Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben: Narkosearzt steht wegen Mordvorwurfs erneut vor Gericht
Der Fall liegt mittlerweile fünf Jahre zurück: Der mittlerweile 69-Jährige hatte am 18. September 2021 als Anästhesist in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) zunächst einer erwachsenen Patientin und im weiteren Tagesverlauf vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt und damit laut einem Gerichtsurteil eklatante Hygienefehler begangen. Die Kinder erlitten in der Folge eine Sepsis. Ein vierjähriges Mädchen starb. Drei weitere Kinder mussten intensivmedizinisch behandelt werden, zwei überlebten nur knapp. In einem ersten Urteil war er vor rund zwei Jahren wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlag durch Unterlassen schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte anschließend Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Sie fordert lebenslange Haft wegen Mordes durch Unterlassen. Darüber verhandelt das Landgericht Frankfurt ab Mittwoch erneut. Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsabsicht Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil aus dem November 2024 davon aus, dass der Mann den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft ihm vor, er habe die begangenen Hygienemängel vertuschen wollen. Bestimmte Sepsis-Erreger seien nur für kurze Zeit im Blut nachweisbar, sagte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies dem hr damals. Das habe der Angeklagte gewusst. "Dass er die Kinder nicht in notärztliche Versorgung gab, verschaffte ihm Zeit, die für ihn wichtig war." Behandlungsfehler zu verdecken, stelle ein Mordmerkmal dar, sagte Staatsanwältin Constanze Jung sagte am Mittwoch. In der Neuauflage des Prozesses würden nahezu dieselben Zeugen gehört wie vor zwei Jahren - darunter die Großmutter und die Mutter des verstorbenen Mädchens. "Wir können dem Angeklagten nicht in den Kopf gucken", erklärte Jung. "Deshalb müssen wir Zeugen befragen, ob er vielleicht geäußert hat, wieso er die Kinder nicht ins Krankenhaus einweisen ließ." Landgericht soll erneut prüfen Der BGH hob das erste Urteil auf. Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt. Es müsse sich nun eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend gewesen seien. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Nach Angaben des Rechtsanwalts des Angeklagten ist noch unklar, ob dieser sich zu den Vorwürfen äußern wird. Angeklagter bereits vorbestraft Bereits während des ersten Prozesses befand sich der Anästhesist und Notfallmediziner aus Bensheim (Bergstraße) im Ruhestand. Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Januar wurde er wegen Fluchtgefahr festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Den Prozess in der ersten Instanz hatte er äußerlich unbewegt verfolgt und zugesagt, an die Familie des verstorbenen Mädchens 20.000 Euro zu zahlen. Sein Verteidiger stellte damals keinen konkreten Strafantrag. Der heute 69-Jährige ist bereits wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 vorbestraft, die Approbation wurde ihm entzogen.