Verkehrsminister Scheuer soll offenbar vom Staat Geld für Anwalt bekommen
Die Pkw-Maut war ein Prestigeobjekt der CSU und von Andreas Scheuer – der damalige Bundesverkehrsminister aus Bayern scheiterte damit. Weil er bei der parlamentarischen Aufarbeitung des für die Bundesrepublik enorm teuren Vorhabens eine Falschaussage gemacht haben soll, soll er sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Kosten für seine Verteidigung muss er einem Medienbericht zufolge dabei nicht alleine tragen.
Nachdem das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2022 einen Antrag Scheuers auf finanzielle Unterstützung abgelehnt habe, sei es nun grundsätzlich bereit, dessen Anwaltskosten zu übernehmen, berichtet der „Spiegel“ ohne Angaben von Quellen. Die genauen Bedingungen seien aber noch nicht geklärt, heißt es demnach.
Das Bundesverkehrsministerium hatte Scheuer dem Bericht zufolge zunächst den Wunsch verwehrt, seine Anwaltskosten im Prozess um die Pkw-Maut zu übernehmen. Der Anspruch sei mit dem Erhalt seiner Entlassungsurkunde „untergegangen“, zitiert das Magazin aus einem Schreiben an Scheuer vom Mai 2022.
Scheuer weist Anschuldigungen erneut zurück
Damals führte der später aus der Partei ausgetretene FDP-Politiker Volker Wissing in der Ampelkoalition das Haus. Seit Mai 2025 führte die Union mit Minister Patrick Schnieder (CDU) wieder das Haus. Dieser wurde Ende Juli im Bundesverkehrsministerium von seinem Parteikollegen Steffen Bilger abgelöst.
Am kommenden Montag beginnt vor der 38. Großen Strafkammer im Landgericht Berlin der Prozess gegen Scheuer um eine mögliche uneidliche Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags 2020 und 2021. Zwölf Verhandlungstage sind insgesamt anberaumt worden.
Das Magazin weist darauf hin, dass sich noch nie ein ehemaliger Bundesminister für eine mutmaßliche Lüge vor einem Strafgericht verantworten musste und etwa Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) in der Cum-Ex-Affäre mit der Behauptung, sich nicht erinnern zu können, Erfolg hatte.
Scheuer wies die Anschuldigungen über seinen Anwalt zurück. Sein Mandant werde sich „gegen diesen Vorwurf verteidigen“, sagte der Anwalt dem Magazin. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bei einer Verurteilung droht Scheuer eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wie der „Spiegel“ weiter berichtet, soll sich die Anklage offenbar vor allem auf Aussagen von zwei Hauptbelastungszeugen stützen. Dabei handele es sich um zwei Manager des Betreiberkonsortiums der gescheiterten Pkw‑Maut. Einer davon sei Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg.
Beide Zeugen sollen demnach vor Ermittlern schlüssig und übereinstimmend berichtet haben, dass Scheuer bei einem Treffen 2018 das Angebot gemacht worden sei, vor der Unterzeichnung des Betreibervertrags ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Darauf sei er jedoch nicht eingegangen.
Der Vorgang sei so außergewöhnlich gewesen, dass sie weiteren Personen davon berichteten. Diese wurden ebenfalls als Zeugen vernommen und sollen die Angaben bestätigt haben. Dagegen behauptete Scheuer 2020 im Bundestag vor dem Maut-Untersuchungsausschuss, er könne sich an ein solches Angebot nicht erinnern.
Staatsanwalt glaubt Scheuer offenbar nicht an Erinnerungslücke
Die Staatsanwaltschaft ist dem Bericht zufolge überzeugt davon, dass diese Aussage falsch ist. Sie hält es demnach für unwahrscheinlich, dass man einen außergewöhnlichen Vorgang wie diesen tatsächlich vergessen könnte. Die Anklageschrift soll auf 171 Seiten zahlreiche Beweise auflisten, darunter Zeugenaussagen, Dokumente und Protokolle.
Die Ermittler interessierten sich dem Bericht zufolge auch für Scheuers Auftritt im September 2019 im Plenum des Bundestags. Dort sagte er nach mehrmaliger Rückfrage von Abgeordneten: „Nein, dieses Angebot gab es nicht.“ Ein gutes Jahr später, im Untersuchungsausschuss, sprach er dann von mangelnder Erinnerung. In der Anklage der Ermittler soll es demnach auch um diesen Widerspruch gehen.