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Wall of Shame: Daniela Behrens (SPD), Niedersachsens oberste Antidemokratin

Allgemein

Demokratie beginnt mit dem Recht des Bürgers, unter den Bewerbern um ein politisches Amt selbst auszuwählen. Daniela Behrens hat in Niedersachsen ein Verfahren politisch verantwortet, das diese Auswahl bereits vor dem Wahltag von Behörden und parteipolitisch besetzten Ausschüssen beschneiden lässt. Wer unter das Verdikt mangelnder Verfassungstreue fällt, verschwindet vom Wahlzettel, bevor die Bürger überhaupt gefragt werden. Die Innenministerin nennt das „wehrhafte Demokratie“. Tatsächlich hat sie eine staatliche Vormundschaft über den Wähler errichtet. Am 28. April ließ die rot-grüne Landtagsmehrheit das niedersächsische Kommunalwahlrecht ändern. Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter mussten zwar bereits zuvor die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Neu ist das von Behrens betriebene Prüfverfahren: Bei angeblichen Anhaltspunkten dürfen die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz eingeschaltet werden. Das Ministerium bezeichnete diese Ausweitung ausdrücklich als einen wichtigen Baustein der „wehrhaften Demokratie“. Ein Wahlausschuss meldet Zweifel an, die Kommunalaufsicht prüft und der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz liefert zusammengeklaubtes Material, das bei Lichte betrachtet keines ist. Anschließend entscheidet wieder der Wahlausschuss, dessen sechs Beisitzer (die meistens aussehen wie die Tagung eines angepichelten Kegelclubs), gewöhnlich von Parteien vorgeschlagen werden und die Mehrheitsverhältnisse der vergangenen Kommunalwahl abbilden. Politische Konkurrenten erhalten damit eine amtliche Handreichung, um einen Gegner gar nicht erst in den Wettbewerb zu lassen. Das Innenministerium hat dazu einen 23-seitigen Leitfaden verfasst. Darin gilt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei als „starkes Indiz“. Das Verfahren soll angeblich nur anlassbezogen eingesetzt werden, führt nach Einschätzung der Legal Tribune Online jedoch faktisch zu einer regelmäßigen Überprüfung lokaler AfD-Bewerber. Vor dem Wahltag können sich Ausgeschlossene nur schwer gerichtlich wehren. Ihr Ergebnis an der Wahlurne wird niemals bekannt, weil Behrens’ Verwaltung ihnen den Weg dorthin versperrt. Behrens’ Vorgehen fällt in eine Phase, in der ihrer SPD die Wähler davonlaufen und die von ihr bekämpfte AfD immer näher rückt. Bei der Landtagswahl 2022 lagen zwischen beiden Parteien noch mehr als 22 Prozentpunkte: Die SPD erhielt 33,4 Prozent, die AfD 11 Prozent. Bereits im November 2023 war die SPD in der Sonntagsfrage auf 26 Prozent gefallen, während die AfD 18 Prozent erreichte. Im November 2025 standen 26 Prozent für die SPD bereits 20 Prozent für die AfD gegenüber; Allensbach sah die AfD im Februar 2026 sogar bei 21 Prozent. Die jüngste INSA-Erhebung vom April 2026 weist nur noch 25 Prozent für die SPD und 20 Prozent für die AfD aus. Seit der Landtagswahl hat sich der Vorsprung der Sozialdemokraten damit von 22,4 auf fünf Prozentpunkte reduziert, während die AfD ihren Anteil nahezu verdoppelt hat. Vor diesem Hintergrund erhält Behrens’ amtlicher Feldzug gegen AfD-Kandidaten seine ganze politische Brisanz: Niedersachsens SPD beantwortet den eigenen Niedergang unter ihrer obersten Antidemokratin inzwischen mit einem Verfahren, das den gefährlichsten Konkurrenten bereits vor Öffnung der Wahllokale vom Stimmzettel entfernen kann. Je weniger Bürger die Sozialdemokraten wählen wollen, desto eifriger prüft ihr Innenministerium offenbar, wen die Bürger überhaupt noch wählen dürfen. Stephan Bothe wurde auf diese Weise aus der Landratswahl im Kreis Lüneburg gedrängt. Der Wahlausschuss lehnte seine Kandidatur mit sechs zu einer Stimme ab. Der TE vorliegende Tonmitschnitt offenbart einer Veranstaltung, deren Ergebnis längst feststand und nur noch verwaltungsförmig ausgefertigt werden musste. Die Wahlleiterin trug ausführlich vor, weshalb sie das Verfahren in Gang gesetzt hatte. Ein Vertreter der Grünen erklärte laut Mitschnitt, politische Entscheidungen habe man nicht zu hinterfragen. Damit war der Wesenskern dieses Vorgangs ausgesprochen: Der Ausschuss prüfte den Bewerber nicht unvoreingenommen, er vollstreckte lediglich eine politische Vorentscheidung. Bothe ist kein