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Volkswagen: Konzern muss Strafe zahlen. Wegen zu großen Erfolgs

Wirtschaft

Dieser Ausdruck wurde am 09.10.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.

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Verstoß gegen Marktmissbrauchsverordnung VW muss Strafe zahlen. Wegen zu großen Erfolgs

Die Zahlen von Volkswagen waren im Jahr 2023 besser als erwartet. Darüber hätte der Konzern schneller informieren müssen, urteilte nun die Bafin.

09.10.2026, 10.42 Uhr

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Volkswagen muss wegen Verstößen gegen Kapitalmarktvorschriften eine Strafe von 1,2 ​Millionen Euro zahlen. Der Konzern habe sich nicht an die Marktmissbrauchsverordnung gehalten, teilte die Finanzaufsicht Bafin mit. Hintergrund ist, dass die Prognose von Volkswagen für das Geschäftsjahr 2023 deutlich über den Markterwartungen gelegen hatte. Das Unternehmen wird also gewissermaßen bestraft, weil es zu erfolgreich war.

Die Geschäftserwartung, die sich in der Prognose widerspiegelt, hätte das Unternehmen unverzüglich (Ad-hoc) mitteilen müssen, hieß es. ⁠Stattdessen ⁠habe Volkswagen die Insiderinformation nur in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Der Wolfsburger Konzern könne Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ‌einlegen. 2023 gilt als letztes gutes Jahr in der jüngeren Geschichte von VW.

Die Ad-hoc-Regeln schreiben vor, dass ​Unternehmen Insiderinformationen sofort ‌veröffentlichen müssen, wenn diese geeignet sind, den Kurs der Aktien oder anderer Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Dazu zählen auch Geschäftszahlen, ‌die sich deutlich von der Erwartung von Analysten und anderen Marktteilnehmern unterscheiden. So ‌soll verhindert werden, dass ​sich Insider ‌durch ihren Wissensvorsprung Vorteile an der Börse verschaffen. Bei Verstößen drohen verhältnismäßig niedrige Geldbußen von bis zu 2,5 Millionen ​Euro.

Das EU-Parlament entscheidet bald, wie stark das Aus vom Verbrenner aufgeweicht wird. Es könnte auf Stimmen der Rechten ankommen – Vertreter der Autolobby haben in Brüssel kaum noch Berührungsängste. Mehr dazu lesen Sie hier .

esw/dpa

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