Wahlerfolg erstmalige Anwendung von Bundeszwang
Bei verfassungsfeindlicher Politik einer möglichen AfD-Landesregierung sollte nach Ansicht von Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik der Grundgesetzartikel 37 zur Verteidigung der Demokratie angewendet werden. Durch den sogenannten Bundeszwang hätte die Bundesregierung dann ein Weisungsrecht gegenüber Landesbehörden. „Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen“, sagte Frei dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Dazu gehöre auch Artikel 37 des Grundgesetzes, mit dem die Bundesregierung bei Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen gegen eine Landesregierung treffen kann, die gegen die Verfassung verstößt oder sich weigert, Bundesgesetze zu erfüllen. „Die Institutionen unseres Staates haben genau dies zugewährleisten. Wir sind eine wehrhafte Demokratie.“
Zum Abschneiden der CDU bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sagte Frei: „Die Zahlen sind grottenschlecht. Da gibt es kein Drumherumreden. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unserer Politik, unseren Inhalten und der Art und Weise, wie wir sie vertreten, nicht überzeugt haben.
„Wenn man ein so schlechtes Wahlergebnis erzielt, lässt das eine Partei nicht unbeeindruckt“, erklärte Frei. Allerdings komme das Ergebnis auch nicht aus heiterem Himmel. „Schon bei der Kommunalwahl 2024 war die AfD landesweit stärkste Partei in Sachsen-Anhalt. Und bei der Bundestagswahl sind wir in Sachsen-Anhalt nur auf etwa 19 Prozent der Stimmen gekommen. Natürlich sieht auch der Bundeskanzler das.“