Einzelfall. Auch Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel wurden von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen. Andere AfD-Bewerber ließ man antreten. Diese Unterschiede entlasten das Verfahren keineswegs. Sie zeigen, wie weit der politische Ermessensraum reicht und wie unterschiedlich dieselbe Parteizugehörigkeit von örtlichen Ausschüssen bewertet werden kann. Der Wahlzettel hängt damit auch von der Zusammensetzung eines siebenköpfigen Gremiums ab. Behrens hat die Entwicklung sorgfältig politisch vorbereitet. Nach der Hochstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbandes durch den ihr unterstellten Verfassungsschutz erklärte sie öffentlich, die Partei „vergifte“ die Gesellschaft. Im März verlangte sie, die Hochstufung müsse „Konsequenzen haben“. Wenige Wochen später folgte die Erweiterung des Prüfverfahrens. Nun bestehen die Konsequenzen darin, dass Kandidaten der stärksten Oppositionspartei von staatlichen Stellen durchleuchtet und teilweise aus der Wahl entfernt werden. Gerade diese Abfolge macht Behrens’ Verhalten so fatal. Die Politikerin formuliert zuerst das gewünschte politische Ergebnis. Der von ihr beaufsichtigte Geheimdienst liefert anschließend die Einstufung. Das von ihrem Haus vorbereitete Verfahren übersetzt diese Einstufung schließlich in konkrete Wahlausschlüsse. Der Begriff „wehrhafte Demokratie“ dient dabei als sprachlicher Freibrief für einen Parteienstaat, der den zulässigen politischen Wettbewerb nach eigenen Kriterien eindampft. Die Rechtslage ist keineswegs so eindeutig, wie Behrens’ Auftreten vermuten lässt. Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält eine Prüfung vor der Wahl für verfassungsrechtlich geboten, weil Bürgermeister und Landräte Beamte auf Zeit werden. Der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler betrachtet die niedersächsische Konstruktion dagegen als verfassungswidrigen Fremdkörper im Wahlrecht. Die Verfassungstreue könne nach dem Wahlsieg und vor der Ernennung geprüft werden. Einig sind sich beide Juristen darin, dass die bloße Mitgliedschaft in einer Partei für einen Ausschluss nicht genügt. Besonders dreist ist nun der Versuch der niedersächsischen CDU, sich nachträglich von dem Verfahren abzusetzen. Die CDU-Fraktion hatte der Reform des Kommunalwahlrechts, die Behrens’ Aussortierapparat erst mit zusätzlichen Werkzeugen versah, im Landtag selbst zugestimmt. Im Wahlausschuss von Friesland stimmte anschließend auch der CDU-Vertreter gegen Martin Sichert. Erst nachdem das Instrument mehrfach zugeschlagen hat, erklärt Landeschef Sebastian Lechner das Verfahren plötzlich für „verfassungsrechtlich nicht haltbar“. Die CDU hat Behrens die Waffe mit in die Hand gedrückt, beim Einsatz geholfen und möchte nun mit dem Tatort nichts mehr zu tun haben. Die Kritik reicht inzwischen aber auch bis weit in die politische Linke. Die „junge Welt“ warnt vor einem „betreuten politischen Prozess“, der von Wahlausschüssen vollstreckt und von Kommunalaufsicht sowie Verfassungsschutz gesteuert werde. Es sei keine gute Idee, „antidemokratische Instrumente einer ‚wehrhaften Demokratie‘“ zu legitimieren, solange sie gegen die AfD gerichtet seien: Eine künftige rechte Regierung könne dieselben Waffen ohne Mühe gegen Linke wenden. Wenigstens merken es hin und wieder noch ein paar. Diese Sorge ist keineswegs theoretisch. Der Leitfaden aus Behrens’ Ministerium führt neben rechten Gruppierungen auch die Deutsche Kommunistische Partei und die Antifaschistische Linke International als mögliche Ziele einer Überprüfung auf. Behrens hat also nicht nur ein Instrument gegen eine einzelne Partei geschaffen, sondern einen staatlichen Selektionsapparat, dessen jeweilige Opfer allein davon abhängen, wer gerade das Innenministerium beherrscht. Behrens nutzt eine hochumstrittene Konstruktion, die tief in das passive Wahlrecht, den Parteienwettbewerb und die Entscheidungsfreiheit der Bürger eingreift. Ausgerechnet der weisungsgebundene Verfassungsschutz erhält dabei eine mittelbare Sperrwirkung gegen Bewerber einer nicht verbotenen Partei. Das Bundesverfassungsgericht wird umgangen, weil kein Parteiverbotsverfahren geführt werden muss. Die politische Wirkung eines Verbots lässt sich kommunal scheibchenweise herstellen. Der unbekümmerte Umgang mit der gebotenen Neutralität staatlicher Organe besitzt bei Behrens Vorgeschichte. Als der damalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme die AfD öffentlich unter anderem der Lüge und der Manipulation des Sicherheitsgefühls bezichtigte, stärkte die Innenministerin ihm den Rücken. Das Verwaltungsgericht Oldenburg erklärte später Teile seiner Äußerungen wegen des staatlichen Neutralitätsgebots für rechtswidrig. Behrens hatte wieder einmal die politische Schlagrichtung verteidigt, bevor ein Gericht an die Grenzen amtlicher Macht erinnerte. Auch der Respekt vor formalen Schutzvorschriften gehörte nie zu den auffälligen Stärken ihrer politischen Laufbahn. 