist deutlich zu erkennen. Die Mutter erkennt den dramatischen Zustand ihrer Tochter, doch es überwog der Widerwille gegen das Stillen. In der Todesnacht ihrer Tochter spielten die Eltern Computerspiele und legten sich um 5 Uhr schlafen. Das Kind hatte seit 18 Stunden keine Nahrung mehr bekommen. Als die Mutter am 26.9.25 nachmittags aufwacht, ist ihre Tochter tot. Der alarmierte Notarzt kann nichts mehr tun. Laut Gutachten hatte das Kind keine Fettzellen mehr. "Die Fettreserven waren komplett aufgebraucht." Die Abmagerung habe ein extrem selten gesehenes Ausmaß. Dieser Fall, so der Richter, war alles andere als einfach. Es sei einer der schwierigsten Fälle für die Kammer gewesen.