Warum die Billables trotz KI nicht weniger werden
Anzeige Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) können viele juristische Aufgaben deutlich schneller als bislang erledigt werden. Vorarbeiten wie Recherche, Dokumentenanalyse und Erstentwürfe, die früher Stunden oder Tage dauerten, entstehen heute oft in wenigen Minuten. Daraus wird häufig eine einfache Schlussfolgerung gezogen: Beschleunigt der Einsatz von KI die juristische Arbeit, dann muss das Volumen der Billable Hours, also der Arbeitszeit, die Kanzleien ihren Mandanten direkt in Rechnung stellen, zwangsläufig sinken – das traditionelle Vergütungsmodell vieler Wirtschaftskanzleien, stehe deshalb vor dem Ende. Die bislang verfügbaren Marktdaten stützen diese Annahme nicht. Der US-Markt verzeichnete zuletzt sogar ein deutliches Wachstum. Nach dem "2026 Report on the State of the US Legal Market" von Thomson Reuters stieg die Nachfrage nach anwaltlichen Leistungen weiter an. Gleichzeitig erhöhten viele Kanzleien ihre Stundensätze und steigerten ihre Umsätze. Ein ähnliches Bild zeigt sich in Deutschland. Die hundert umsatzstärksten Wirtschaftskanzleien überschritten zuletzt die Marke von zehn Milliarden Euro Gesamtumsatz. Auch die Zahl der Berufsträger wächst weiter. Die großen Kanzleien investieren in Personal und Technologie zugleich. Die These, dass KI bereits heute zu einem strukturellen Rückgang anwaltlicher Arbeitszeit führt, findet in den derzeit verfügbaren Marktdaten keine Bestätigung. KI schafft neuen Prüfungsaufwand Die Diskussion konzentriert sich häufig auf die Geschwindigkeit der Erstellung juristischer Inhalte. Weniger Beachtung findet, dass KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung überprüft und rechtlich eingeordnet werden müssen. Generative KI erstellt Texte auf Grundlage statistischer Wahrscheinlichkeiten. Deshalb kann sie sprachlich überzeugende Ergebnisse erzeugen, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind. Zu den bekannten Risiken gehören Halluzinationen, also frei erfundene oder unzutreffende Informationen, ebenso wie fehlerhafte Quellenangaben, unzutreffende Zitate oder rechtliche Schlussfolgerungen, die einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten. Selbst moderne, speziell für juristische Anwendungen entwickelte, Systeme weisen in empirischen Untersuchungen weiterhin relevante Fehlerquoten auf. Gerade diese systemimmanente Fehleranfälligkeit macht eine nachgelagerte Überprüfung KI-generierter Ergebnisse erforderlich. Diese Überprüfung ist auch rechtlich geboten. Anwälte bleiben auch beim Einsatz von KI für die Richtigkeit ihrer Arbeit verantwortlich und müssen ihre Tätigkeit unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft ausüben (§ 43 BRAO, § 1 BORA). Hinzu kommt, dass Nutzer von KI-Systemen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen müssen und beim Einsatz bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme eine wirksame menschliche Aufsicht sicherzustellen ist (Art. 4, Art. 26 KI-VO). Ein erheblicher Teil der eingesparten Zeit wird durch Prüfung, Verifikation und Risikobewertung kompensiert. Die abrechenbare Zeit entfällt dadurch nicht. Sie verlagert sich von der Erstellung juristischer Inhalte hin zu deren Validierung. Besonders deutlich wird dies bei der Verwendung von Rechtsprechung. Schlägt ein KI-System eine Entscheidung für einen Schriftsatz vor, genügt es nicht, deren Existenz zu überprüfen. Der Anwalt muss feststellen, ob die Entscheidung korrekt zitiert wird, ob sie weiterhin Bestand hat, ob sie durch spätere Rechtsprechung eingeschränkt oder aufgehoben wurde und ob der zugrundeliegende Sachverhalt mit dem konkreten Mandat vergleichbar ist. