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Verstoß gegen Gießverbot: Was Hauseigentümer wissen müssen

Nation

Je nach Kommune kann die Bewässerung momentan verboten sein. Foto: IMAGO/ Dürre und Niedrigwasser: Verstoß gegen Gießverbot kann Eigentümer bis zu 50.000 Euro kosten Der Staat schränkt die Bewässerung von Gärten wegen anhaltender Trockenheit ein. Was das für Hauseigentümer bedeutet. InIn vielen Gärten vertrocknen die Pflanzen wegen des warmen und regenarmen Sommers. Bei einigen Bäumen sind bereits braune Blätter zu erkennen. Es liegt daher nah, dass Gartenbesitzer zur Gießkanne oder zum Rasensprenger greifen. Doch Vorsicht! In einigen Städten ist das derzeit verboten. Die Bezirksregierung Köln etwa untersagt die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen mithilfe von Pumpen. Das Verbot gilt bis Ende September. Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet. Grund für die Anordnung ist die anhaltende Trockenheit in der Region. Grundlage für solche Verbote wie in Köln ist das Wasserhaushaltsgesetz. Danach können Landkreise und Kommunen sowohl die Bewässerung als auch die Wasserentnahme aus Gewässern wie Flüssen und Seen einschränken. Ziel solcher Anordnungen ist es, dass die Bewohner nachhaltig mit den Wasserressourcen umgehen. Folgen der Trockenheit Sorge um die Ernte – Dürre und Hitze treffen Europas Bauern In diesem Sommer fällt bisher kaum Niederschlag. Im Juli lag die durchschnittliche Niederschlagshöhe in Deutschland bei 43,7 Millimetern. Das ist nur etwa halb so viel wie im Vergleichszeitraum 1991 bis 2020 (87,2 Millimeter). Gleichzeitig war die Durchschnittstemperatur mit rund 20 Grad im langfristigen Vergleich relativ hoch. Die Folge: Die Böden trocknen aus, der Wasserstand in Seen und in Flüssen fällt auf kritische Niveaus. Der Rhein – eine der wichtigsten Schifffahrtsrouten des Landes – erreicht neue Tiefstände. Das hat Folgen für die Industrie, und auch Landwirte rechnen mit erheblichen Ernteausfällen. Landkreise und Kommunen greifen ein Die Behörden in den besonders von Dürre betroffenen Regionen versuchen daher, den Wasserverbrauch durch Anordnungen zu verringern. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise schränken 13 von 53 Landkreisen die Wassernutzung ein. In neun Landkreisen gelten Bewässerungsverbote. Vielen Hauseigentümern ist nicht bewusst, dass auch das Bewässern des eigenen Gartens, das Befüllen des Pools oder die Wasserentnahme aus dem eigenen Brunnen reglementiert werden kann. Was genau verboten oder noch erlaubt ist, hängt von den Details der Verordnungen der jeweiligen Behörden ab. Besonders akkurat reglementierte etwa München bis zum 1. August den Wasserverbrauch. Verboten war das Gießen von Bäumen und Sträuchern in privaten Gärten zwischen 09.00 und 19.00 Uhr. Rasen- und Grünflächen durften gar nicht bewässert werden. Ausgenommen von dem Verbot waren Sportplätze. Inzwischen ist der Wasserverbrauch in München von mehr als 400 Millionen Litern pro Tag auf 330 Millionen Liter täglich gesunken, melden die lokalen Stadtwerke (SWM). Die Stadt hat daher das Bewässerungsverbot nicht über den 1. August hinaus verlängert. Wirtschaft von oben Am Rhein bleiben Frachtern nur noch 125 Zentimeter Wasser Die Dürre in Deutschland legt wichtige Lebensadern der Industrie nahezu still. Satellitenbilder zeigen, wie ernst die Lage ist. von Sebastian Schug Ausnahmen für Tröpfchensysteme Allerdings sind in einigen Regionen wassersparende Systeme wie die Tröpfchenbewässerung von den Verboten ausgenommen. Statt Wasser großflächig auf Gartenflächen zu verteilen, gelangt es dabei über Leitungen punktgenau zu einzelnen Pflanzen. Dürreresistentere Pflanzen können gezielt ausgenommen werden. Zudem lassen sich Tröpfchenbewässerungssysteme digital steuern. Bewässert wird dann zu den Tageszeiten, an denen die Verdunstung am geringsten ist. Meist ist das früh morgens der Fall. So sinkt der Wasserverbrauch für den Garten. In der Region Hannover beispielsweise sind nur Rasensprenger und Beregnungsanlagen untersagt, nicht jedoch die Tröpfchenbewässerung. Anders sieht es in München aus. Dort ist die Tröpfchenbewässerung für Beete erlaubt, aber nicht für Rasenflächen. In den meisten Verordnungen der Kommunen und Landkreise werden wassersparende Bewässerungssysteme nicht erwähnt. Für Hauseigentümer heißt das, dass die Tröpfchenbewässerung in der Regel dann nicht erlaubt ist. Eine Nachfrage bei den zuständigen Behörden kann jedoch nicht schaden. Duschen einschränken spart mehr Gemessen am Wasserverbrauch privater Haushalte machen Garten plus Raumreinigung nur sechs Prozent aus. Das Gros entfällt auf Baden, Duschen oder Körperpflege. Es wäre theoretisch sinnvoller, das Duschen als das Bewässern des Gartens einzuschränken. Allerdings wäre das ein Eingriff in die persönliche Freiheit und zudem schwer zu kontrollieren. Wenn möglichst viele Hauseigentümer freiwillig ihren privaten Wasserverbrauch einschränken, können sie Verbote durch den Landkreis oder die Kommune verhindern oder zumindest abmildern. Hauseigentümer haben etwa die Möglichkeit, Regenwasser in Tonnen oder Zisternen aufzufangen. Für die Bewässerung des Gartens wäre knappes Trinkwasser viel zu wertvoll. Lesen Sie auch: Kaum noch Schiffe – Rekordtiefstand des Rheins bei Köln Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! 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