DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.443,67 USD 07:23:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Warum die Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten schwierig ist

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Wie ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen geregelt? Das Arbeitszeitgesetz legt die zulässigen Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fest. Selbständige sind von den Regelungen nicht erfasst. Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Was sind die Ausnahmen? Bestimmte Berufsgruppen sind vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit nicht an Werktagen vorgenommen werden kann. Zum Beispiel dürfen Beschäftigte bei Rettungsdiensten, auf Volksfesten oder in Gaststätten am Sonntag arbeiten. Auch für weitere Berufsgruppen gilt das Verbot nicht - wie etwa für Beschäftigte in Krankenhäusern oder bei Verkehrsbetrieben. Für die Arbeitszeit besteht an diesen Tagen die übliche Grenze von bis zu acht Stunden. Auch eine Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden ist zulässig. Dann muss die Mehrarbeit durch kürzere Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen werden. Was gilt in Bäckereien? Beschäftigte von Bäckereien und Konditoreien dürfen ebenfalls an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Für sie gilt an diesen Tagen eine zeitliche Obergrenze von drei Stunden. Auch dürfen Mitarbeitende von Bäckereien nur zu bestimmten Tätigkeiten eingesetzt werden. Dazu zählen Herstellung, Austragen oder Ausfahren von Backwaren, die an diesem Tag zum Verkauf kommen. Verboten ist, dass ein Bäckereimitarbeiter am Sonntag den Teig für die kommende Woche herstellt. Hat eine Bäckerei hingegen einen Café-Bereich, ist sie nach derzeitiger Rechtslage als Gaststätte anzusehen. Die zeitliche Obergrenze gilt dann nicht. Was plant die Bundesregierung? Die Bundesregierung will, dass ab 1. Januar 2027 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen länger arbeiten dürfen. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht eine zeitliche Obergrenze von acht Stunden vor. Zudem plant die Bundesregierung, dass Beschäftigte in allen Bibliotheken am Sonntag arbeiten können. Das ist bislang nur bei "wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken" der Fall. Eine Stadtbücherei zählt hier nicht dazu. Der Entwurf sieht für die Arbeit in Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen eine zeitliche Obergrenze von sechs Stunden vor. Beide Vorhaben waren bereits Teil des schwarz-roten Koalitionsvertrages. Sie finden sich jetzt im Reformpaket der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Was fordern die Handelsverbände? Die Handelsverbände wollen, dass Arbeitnehmer in Zukunft auch in anderen Branchen -zum Beispiel in Modegeschäften oder Kaufhäusern - sonntags arbeiten dürfen. In diesen Bereichen ist Sonntagsarbeit derzeit verboten. Eine Ausnahme gilt lediglich für "verkaufsoffene Sonntage". Hierfür können die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr Ausnahmen vom Arbeitsverbot zulassen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte in der Bild-Zeitung: "Einkaufen ist ein Freizeiterlebnis. Daher setzen wir uns für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel ein, um Innenstädte attraktiv und lebendig zu gestalten." Was ist der Unterschied zu den Ladenschlussgesetzen? Das Arbeitszeitgesetz gilt deutschlandweit. Es regelt, wann und wie lange der einzelne Arbeitnehmende arbeiten darf. Die Ladenschlussgesetze sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sie regeln unter anderem, wann und wie lange Läden an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Beispielsweise dürfen Bäckereien in Bayern an Sonn- und Feiertagen drei Stunden öffnen, in Brandenburg oder Thüringen bis zu fünf Stunden. Wer eine Bäckerei betreibt, muss beide Gesetze einhalten. Das bedeutet: Eine Bäckerei darf in Thüringen am Sonntag fünf Stunden geöffnet sein. Der einzelne Mitarbeitende darf jedoch höchstens drei Stunden in der Bäckerei Brötchen und Kuchen verkaufen. Spätestens dann muss er von einem anderen Mitarbeiter abgelöst werden, für den ebenfalls die Grenze von drei Stunden gilt. Wer seine Ware als Selbständiger verkauft, ist zwar nicht an das Arbeitszeitgesetz gebunden. Ein selbständiger Bäcker in Thüringen darf daher seine Brötchen auch fünf Stunden lang verkaufen. Für ihn gilt dennoch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz. Dieses verbietet eine längere Öffnung seines Ladens. Dürfen Geschäfte nach einer Änderung automatisch länger öffnen? Nein. Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes führt nicht automatisch zu längeren Öffnungszeiten. Das gilt sowohl für Bäckereien, als auch für den Einzelhandel. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Ladenschlussgesetzen der Bundesländer. Die Läden dürfen danach nur länger öffnen, wenn auch die einzelnen Bundesländer ihre Ladenschlussgesetze an die Arbeitszeiten anpassen. Darüber müssen die 16 Landtage entscheiden.

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