Vermieter verbieten Energiewende: Jetzt landen Balkonkraftwerke vor Deutschlands Gerichten
Mark Sanders wollte nur sein Recht in Anspruch nehmen: Der Ingenieur hielt es für eine „super Idee“, auf dem Balkon seiner Mietwohnung in Aachen ein sogenanntes „Balkonkraftwerk“ aufzuhängen und so an der „Energiewende teilzuhaben“.
Daran hat auch die Bundesregierung ein großes Interesse. Denn seit dem Oktober 2024 gehört die „Stromerzeugung durch Steckersolargeräte“ zu den „privilegierten Maßnahmen“ im Mietrecht. Das heißt: Ihre Installation soll erleichtert und gefördert werden.
Doch in der Praxis war davon nichts zu sehen: Als Sanders seinen Vermieter, die Vonovia-Gesellschaft, Anfang 2024 um die Genehmigung der 350 Euro teuren Solaranlage bat, erhielt er einen langen Anforderungskatalog. In der sogenannten Gestattungsvereinbarung fanden sich jede Menge Auflagen, darunter:
Installation eines Wieland-Steckers, eine besonders sichere Energiesteckdose, die von einem Elektrofachbetrieb installiert werden muss. Der übliche Schuko-Stecker, der auf Balkonen als Außenstecker installiert ist, würde nicht ausreichen.
Die Elektrik im Haus sollte durch einen von Sanders beauftragten Elektriker überprüft werden.
Den Abschluss einer Versicherung.
Kleines Kraftwerk
„Deutlich überzogen“
Sanders hielt die Auflagen für „deutlich überzogen“, sagte er zu FOCUS online Earth. Ein Balkonkraftwerk würde sich angesichts der Kosten, die damit auf ihn zukämen, nie amortisieren.
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Der Aachener Ingenieur wollte das nicht hinnehmen und klagte mit Hilfe der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erfolgreich gegen die Vonovia. Im November 2025 drehte der Wohnungskonzern bei und verzichtete auf die Unterschrift unter Gestattungsvereinbarung. Sanders musste nur noch die Versicherung abschließen und durfte seine Solarpaneele anbringen. „Wir haben uns geeinigt“, sagt Vonovia-Sprecher Matthias Wulff zu FOCUS online Earth.
So einfach wie ein Toaster?
Das Prinzip eines Balkonkraftwerks: Verbraucherinnen und Verbraucher schrauben sich eine eigene kleine Mini-Solaranlage an Terrasse oder Balkon, schließen sie einfach an die Steckdose an - und beginnen zu sparen. Der erzeugte Strom wird ins Hausnetz eingespeist und kann den Kühlschrank oder die Waschmaschine betreiben.
Alle Mieter haben grundsätzlich den Anspruch, dass der Vermieter einer solchen privilegierten Anlage zustimmt. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Mieter sich beispielsweise weigert, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jeder soll somit auf klimaneutrale Weise seinen eigenen Strom erzeugen können. „Die Komplexität ist etwa so wie die Installation eines Blumenkastens am Balkon und anschließend das Einstecken eines Toasters“, sagt Sanders. „Und auch das Gefahrenpotential ist aus meiner Sicht das gleiche.“
Eine Klage im Sinne des Angeklagten
Sein Unternehmen sei auch überhaupt nicht gegen Balkonkraftwerke, sagt Vonovia-Sprecher Wulff – im Gegenteil. Die Energiewende sei Teil des Geschäftsmodells von Vonovia, so Wulff. „Wir freuen uns über jedes Balkonkraftwerk.“
Allerdings habe sein Unternehmen eine Verkehrssicherungspflicht für die 471.000 Wohnungen, die es allein in Deutschland betreibt. „Die Gebäude müssen heil bleiben, die Elektrik muss sicher sein und es darf nichts runterfallen“, sagt er. Eine grundsätzliche Klärung sei daher auch im Sinne von Vonovia: „Wer darf was? Wie gehen Mieter und Vermieter am besten miteinander um, damit beide zufrieden sind?“
Das Wohnungsunternehmen gibt sich jedenfalls naturgemäß überzeugt, dass sein Ansatz der richtige sei. Das heißt: Mieterinnen und Mieter von Vonovia, die ein Balkonkraftwerk aufhängen wollen, müssen weiterhin die Gestattungsvereinbarung unterschreiben – oder klagen, so wie Mark Sanders.
