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Vor Verfassungsgericht: Afghanin wehrt sich erfolgreich gegen Bund

Allgemein

Verfassungsklage Afghanin wehrt sich erfolgreich gegen Bundesregierung Von dpa Aktualisiert am 24.07.2026 - 10:03 UhrLesedauer: 1 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Die Bundesregierung hatte eigentlich zugesagt, Afghanen aufzunehmen, die von den Taliban bedroht sind. Dann zog sie die Zusage zurück. Dagegen wurde nun erfolgreich geklagt. Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben im Streit um ein von der Bundesregierung gestopptes Aufnahmeprogramm einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss werteten die Karlsruher Richter die Ablehnung der Visa der Familie auf Grundlage einer Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums als Verstoß gegen das Willkürverbot. Die Klägerin bekam im Jahr 2021 noch die Zusage zur Aufnahme in Deutschland über die sogenannte Menschenrechtsliste bekommen. Sie musste nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fürchten, wegen ihres vorangegangenen gesellschaftlichen Engagements gefährdet zu sein. Keine Aufnahme von Afghanen: "Dann hat die Regierung ihre erste Leiche" Muss länger als eine Faust sein: Bärte zu kurz – Taliban nehmen Männer fest Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr entschied die neue Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch, freiwillige deutsche Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Das Bundesinnenministerium erklärte die darüber erteilten Zusagen zur Aufnahme in Deutschland im Dezember pauschal für ungültig und erloschen, wovon auch die Zusage für die Frau betroffen war. Wie das Bundesverfassungsgericht nun feststellte, genügt die Erklärung des Hauses von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nicht den Anforderungen des Willkürverbots. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.

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