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Vertrauter: Ungarns Präsident unterzeichnet Verfassungsänderung für eigene Amtsenthebung

Welt

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Ungarns Staatspräsident Tamas Sulyok, politischer Freund des im April abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán, macht nach tagelangem Zögern den Weg frei für eine Verfassungsnovelle, die auch seine eigene Absetzung beinhaltet. Sulyok kündigte an, diese Verfassungsänderungen gegenzuzeichnen und damit ihr Inkrafttreten zu ermöglichen.

Der neue Ministerpräsident Péter Magyar hatte nach dem Parlamentsbeschluss der Verfassungsnovelle am vergangenen Montag dem Staatschef eine Frist von fünf Tagen zur Gegenzeichnung gesetzt und ihm für den Fall einer Verweigerung ein Amtsentzugsverfahren angedroht.

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Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts übernimmt die Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer dessen Befugnisse. Dafür bleiben nunmehr 30 Tage Zeit. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament gewählt.

Sulyok sah keine rechtlichen Möglichkeiten mehr

Magyar bestätigte, dass Sulyok die Verfassungsänderungen gegengezeichnet habe und dass sein Posten ab kommendem Montag demnach vakant sei. Nun könnten Verfassungsänderungen in Kraft treten, die tiefgreifende politische Reformen ermöglichten. „Mit diesen Entscheidungen geben wir dem ungarischen Volk etwas zurück, das das Orbán-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder seinen Bürgern, den freien ungarischen Bürgern, dienen kann“, schrieb Magyar bei Facebook.

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Sulyok betonte, dass die Parlamentsentscheidung zu seiner Absetzung verfassungswidrig sei, er aber keine rechtlichen Möglichkeiten sehe, dagegen einzuschreiten. Experten hatten zuvor erklärt, dass das Verfassungsgericht diese Parlamentsentscheidung allenfalls wegen Formalien hätte beanstanden dürfen, nicht aber inhaltlich. In einer bei Facebook verbreiteten Ansprache beklagte Sulyok zudem, dass jeder Staatschef in Ungarn nunmehr „der Exekutive und der Politik ausgeliefert“ sei und „keine Kontrollfunktion“ mehr habe.

Magyar plant neue Verfassung

Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Sulyok vorgeworfen, die Politik Orbáns mitgetragen zu haben. Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orban-Loyalist gilt.

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Ferner wurde durch diese Verfassungsnovelle beschlossen, dass die Tätigkeit der Abgeordneten ab 2030 auf zwölf Jahre begrenzt wird. Sie würde etwa Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. Ferner soll ein Amt zur Wiedereintreibung staatlichen Vermögens geschaffen werden.

Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das erst 2011 von Orbán durchgesetzte „Grundgesetz“ ersetzen soll. Er warf Orbán vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.

dpa/jho

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