DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.447,15 USD 07:18:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Was das für Arbeitsverträge bedeutet

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Startseite Verbraucher Merz-Regierung verschärft Krankschreibung: Was Beschäftigte über ihre Arbeitsverträge wissen müssen Von: Kai Hartwig Uns auf Google folgen Die neuen Regeln zur Krankschreibung könnten viele Arbeitnehmer verunsichern. Ein Arbeitsrechtler erklärt, welche Klauseln weiterhin gelten. Frankfurt – Wer künftig erkrankt, muss sich wohl auf schärfere Regeln einstellen: Die schwarz-rote Koalition plant, dass Beschäftigte bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen. Parallel dazu soll die telefonische Krankschreibung verschwinden. Kanzler Friedrich Merz rechtfertigt den Kurswechsel mit „exorbitant gewordenen Krankenständen“ seit der Pandemie – ein „Wettbewerbsnachteil“ für die deutsche Wirtschaft, wie er betont. Heftige Reaktionen folgten prompt. Markus Blumenthal-Beier, Vorsitzender des Hausärzteverbandes, bezeichnete die Vorhaben gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als „absolut katastrophal“. Eine „komplette Überlastung unserer Praxen“ drohe. Ver.di-Chef Frank Werneke sieht in den Reformen eine „grundsätzliche Misstrauenskultur“ gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi stuft die Maßnahmen als „kontraproduktiv“ ein. Auch ein Arbeitsrechtler hat Zweifel. Merz-Reformen verschärfen Krankschreibung: Günstigkeitsprinzip schützt bestehende Vertragsklauseln Rechtsanwalt Paul Krusenotto von Allright ordnet die Konsequenzen für Millionen Beschäftigte für die Frankfurter Rundschau von Ippen.Media ein. Tritt das Gesetz in Kraft, betrifft es grundsätzlich auch laufende Arbeitsverhältnisse. „Arbeitsvertragliche Regelungen müssten dann an der neuen gesetzlichen Lage gemessen werden“, erläutert der Arbeitsrechtsexperte. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung zur Attestpflicht, greift automatisch das Gesetz. Entwarnung gibt Krusenotto jedoch für alle, deren Arbeitsvertrag bereits eine großzügigere Regelung enthält – etwa die Vorlage erst ab dem dritten oder vierten Krankheitstag. „Zugunsten der Arbeitnehmer gilt das sogenannte Günstigkeitsprinzip“, erklärt der Rechtsanwalt. Bei einer Kollision zwischen Gesetz und Vertrag setze sich die für Beschäftigte vorteilhaftere Regelung durch. Solche Klauseln blieben „aller Voraussicht nach nicht hinfällig“. Arbeitsrechtler betont: Individuelle Vereinbarungen bleiben auch künftig möglich Selbst nach Inkrafttreten der verschärften Regeln könnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte weiterhin eigene Absprachen treffen. „Die Arbeitsvertragsparteien können individuelle Vereinbarungen fixieren, die, sofern sie für die Arbeitnehmerseite günstiger sind, dann auch gelten“, betont Krusenotto. Nur wenn das Gesetz abweichende Regelungen ausdrücklich verbiete, wäre das anders – ein Szenario, das der Experte für unwahrscheinlich hält. Der Arbeitsrechtler weist darauf hin, dass Beschäftigte schon jetzt ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden müssen. Das geltende Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt die Vorlage einer AU vor, sobald die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber sind dabei bereits heute berechtigt, ein Attest auch früher einzufordern. Krankschreibung: Rechtsexperte bezweifelt Wirksamkeit der Verschärfung Erhebliche Skepsis äußert Krusenotto gegenüber dem erhofften Effekt der Reform. „Die Praxis zeigt durchaus, dass eine Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag vorzulegen, regelmäßig dazu führt, dass Arbeitnehmer länger ‚krankgeschrieben‘ werden, als sie eigentlich arbeitsunfähig sind.“ Wer also Krankheitstage reduzieren wolle, sollte die Pläne „mit einer zumindest mittelgroßen Portion Skepsis“ betrachten. AOK-Chefin Carola Reimann spricht von „reiner Symbolpolitik“. Der geringe Anteil telefonischer Krankschreibungen – laut Zentralinstitut der KBV lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Bescheinigungen – könne den Anstieg der Fehltage nicht erklären. Verantwortlich sei vielmehr die Einführung der elektronischen Krankmeldung 2022, die erstmals eine vollständige Erfassung ermögliche. OECD-Zahlen relativieren das Bild vom „Krankenstand-Weltmeister“ Deutschland Eine Studie des IGES-Instituts entkräftet das Argument des Kanzlers. Zwar führt Deutschland bei den bezahlten krankheitsbedingten Fehltagen die europäische Statistik an. Doch der Vergleich hinkt: „Eine wesentliche Schwierigkeit in der Vergleichbarkeit besteht darin, dass in keinem Land die bezahlten Fehlzeiten vollständig erfasst werden“, heißt es in der Untersuchung. Der Grad der Untererfassung unterscheide sich zwischen den Ländern erheblich. Fit im Büro: Übungen für Ihre Mikropause Dieser Ratgeber bietet Menschen, die im Büro arbeiten, eine kompakte Sammlung sofort anwendbarer Übungen für die Mikropause. Gezielte Dehn- und Kräftigungsübungen für Rücken, Hüfte und Nacken bis hin zu Atemtechniken und einem Feierabend-Ritual für Entspannung und mehr Wohlbefinden im Alltag. Hier können Sie das kostenlose PDF herunterladen. Aussagekräftiger ist der Anteil der verlorenen wöchentlichen Arbeitszeit durch Krankheit. Hier landet Deutschland mit 6,8 Prozent nur auf Rang sieben. Norwegen (10,7 Prozent), Finnland (10 Prozent) und Slowenien (9,2 Prozent) liegen deutlich darüber. Auch Spanien (8,6 Prozent), Portugal (8 Prozent) und Frankreich (7,7 Prozent) verzeichnen höhere Werte als die Bundesrepublik.

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