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Vorwurf: Sexueller Missbrauch: Chefankläger des Weltstrafgerichts entlassen

Welt

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen New York/Den Haag – Seit zwei Jahren hängen die Vorwürfe wie dunkle Wolken über dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande): Der Chefankläger Karim Khan (56) soll eine Frau sexuell missbraucht haben. Jetzt ist seine Zeit abgelaufen. Der Brite muss gehen. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, wie es in einer Pressemitteilung der Versammlung heißt. 82 der insgesamt 125 Vertragsstaaten stimmten für seine Entlassung und attestieren ihm „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet. Für eine Abwahl Khans waren mindestens 63 Stimmen nötig. Mutmaßliches Opfer erklärte Vorwürfe im TV Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe 2024. Im Juni 2026 wurde Khan wegen des Verdachts suspendiert. In einem Interview mit dem Sender CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden. Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu (76) wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die israelische UN-Delegation kommentierte die Entlassung Khans umgehend: „Khan glaubte, dass die Welt die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn ignorieren würde, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel beginnt und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu erlässt. Er hat sich geirrt.“ Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäußert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen. Laut Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers künftig leiten. Das Ausscheiden Khan s dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet. Zweifel an UN-Untersuchung Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin „in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise“ hatte. Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Juristen sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen die Übergriffe von Khan als erwiesen an. Die Suspendierung folgte. Großer Druck vor allem aus den USA

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