Was das Reformpaket bedeutet
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Merz-Regierung will selbst Bäcker-Öffnungszeiten ändern – was Kunden jetzt erwartet
Von: Sven Trautwein
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Union und SPD wollen Bäckereien ab Januar 2027 länger öffnen lassen – was Kunden erwartet, was sich ändert und wo die Reform trotzdem an ihre Grenzen stößt.
München – Es ist eines der griffigsten Versprechen aus dem großen Reformpaket der schwarz-roten Bundesregierung: Bäckereien und Konditoreien sollen sonntags länger öffnen dürfen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) verkündete das Ergebnis nach rund sieben Stunden Koalitionsausschuss im Kanzleramt – und sprach von einem „guten Tag für Deutschland“. Sein Ziel: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen.“
Das 34 Punkte umfassende Reformpaket unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthält neben Steuerentlastungen, verschärften Krankschreibungsregeln und erleichterten Befristungen auch Punkt 24 – die verlängerten Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken. Inkrafttreten soll die Neuerung zum 1. Januar 2027.
Merz-Regierung plant neue Bäckerei-Öffnungszeiten – was genau geplant ist und was bisher gilt
Bislang dürfen Bäckereien ihre Angestellten an Sonn- und Feiertagen nach dem Arbeitszeitgesetz nur maximal drei Stunden für Herstellung und Auslieferung einsetzen. Wer sonntags länger offen hatte, nutzte meist ein Schlupfloch: Betriebe mit Café-Bereich fallen unter das Gaststättengesetz – und damit gelten für sie andere, flexiblere Regeln. Das benachteiligte klassische Handwerksbäcker ohne Sitzecke systematisch gegenüber großen Ketten.
Die Koalition will nun den § 10 des Arbeitszeitgesetzes um das Bäckereihandwerk erweitern. Im Klartext: Die Drei-Stunden-Obergrenze für Sonntagsarbeit fiele weg. Bäckereien könnten ihr Personal an Sonn- und Feiertagen genauso einplanen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder die Gastronomie. Laut einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen Bäckereien und Konditoreien künftig bis zu acht Stunden sonntags öffnen dürfen, Bibliotheken bis zu sechs Stunden. Jedoch fehlt vielerorts geeignetes Personal.
Was das Bäckerhandwerk dazu sagt
Die Branche reagiert grundsätzlich positiv, mahnt aber zur Genauigkeit. Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, erklärte gegenüber dem Münchner Merkur von Ippen.Media: „Die im 34-Maßnahmen-Paket verankerten ‚längeren Sonntagsöffnungszeiten‘ sind leider missverständlich formuliert. Wie sich aus den Aussagen von Bundeskanzler Merz im ARD-Brennpunkt und dem Koalitionsvertrag ergibt, sind hier nicht längere Sonntagsöffnungszeiten, sondern die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien in der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen gemeint. Die dafür bisher geltende Beschränkung soll laut Aussage von Bundeskanzler Merz aufgehoben werden. Dabei würde es sich um die von uns geforderte echte Gleichstellung im Wettbewerb handeln. Diese begrüßen wir, vorausgesetzt, dass sie auch so umgesetzt wird.“
Auch Handwerkspräsident Jörg Dittrich lobte den Schritt und forderte, die Sonntagsöffnung für Bäcker „einschränkungslos umzusetzen“. Er mahnte jedoch, das Paket dürfe „nicht das letzte Reformpaket sein“.
Der große Haken: Die Länder müssen mitspielen
Was zunächst wie ein einfaches Versprechen klingt, ist in der Praxis komplizierter. Denn: Die Bundesregelung greift nur ins Arbeitszeitrecht – also in die Frage, wer wann arbeiten darf. Ob eine Bäckerei sonntags überhaupt verkaufen darf und wie lange, regelt das Ladenschlussgesetz – und das ist seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache. Der Bund kann die Tür aufmachen, aber aufstoßen muss sie jedes Bundesland selbst.