2017 musste Behrens als Wirtschaftsstaatssekretärin nach einer Vergabeaffäre zurücktreten. Sie räumte ein, sich in die Ausschreibung für den Internetauftritt des Landes eingemischt und dadurch eine Wettbewerbsbeschränkung verursacht zu haben. Mit der später beauftragten Agentur waren vorab Gespräche geführt worden; deren Ideen flossen anschließend in die Ausschreibung ein und verschlechterten die Chancen der Mitbewerber. Persönliche Vorteile wurden Behrens nicht vorgeworfen. Der damalige Kommentar des „Rundblick Niedersachsen“ beschrieb den Fall treffend als Ausdruck einer „Verachtung des Formalen“. Diese Verachtung ist politisch gefährlicher geworden. Damals ging es um Vergaberegeln und einen öffentlichen Auftrag. Heute geht es um das Wahlrecht. Behrens behandelt Verfahrensgarantien erkennbar als Hindernisse, die dem vermeintlich richtigen Ergebnis angepasst werden dürfen. Der gute Zweck wird von ihr definiert, die Behörden schaffen die passende Aktenlage, und das Verfahren spendet dem Eingriff den Anschein korrekter Verwaltung. Der staatliche Zwangsreflex zeigte sich auch in ihrer Zeit als Gesundheitsministerin. Nachdem der Bundestag im April 2022 eine allgemeine Corona-Impfpflicht abgelehnt hatte, beklagte Behrens, dem Parlament habe die „Kraft“ dazu gefehlt. Sie bezeichnete die Entscheidung als schwere Hypothek. Ein demokratisches Nein wurde von ihr wie ein Versagen behandelt, weil es nicht dem von ihr gewünschten obrigkeitlichen Zugriff entsprach. Ihr Ruf als Vertreterin des starken Staates ist zudem von einer katastrophalen Leistungsbilanz begleitet. Im Fall Friedland musste Behrens 2025 „Schwachstellen“ und „Verbesserungsbedarf“ im Abschiebesystem einräumen, nachdem ein seit Monaten ausreisepflichtiger Iraker eine Jugendliche vor einen Zug gestoßen hatte. Das Innenministerium fand die Lücken erst, nachdem ein junges Leben ausgelöscht worden war. Gegen politische Bewerber arbeitet derselbe Apparat inzwischen vorsorglich mit Verfassungsschutzakten und Gesinnungsleitfäden. Daniela Behrens steht damit für einen Funktionärstyp, der Demokratie hauptsächlich als Absicherung der eigenen Herrschaft begreift und bereit ist, dafür wirklich zu allen Mitteln zu greifen. Man darf annehmen, dass bei dieser Person das Ende der Fahnenstange da lange nicht erreicht ist. Wenn es solchen Personen einfällt, gehen die immer den nächsten Schritt. In dieser Kausalkette wäre auch eine Inhaftierung von politischen Opponenten nicht mehr weit, wenn nach einer geänderten Definition die Kritik an antidemokratischen Methoden als staatsgefährdend hochgestuft wird. Harald Martenstein bringt die politische Methode Behrens’ auf einen Vergleich, der angesichts staatlich betriebener Kandidatenauslese kaum noch überzogen wirkt: „Das, was Sie tun, erinnert mich an Erdogans Türkei. Auch dort wird die Opposition mit fadenscheinigen Gründen von Wahlen ausgeschlossen.“ Seine Empfehlung an Niedersachsens Innenministerin fällt entsprechend aus: „Gehen Sie nach Ankara.“ Ich kenne und schätze viele Türken. Und ob man denen sowas neben Erdogan antun sollte? Eine Demokratie wird nicht dadurch wehrhaft, dass eine mental herausgeforderte Innenministerin ihre politischen Gegner vorab mit fadenscheinigen Methoden antidemokratisch aus dem Wettbewerb entfernen lässt. Sie wird zum Machtinstrument derjenigen, die Behörden kontrollieren und ihre eigene kaputte Weltanschauung mit der Verfassung verwechseln. Daniela Behrens hat diese Grenze in Niedersachsen deutlich zu weit und zu irreversibel überschritten. Ihr Platz an der TE Wall of Shame ist damit redlich verdient. Noch besser aber wäre es, wenn sie endlich aus dem Amt entfernt würde.

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