DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,05 % 64.280,71 USD 08:19:27 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Voxenergie und Nowenergy: vzbv klagt wegen verbotener Printgebühr

Wirtschaft

Jetzt klagt der Bundesverband Energieanbieter kassierten verbotene Printgebühr Von Jennifer Buchholz 22.07.2026 - 07:02 UhrLesedauer: 2 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Ein Unterlassungsurteil stoppt unzulässige Gebühren, holt das kassierte Geld aber nicht zurück. Das können Betroffene nun tun. Voxenergie und Nowenergy – diese Namen dürften vielen Verbrauchern bekannt sein. Denn die Unternehmen gehören zur Primaholding-Gruppe und lösen seit Jahren Beschwerden aus. Die Voxenergie GmbH und die Nowenergy GmbH haben ihren Kunden Gebühren in Rechnung gestellt, die sie nicht hätten erheben dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will nun gegen diese rechtswidrig erzielten Gewinne vorgehen. Worum geht es? Die beiden Energielieferanten hatten ihren Kunden eine Printgebühr in Höhe von drei Euro für die Abrechnung via Papierform in Rechnung gestellt. Allerdings sind Anbieter nach dem Energiewirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine kostenlose Papierabrechnung anzubieten. Somit waren die Printgebühren von Voxenergie und von Nowenergy rechtswidrig. "Wenn ein Anbieter solche Gebühren kassiert, kann schnell eine erhebliche Summe zusammenkommen", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der vzbv legte eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin ein – und bekam Recht. Info Laut vzbv erheben neben Voxenergie und Nowenergy noch andere Tochterunternehmen der Primaholding unzulässig Printgebühren. Nun hat der vzbv ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Voxenergie GmbH und die Nowenergy GmbH gestartet. Denn ein Unterlassungsurteil heißt lediglich, dass das Unternehmen diese Praktik nicht mehr anwenden darf. Es bedeutet nicht, dass es das rechtswidrig eingenommene Geld wieder herausgeben muss. Genau das soll jetzt das Gewinnabschöpfungsverfahren bewirken. Ist die Klage der Verbraucherschützer erfolgreich, müssen Voxenergie und Nowenergy die rechtswidrig erzielten Gewinne komplett an die Staatskasse abgeben. So geht es: Stromanbieter wechseln Wie hoch die durch die Printgebühren generierten Einnahmen sind, ist nicht bekannt. Der vzbv hatte Voxenergie außergerichtlich aufgefordert, Auskunft über die Höhe dieser Einnahmen zu geben. Das Unternehmen kam der Aufforderung nicht nach – die Verbraucherzentrale hat daher ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Nowenergy hat noch bis zum 4. August 2026 Zeit, auf die Auskunftsaufforderung zu reagieren. Bekommen Betroffene Geld zurück? Nein. Kunden bekommen nicht automatisch zu viel gezahltes Geld zurück. Sie müssen es individuell zurückfordern. Dabei können sie sich jedoch auf das Unterlassungsurteil des Landgerichts Berlin berufen. Für viele dürfte sich der Aufwand bei dem geringen Betrag jedoch kaum lohnen. Wichtig ist, als Kunde genau auf die abgerechneten Posten auf der Abrechnung zu achten und diese möglichst zu überprüfen. Bei Unklarheiten sollten sie sich an den Anbieter wenden und um Erklärung bitten. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, können sich Betroffene an die zuständige Verbraucherzentrale oder an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

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