Vorgeschichte des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft Fragen auf
Der Tatverdächtige Abdul B., der am Samstagabend in unmittelbarer Nähe zum Berliner CSD mit einem Auto und einer Stichwaffe mehrere Menschen verletzt und eine Person getötet haben soll, war Polizei und Behörden bereits bekannt. Er wurde nach derzeitigem Wissensstand observiert und war als "Hochrisiko-Gefährder" eingestuft. Erst vor wenigen Monaten wurde er von einem Berliner Gericht verurteilt, weil er versucht hatte, sich dem IS anzuschließen. Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin eine höhere Strafe forderte und Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte verteidigte am Montag die Entscheidung. Sechs Monate Untersuchungshaft wie in diesem Verfahren seien bei einem Heranwachsenden und einem nicht so hohen Urteil schon recht lang gewesen. Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht habe das Gericht bei dem jungen Mann nicht gesehen. Daher sei die Entlassung "nicht ungewöhnlich". Der SPD-Politiker und Mitglied des Innenausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus Sebastian Schlüsselburg kritisierte die Entscheidung der Justiz scharf: "Nach unserer Kenntnis war dem Gericht durchaus bewusst, dass diese Person gefährlich war", sagte er dem rbb. Der Haftbefehl hätte vollstreckt und Jugendstrafrecht nicht angewendet werden müssen, so Schlüsselburg. "Das Gericht an der Stelle die unangenehme Frage gefallen lassen, ob sie mit dieser Entscheidung Leib und Leben von Menschen gefährdet hat." Auch aus der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus gab es Kritik. Der AfD-Politiker Marc Vallendar - ebenfalls Mitglied des Innenausschusses - sagte dem rbb: "Wir brauchen also bei Terrorismusfällen und bei Mord und schweren Gewaltdelikten den Regelfall, dass das Erwachsenenstrafrecht für solche Täter zur Anwendung kommt und nicht das Jugendstrafrecht. Da muss der Gesetzgeber tätig werden." Der Sprecher für Innenpolitik der Berliner Linken, Niklas Schrader, sagte dem rbb: "Die Behörden hatten den Täter offensichtlich auf dem Schirm. Es gab offensichtlich eine Gefährdereinstufung. Und da stellen wir uns natürlich schon die Frage, hatte man ihn ausreichend auf dem Schirm und hat man das Risiko richtig eingeschätzt?" Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, äußerte Unverständnis, dass eine solche Tat von einem den Behörden offenbar bekannten Gefährder verübt werden konnte. Er sagte, es lasse ihn "fassungslos zurück", dass es offenbar erneut um einen Gefährder gehe, den man "auf dem Zettel" gehabt habe. "Die Behörden wissen: Hier ist ein brandgefährlicher Typ und gegen den wird observiert, videoüberwacht, alles Mögliche getan – und dann begeht er trotzdem, obwohl der Fokus, die Scheinwerfer hell an sind, diesen Anschlag", so von Notz. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte am Montagmorgen im ARD-Morgenmagazin, es sei zu prüfen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die nach dem Jugendstrafrecht für die beiden Verurteilungen des mutmaßlichen Attentäters zugrunde lagen, noch zeitgemäß seien. Hintergrund ist, dass bei der Verurteilung von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren ausschließlich das Jugendstrafrecht angewandt wird, zwischen 18 und 21 Jahren obliegt es dem Gericht, zu entscheiden, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zugrunde liegt. CDU und CSU fordern seit Längerem eine wissenschaftliche Studie, um zu prüfen, ob diese Maßstäbe noch der aktuellen Entwicklungsforschung entsprechen. "Wer alt genug ist, einen terroristischen Anschlag zu planen oder schwere Gewalttaten zu begehen, ist auch alt genug, dafür grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen zu werden", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum. "Der Staat darf hier keine falschen Signale senden." Inzwischen konnten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" [tagesschau.de] herausfinden, dass das BKA den mutmaßlichen Attentäter als "Hochrisikoperson" eingestuft haben soll. Erst wenige Wochen vor der Tat habe ein Analysetool der Behörde diese Risiko-Bewertung für ihn vorgenommen, mehrfach sei zudem in entsprechenden Terrorismusabwehr-Runden aus Bund und Ländern über ihn gesprochen worden. Demnach hatte das Landeskriminalamt (LKA) Berlin eine Kamera installiert, die den Eingang des Wohnhauses des 21-Jährigen in Schöneberg filmte. Die Kamera soll aufgezeichnet haben, wie Abdul B. am Samstagabend gegen 21 Uhr das Haus verließ. Kurz darauf geschah der Anschlag im Großen Tiergarten. Den Recherchen zufolge hat das Berliner LKA seit einer Verurteilung im Mai zeitweise sowohl das Handy des jungen Mannes als auch seine Social-Media-Kanäle überwacht. Auch Observationsteams seinen dem 21-Jährigen regelmäßig gefolgt. Abdul B. soll sich unauffällig verhalten haben. Nach rund zehn Tagen soll deshalb die engmaschige Beobachtung zurückgefahren worden sein.