Wahlen in Niedersachsen: AfD-Landesvize von Landratswahl ausgeschlossen
AfD-Kandidaten Goes und Maxhuni zugelassen - Bothe kündigt Klage an Stand: 29.07.2026 21:39 Uhr In Niedersachsen dürfen einige Politiker nicht zur Kommunalwahl am 13. September antreten - wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Heute sind zwei umstrittene Kandidaten zugelassen worden, der AfD-Landesvize wurde jedoch abgelehnt. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe, darf nicht bei der Landratswahl in Lüneburg antreten. Das hat der Kreiswahlausschuss am Mittwoch mit 6 zu 1 Stimmen beschlossen. "Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen", hieß es von der Leitung des Kreiswahlausschusses. Grundlage sei auch die Entscheidung, dass die AfD in Niedersachsen vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Juni 2026 werde auch die Person Stephan Bothe sehr oft genannt. Bothe will gerichtlich gegen Entscheidung vorgehen "Ich bin empört", sagte Bothe nach der Entscheidung des Wahlausschusses dem NDR Niedersachsen. Er kündigte bereits an, rechtlich dagegen vorzugehen, auch wenn dies in Niedersachsen erst nach der Wahl möglich sei. "Also werde ich die Wahl anfechten und bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um dort zu erwirken, dass die Wahl dann für ungültig erklärt wird", so Bothe. Er hält die Entscheidung für undemokratisch und bemängelt, dass die Ausschussmitglieder nicht unabhängig entschieden hätten. Reinhild Goes darf in Nörten-Hardenberg antreten Andere Politiker wurden dagegen am Mittwoch zugelassen. So beschloss der Gemeindewahlausschuss in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) einstimmig, dass die AfD-Kandidatin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl antreten darf. Eine belastbare negative Prognose zu mangelnder Verfassungstreue gebe es aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht, so die Ausschussleitung vor der Abstimmung. Es gebe einzelne Anhaltspunkte, aber die reichten nicht, um eine fehlende Verfassungstreue festzustellen. Bei einer früheren Abstimmung hatte der Ausschuss Goes zunächst einstimmig abgelehnt, aber zugleich den Landkreis Northeim als Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten. Nachdem der Landkreis daraufhin mitteilte, dass "keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" für eine fehlende Verfassungstreue Goes' vorlägen, folgte am Mittwoch die Zulassung. Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück zur Wahl zugelassen In der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) ließ der Wahlausschuss alle drei Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zu - auch den Kandidaten der AfD, Adrian Maxhuni. Zwar gebe es gesammelte Erkenntnisse und Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten, teilte die Samtgemeinde mit. Es lägen aber keine Gründe vor, die gravierend genug wären, um gegen die Wahlzulassung Maxhunis zu sprechen. Der Wahlausschuss entschied demnach über Maxhunis Kandidatur mit vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung. In der Samtgemeinde Fürstenau (Landkreis Osnabrück) hat der Wahlausschuss Florian Meyer (AfD) mit einem knappen Ergebnis von vier zu drei Stimmen zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Man habe insgesamt keine gravierenden Zweifel an der Verfassungstreue, so die Wahlleitung. Mehrere Wahlausschüsse in Niedersachsen hatten bereits entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl zugelassen werden und welche nicht. Diese Kandidaten dürfen nicht antreten: Eugen Nazarenus (parteilos) aus Weener (Landkreis Leer) darf wegen einer Nähe zur "Reichsbürger"-Szene nicht bei der Kommunalwahl für das Bürgermeisteramt im ostfriesischen Weener kandidieren. Vor allem in den Sozialen Medien habe Nazarenus die Existenz der Bundesrepublik und deren Rechtsordnung infrage gestellt, so die Begründung des Wahlausschusses am Dienstag. Thorsten Moriße (AfD) darf sich in Wilhelmshaven nicht zur Wahl als Oberbürgermeister stellen. Nach Einschätzung des Innenministeriums wäre Morißes Verfassungstreue als Oberbürgermeister und damit als Beamter nicht gewährleistet. Moriße sitzt auch für die AfD im Niedersächsischen Landtag. Er will gegen das einstimmige Votum des Wahlausschusses klagen. Martin Sichert (AfD) darf bei der Landratswahl in Friesland nicht antreten. Das Innenministerium lieferte dem Kreiswahlausschuss zahlreiche Hinweise auf Sicherts Aktivitäten in den sozialen Medien. Im Rahmen der Einzelfallprüfung habe eine Vielzahl von Äußerungen ermittelt werden können, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen, heißt es im Votum des Innenministeriums zu Sichert, das dem NDR Niedersachsen vorliegt. Der Bundestagsabgeordnete will gegen die Entscheidung vorgehen. Justin Vogel (AfD) wurde in der Stadt Herzberg am Harz nach einstimmigem Beschluss des Wahlausschusses nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Gleichzeitig sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten der AfD bereits überprüft und von Wahlausschüssen zugelassen worden: Samtgemeinde Artland: Für die Kandidatur der AfD-Kandidatin Martina Hartschwager bei der Bürgermeisterwahl gab es grünes Licht vom zuständigen Wahlausschuss. Stadt Gifhorn: Der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß ist als Bürgermeister-Kandidat zugelassen. Laut Gemeindewahlleiter gab es Anhaltspunkte, aber keine gewichtigen Punkte, die einen erheblichen Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen können. Landkreis Hameln-Pyrmont: Bei der Landratswahl darf auch Dirk Hüge von der AfD antreten. Hannover: Die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke darf zur Wahl um das Oberbürgermeisteramt antreten. Der Wahlausschuss der Stadt hatte das Innenministerium zunächst gebeten, Schülkes Verfassungstreue zu betrachten - es sollte etwa geprüft werden, ob sich die AfD-Landtagsabgeordnete in der Vergangenheit rassistisch oder antidemokratisch geäußert hat. Die AfD hatte dies zuvor bereits zurückgewiesen. Landkreis Northeim: Bei der Landratswahl darf Jens Kestner von der AfD als Kandidat antreten. Bedenken hatte es zuvor wegen seiner Nähe zum thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegeben. Laut Wahlausschuss gibt es aber keinen hinreichend konkreten Bezug auf verfassungsfeindliche Positionen. Wahlausschuss darf erstmals Auskünfte erfragen