Warum die "Exklusivmeldung" eigentlich eine Nichtmeldung ist
Die Abendzeitung berichtet exklusiv über ein multinationales Investorenkonsortium, das sich über den Erwerb von Assets aus der KGaA-Insolvenzmasse in die neu gegründete Spielbetriebs-GmbH des TSV 1860 München einkaufen möchte. Präsident Gernot Mang bestätigt zwar erste, unverbindliche Kontakte – doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Eine reale Gefahr für den eingeschlagenen Weg der Löwen besteht nicht. Im Endeffekt handelt es sich also eher um eine “Nichtmeldung” als um eine Meldung. Die Zusammenfassung: Was die AZ berichtet Laut dem Bericht der Abendzeitung hat ein namentlich nicht genanntes, multinationales Konsortium “mit ausgewiesener Fußballkompetenz” Interesse an einem Einstieg beim TSV 1860 bekundet. Der Plan der Investoren gruppe: Sie will ein Paket aus der Insolvenzmasse der KGaA schnüren (Markenrechte, Strukturen am Vereinsgelände, evtl. die Merchandising GmbH von Hasan Ismaik). Mit diesen “Assets” als Hebel möchte sie sich anschließend in die neue Fußball-Firma der Löwen einkaufen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Max Liebig und Vereinspräsident Gernot Mang stehen bzw. standen mit der Gruppierung in Kontakt. Mang spricht in der AZ von einem “ersten, unverbindlichen Austausch”. Liest man den Artikel, könnte man meinen, das nächste Investorendrama stehe bereits vor der Tür. Analysiert man jedoch die rechtlichen und strukturellen Gegebenheiten, entpuppt sich der Vorstoß dieses Konsortiums als wenig erfolgversprechend. Eher Nichtmeldung als Meldung Hier sind die Gründe, warum die Meldung eher in die Kategorie “Nichtmeldung” fällt: Wie Präsident Gernot Mang in der AZ selbst treffend zitiert wird, sind “solche Gespräche im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens ein ganz normaler Prozess.” Ein Insolvenzverwalter ist rechtlich dazu verpflichtet, sich Angebote und Konzepte anzuhören, um die Insolvenzmasse bestmöglich zu verwerten. Dass solche Gespräche mit potenziellen “Glücksrittern” geführt werden müssen, ist reine Formsache und hat keinen Einfluss auf den vom Verein eingeschlagenen Weg. Wenn von Strukturen oder Werten am Vereinsgelände die Rede ist, handelt es sich bei den greifbaren Assets aus der KGaA-Insolvenzmasse letztendlich vor allem um das Inventar der Geschäftsstelle. Nichts, womit man den Stammverein unter Druck setzen könnte. Der zentrale Denkfehler des Konsortiums liegt bei den Markenrechten. Wie wir bereits – basierend auf einem Bericht der Süddeutschen Zeitung – dargelegt haben, kann der Insolvenzverwalter der KGaA die Markenrechte nicht an Dritte veräußern, um Einnahmen zu generieren. Prioritätsrechte auf KGaA beschränkt Der Grund hierfür ist im ursprünglichen Ausgliederungsplan aus dem Jahr 2002 (unter Karl-Heinz Wildmoser) zu finden. Darin ist klar geregelt, dass der Stammverein (e.V.) als übertragender Rechtsträger die “Prioritätsrechte” an Vereinsnamen und Bezeichnungen besitzt. Diese Rechte wurden vertraglich ausdrücklich nur gegenüber der KGaA eingeschränkt, nicht aber gegenüber Dritten. Jedem externen Interessenten kann und wird dieser Umstand juristisch vorgehalten werden. Das Konsortium spielt laut AZ mit dem Gedanken, die Merchandising GmbH (die Hasan Ismaik gehört) zu übernehmen. Selbst wenn dies gelänge: Diese GmbH hat mit dem TSV 1860 München, wie er jetzt neu aufgestellt wird, nichts mehr zu tun. Ohne die entsprechenden Rechte ist dieses Unternehmen faktisch zu einer reinen Modeboutique degradiert worden, die künftig keine offiziellen Spieltrikots der neuen Spielbetriebs-GmbH mehr verkaufen wird. Mitgliederversammlung hat das letzte Wort Selbst wenn man das hypothetische Szenario weiterspinnt, dass sich ein Konsortium mit scheinbar erpressten Werten in die neue GmbH einkaufen möchte, scheitert dies höchstwahrscheinlich an den demokratischen Grundfesten des Vereins. Ein Anteilsverkauf an der neuen Fußball-Firma erfordert eine Dreiviertel-Mehrheit der Mitglieder. Ein Konsortium, das mit erpresserischen Methoden agiert, würde von der Mitgliederversammlung vermutlich abgelehnt werden. Der TSV 1860 hat sich von der Abhängigkeit einzelner Großgeldgeber verabschiedet. Das Investorenmodell der Vergangenheit ist Geschichte, der Fokus liegt auf einer stabilen, selbstbestimmten Zukunft. Auch wenn Insolvenzverwalter und Präsidium sich solche Angebote von außen anhören müssen: Die Gefahr, dass sich ein neues Konsortium gegen den Willen des Vereins einkauft, ist dank der geschaffenen Strukturen, der 75-Prozent-Hürde und der klaren Rechtslage bei den Markenrechten extrem gering.