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die Entscheidung die gewünschte Aussage tatsächlich trägt. Mehr Effizienz bedeutet nicht automatisch weniger Arbeit Hinzu kommt ein weiterer Effekt. Sinken Zeit- und Kostenaufwand für juristische Vorarbeiten oder die Informationsaufbereitung, können Mandanten zusätzliche Prüfungen oder weitergehende Beratungsleistungen nachfragen, die zuvor aus wirtschaftlichen Gründen unterblieben wären. Technischer Fortschritt reduziert den Arbeitsaufwand daher nicht zwangsläufig, sondern kann das Beratungsvolumen sogar erhöhen (Jevons-Paradoxon). Die Rechtsbranche hat solche Entwicklungen bereits erlebt. Als E-Discovery-Systeme die Sichtung großer Dokumentenmengen erheblich beschleunigten, wurden die frei werdenden Ressourcen nicht eingespart. Stattdessen nutzten Kanzleien und Mandanten sie, um größere Datenmengen auszuwerten, zusätzliche Fragestellungen zu untersuchen und Verfahren umfassender vorzubereiten. Dadurch wurden umfangreichere Prüfungen wirtschaftlich sinnvoll und größere Verfahren beherrschbar. Vergleichbares lässt sich beim Einsatz generativer KI beobachten. Die Beschleunigung juristischer Vorarbeiten eröffnet Spielräume für Leistungen, die bislang häufig aus Zeit- oder Kostengründen unterblieben. Mandanten können etwa zusätzliche Vertragsvarianten prüfen, mehrere Risikoszenarien bewerten oder Due-Diligence-Prüfungen vertiefen. Auch die regelmäßige Überprüfung bestehender Vertragsbestände oder Compliance-Anforderungen wird wirtschaftlich attraktiver. Anzeige Veränderungen bei der Vergütung und neue Geschäftsmodelle Der Einsatz generativer KI verändert die Vergütung anwaltlicher Leistungen insgesamt. Mandanten erwarten, dass Kanzleien verfügbare Effizienzpotenziale nutzen. Die Bereitschaft, ein hohes Stundenvolumen für KI-unterstützte juristische Vorarbeiten zu vergüten, wird weiter sinken. Gleichzeitig bleibt die Zahlungsbereitschaft dort hoch, wo anwaltliches Urteilsvermögen gefragt ist – etwa bei der rechtlichen Bewertung komplexer Sachverhalte, der Risikoabwägung und der strategischen Beratung. Neben der klassischen Zeitvergütung dürften künftig alternative Vergütungsmodelle an Bedeutung gewinnen. Durch den Einsatz generativer KI lassen sich bestimmte Leistungen stärker standardisieren und damit besser kalkulieren. Dies betrifft etwa die Erstellung oder Aktualisierung von Standardverträgen sowie die Analyse größerer Vertragsbestände nach vorgegebenen Kriterien. Für solche Leistungen können Pauschalhonorare an Bedeutung gewinnen. Die klassische Billable Hour wird sich dadurch stärker auf Leistungen konzentrieren, deren Umfang und Beratungsbedarf im Voraus nicht verlässlich kalkulierbar sind. Gleichzeitig erweitern einige Kanzleien ihr Geschäftsmodell. Sie nutzen generative KI, um Arbeitsabläufe in der Mandatsbearbeitung zu beschleunigen, und entwickeln gemeinsam mit Technologieanbietern spezialisierte KI-Agenten für komplexe juristische Aufgaben, etwa im Bereich der Fusionskontrolle, der Analyse von Kreditverträgen oder der Prüfung regulatorischer Meldepflichten. Die eingesetzten Systeme können den Zeitaufwand für Recherche- und Prüfungsarbeiten erheblich reduzieren. Einige Kanzleien vermarkten diese Lösungen inzwischen auch an andere Kanzleien, Banken und Unternehmen im Rahmen von Lizenzmodellen. Der Einsatz generativer KI verändert also nicht nur die anwaltliche Tätigkeit, sondern eröffnet Kanzleien zusätzliche Erlösquellen neben der klassischen Mandatsarbeit. Die derzeitige Diskussion betrachtet meist nur die Effizienz einzelner Arbeitsschritte. Sie blendet aus, dass generative KI gleichzeitig neuen Prüfungsaufwand erzeugt und zusätzliche Nachfrage nach anwaltlichen Leistungen auslösen kann. Gerade diese beiden Mechanismen erklären, warum sich ein Rückgang der Billable Hours bislang empirisch nicht nachweisen lässt. Dr. Werner Thienemann ist Senior Commercial Counsel bei Siemens Healthineers. Er verhandelt internationale Technologie-, IT-, SaaS- und Supply-Chain-Verträge und beschäftigt sich mit den Auswirkungen generativer KI auf die juristische Praxis.