„Es hätte deutlich mehr sein können“
Rund 350 Euro haben dessen beiden Paneele gekostet. Seit November 2025 habe er rund 50 Euro Strom gespart, erzählt Sanders, und seufzt: „Es hätte deutlich mehr sein können, wenn ich die Paneele schon 2024 hätte installieren dürfen.“
Vonovia ist auch nicht die einzige Wohnungsgesellschaft, die ihren Mietern beim Thema Balkonkraftwerke zunächst Steine in den Weg legt. Auch der Wohnungskonzern LEG aus Düsseldorf verschickt einen umfangreichen Anforderungskatalog, wie der WDR berichtet. Privileg im Mietrecht hin oder her.
Sanders unterstützt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daher nun bei ihrer Musterklage, die jetzt beim Oberlandesgericht Hamm eingegangen ist. „Die Vorrichtung für Solarkraftwerke an Balkonen sollen in Mietwohnungen zum Standard gehören“, sagt DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz.
Balkonkraftwerke seien „das fehlende Puzzlestück, um die Energiewende wirklich in die Wohnung aller Menschen zu bringen“. Laut Marktstammdatenregister wurden allein 2025 rund 430.000 neue Balkonkraftwerke registriert, in den ersten vier Monaten 2026 seien offiziell noch einmal mehr als 112.000 dazu gekommen. Wahrscheinlich seien es aber viel mehr, so Metz – die „Dunkelziffer“ bei Balkonsolar ist hoch.
Schwierige Energiewende für Mieter
Europaweit ist Deutschland bei der Installation der Plug-in-Solaranlagen Spitze. Dennoch müssten es noch viel mehr werden, meint die DUH-Geschäftsführerin. Deutschland hat mit 43,5 Prozent nach einer aktuellen Studie des Pestel-Instituts die niedrigste Eigentumsquote in Europa. 44 Millionen Menschen leben zur Miete, sagte Florian Becker, der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, bei einer Pressekonferenz der DUH am Donnerstag. Das seien 20 Millionen Haushalte.
Für Mieterinnen und Mieter seien Strom- und Heizkosten ein gravierender Faktor, sie hätten nur „ganz begrenzte Möglichkeiten, ihre Energiekosten selbst zu beeinflussen“, sagt Metz. Balkonkraftwerke sei eine davon. Auflagen wie die der großen Wohnungskonzerne torpedierten diese Möglichkeit. Mit der Klage „geht es uns daher auch um soziale Gerechtigkeit“, sagt Metz.
„Das reicht uns jetzt“
Dirk Legler von der Anwaltskanzlei Günther in Hamburg vertritt die DUH vor Gericht. „Es gibt immer wieder Einzelfälle, wo der einzelne Mieter gegen seinen Vermieter vorgehen muss, weil der eben sachwidrige Gründe gegen die Privilegierung eines Balkonkraftwerks vorschiebt“, sagt Legler. „Das reicht uns jetzt.“
Es könne nicht sein, dass Balkonkraftwerke laut Gesetz bevorzugt behandelt werden sollen und die Vermieter dann immer wieder Schlupflöcher finden, um sich der Installation zu entziehen. „Die Privilegien werden so ins Gegenteil verkehrt“, kritisiert Legler. „Wir wollen eine vernünftige Klärung der Angelegenheit, in der es heißt: Lieber Vermieter, so etwas darfst du verlangen, aber so etwas nicht.“ Eine Klärung, die laut Vonovia auch im Interesse der Vermieter liegt. Einen Termin für eine mögliche Verhandlung gibt es noch nicht, sagt Legler.
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