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Verwechselter Nutzername: Unschuldiger zu 18 Monaten Haft verurteilt

Welt

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Ein Schreibfehler bei einem Auskunftsersuchen an den Messengerdienst Kik verknüpfte den Kanadier Brandon Klayme im Jahr 2018 fälschlicherweise mit Ermittlungen wegen Kindeswohlgefährdung. Der Betroffene saß aufgrund der fehlerhaften Beweiskette eine 18-monatige Haftstrafe vollständig ab, bevor der Irrtum auffiel. Nun hat das Berufungsgericht der kanadischen Provinz Nova Scotia die Verurteilung vollständig aufgehoben.

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Der Auslöser der Ermittlungen lag im US-Bundesstaat Wisconsin, wo Behörden wegen einer Kindesanbahnung (Child Luring) über den Messengerdienst Kik nach dem Kontakt zu einer Zwölfjährigen fahndeten. Bei Kik gaben US-Beamte jedoch versehentlich den Namen „fus_ro_dah“ mit nur einem Unterstrich an. Der eigentlich gesuchte Täter nutzte hingegen die Kennung „fus__ro_dah“ mit zwei Unterstrichen. Das Unternehmen übermittelte daraufhin die Kontaktdaten von Klayme, woraufhin US-Ermittler die zugehörige IP-Adresse an die Polizeibehörde im kanadischen Halifax weiterleiteten.

Durchsuchung ohne digitale Spuren

Über seinen Internetanbieter ermittelten die Beamten in Halifax Klaymes Wohnanschrift und durchsuchten seine elektronischen Geräte. Obwohl die Untersuchung keinerlei Beweise oder verfängliches Bildmaterial ergab, leiteten die Behörden ein Strafverfahren ein. Die Richter stützten ihren Schuldspruch letztlich allein auf die technische Zuordnung der IP-Adresse und des Nutzerkontos durch die Dienstanbieter. Das Gericht verurteilte Klayme im Jahr 2024 zu einer 18-monatigen Haftstrafe. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung bemerkten während der Verhandlung die Abweichung in dem Benutzernamen.

Erst bei der Vorbereitung der Berufungsschrift stieß Klaymes Verteidigung auf den fehlenden Unterstrich in der behördlichen Anforderung. Klayme erklärte dazu: „In den späten Phasen der Vorbereitung meiner Berufungsargumente wurde entdeckt, dass die Vorladung einen subtilen Fehler enthielt, der den Verlauf meines Lebens veränderte.“ Nach erneuter Prüfung schloss sich die Staatsanwaltschaft dem Berufungsantrag an, woraufhin das Gericht Klayme freisprach und klarstellte: „Herr Klayme ist tatsächlich unschuldig an den Straftaten. Er hätte nie angeklagt, geschweige denn verurteilt werden dürfen.“

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