Was eine Beschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeutet
Die Bundesregierung will das Land modernisieren und Bürokratie abbauen. Dazu hat sich der Koalitionsausschuss auf 34 Maßnahmen geeinigt – zu unterschiedlichen Themen. Fast am Ende des Reformpakets behandelt Punkt 32 das Informationsfreiheitsgesetz. Demnach soll das Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt werden. Kritiker sehen darin den Abbau mühsam erkämpfter Bürgerrechte. Was das Informationsfreiheitsgesetz eigentlich regelt Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Sie haben demnach Auskunftsrechte gegenüber Bundesbehörden und staatlichen Einrichtungen. In einigen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen – in Bayern nicht. Nach Angaben des Portals FragdenStaat wurden bislang über 300.000 IFG-Anfragen gestellt [externer Link]. Bisher mussten Antragsteller nicht begründen, warum sie Informationen abfragen. Ausnahmen vom Recht auf Informationszugang gibt es bisher etwa, wenn personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten betroffen sind. Auch Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen nutzen das IFG. Bereits bei den Koalitionsverhandlungen hatte die Union gefordert, das Informationsfreiheitsgesetz "in der bisherigen Form" abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag hieß es, das IFG werde "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformiert". Welche Änderungen die Bundesregierung plant Unter anderem sollen die Auskunftsrechte auf "natürliche Personen" mit "berechtigtem Interesse" beschränkt werden. Außerdem will die Regierung prüfen, ob sie das Recht auf "in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger" beschränkt. Und: die Namen von Beschäftigten in Behörden in Dokumenten sollen grundsätzlich geschwärzt werden, um sie "vor Anfeindungen und Drohungen" zu schützen. Änderungen könnte es auch bei Anfragen geben, die sich auf Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung beziehen. Laut dem Koalitionsausschuss besteht "besonderer Schutzbedarf", dem man "in Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen" Rechnung tragen wolle. Auch die Gebühren sollen steigen. Es steht im Raum, dass Antragsteller sämtliche Kosten tragen müssen, die durch eine Anfrage entstehen. Teile der Opposition reagieren bestürzt auf die Pläne Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, ist entsetzt: "Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, sägt man grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz." Die Koalition hätte versprochen, den Staat modernisieren zu wollen, doch das sei "das genaue Gegenteil, nämlich ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte". Linken-Fraktionsvize Clara Bünger erklärte, die Regierung wolle sich "unangreifbar machen" und sich davor schützen, Rechenschaft abzulegen. Die Folgen: mehr bürokratische Hürden und weniger demokratische Kontrolle. Journalistenverbände sehen gravierende Folgen Der Deutsche Journalistenverband (DJV) fordert vom Bundestag, den Plänen nicht zuzustimmen. Die vorgesehenen Änderungen bedeuten laut DJV in der Konsequenz "die Abschaffung der Informationsfreiheit". Der Bundesvorsitzende Mika Beuster kritisierte, wenn Anfragen nur noch "natürlichen Personen" ermöglicht werden, können Medienunternehmen keine mehr stellen. Und: Durch geschwärzte Namen ließen sich Verantwortlichkeiten in amtlichen Dokumenten nicht mehr nachvollziehen. Der Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), Lars Hansen, warf der Regierung vor, der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten und journalistisches Arbeiten erschweren zu wollen. Das Informationsfreiheitsgesetz werde nicht – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – weiterentwickelt, sondern "faktisch abgeschafft". Heftige Kritik kommt auch von der Datenschutzbeauftragten Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisierte im Redaktionsnetzwerk Deutschland: Einige der Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite. Sie kämen einer Abschaffung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahe. Der wesentliche Grundgedanke eines voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde ins Gegenteil verkehrt, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden müsste, sagt Specht-Riemenschneider. Die vorgeschlagene Beschränkung auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger kritisiert Specht-Riemenschneider als diskriminierend. Organisationen fürchten um staatliche Transparenz Der Verband FragDenStaat, der sich für Informationsfreiheit einsetzt, sprach vom "schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik". Projektleiter Arne Semsrott zufolge schaffen Politik und Verwaltung ein Gesetz, das Korruption und Intransparenz begünstigt. Wenn nur noch Privatpersonen frageberechtigt seien, blieben Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International und FragDenStaat außen vor, sagt Semsrott. Auch die Transparenzorganisation Abgeordnetenwatch, die Verbraucherorganisation Foodwatch und der für Bürgerbeteiligung engagierte Verein Mehr Demokratie e.V. warnten vor einer "massiven Verschlechterung der Bürgerrechte".