Besonders pikant: Bayern hat sein eigenes Ladenschlussgesetz erst am 1. August 2025 verabschiedet – als letztes Bundesland überhaupt. Das bayerische Gesetz erlaubt Bäckereien sonntags nach wie vor nur drei Stunden Öffnungszeit. Sollte Berlin das Arbeitszeitgesetz lockern, während München beim Ladenschluss bleibt, könnte dieselbe Bäckerei ihr Personal zwar den ganzen Sonntag einsetzen – Kunden darf sie aber trotzdem nur drei Stunden bedienen.
Auf Bundesebene wiederum ist laut Tagesschau.de eine umfassendere Arbeitszeitreform zunächst vertagt: Ein neues Arbeitszeitgesetz solle „noch im Laufe des Sommers besprochen“ werden, so Merz. Die Sonntagsöffnung für Bäcker ist damit der erste, bewusst begrenzt gehaltene Schritt einer größeren geplanten Arbeitsmarktflexibilisierung.
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Öffungszeiten beim Bäcker: Was Kunden konkret erwarten können
Für Verbraucher gilt: Sofortige Änderungen gibt es nicht. Frühestens ab dem 1. Januar 2027 könnten sich Öffnungszeiten ändern – und auch dann nur dort, wo das jeweilige Bundesland seine Ladenschlussregeln anpasst. Wer sonntags in Bayern beim Bäcker einkaufen geht, dürfte zunächst keinen Unterschied merken, solange der Freistaat sein Ladenschlussgesetz nicht ändert.
Und selbst wo die Reform greift: Dr. Berg stellt klar, was Kunden direkt davon haben – und was nicht. „Für die Verbraucher ändert sich durch die Neuregelung nichts“, sagt er beim Münchner Merkur von Ippen.Media. „Die Neuregelung eröffnet Bäckereien und Konditoreien die Option und Rechtssicherheit, sonn- und feiertags länger Backwaren herstellen und den Kunden damit das gewünschte Sortiment in der gewohnten Breite auch an diesen Tagen zur Verfügung stellen zu können.“ Und was ist mit dem Personalmangel im Handwerk – bremst der eine Ausweitung der Öffnungszeiten ohnehin aus? Dr. Berg gibt Entwarnung: „Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen aufgrund der dafür gewährten Zuschläge attraktiv.“
Bäckerhandwerk befürchtet ein konkretes Problem durch Reform der Merz-Regierung
In anderen Bundesländern, die keine oder weniger restriktive eigene Regelungen haben, könnten Bäckereien dagegen deutlich mehr Spielraum gewinnen: längere Öffnungszeiten, flexiblere Lieferungen an Hotels, Kliniken und Tankstellen und ein Ende der Wettbewerbsverzerrung zwischen kleinen Handwerksbetrieben und großen Kaffee-Ketten.
Kritische Stimmen kommen derweil von Arbeitnehmerseite: Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) warnte bereits beim bayerischen Ladenschlussgesetz vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes und einer Mehrbelastung für Beschäftigte in einer ohnehin körperlich anspruchsvollen Branche.
Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks selbst sieht einen kritischen Punkt im Reformpaket: die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. „Sollte die Reform dazu führen, dass das bewährte Minijob-Modell faktisch an Attraktivität verliert, wäre dies insbesondere für Bäckereien mit einem hohen Gastronomieanteil problematisch. Viele Betriebe sind auf Minijobber angewiesen, um Personalspitzen in Verkauf und Cafébereich abzudecken. Deshalb fordert der Zentralverband, die Auswirkungen der Reform sorgfältig zu prüfen und praxistaugliche Lösungen sicherzustellen“, so der Hauptgeschäftsführer Dr. Berg gegenüber unserer Redaktion. (Quellen: Deutsche Handwerks Zeitung, Tagesschau.de, eigene Recherche) (str)