Was eine Reform wirklich bringen würde
Startseite
Verbraucher
Streit um die Abgeordneten-Rente flammt auf: Was es für Bürger bedeuten würde
Von: Janine Karrasch
Uns auf Google folgen
SPD und Union streiten über die Rente der Abgeordneten. Eine Modellrechnung zeigt, wie wenig die Reform finanziell bringen würde – und worum es wirklich geht.
Berlin – Die 630 Abgeordneten des Bundestages führen für ihr Mandat keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung ab – und genau das steht nun erneut zur Debatte. Die SPD verlangt, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in das System einzubeziehen, in der Union gibt es Widerstand. Dahinter steckt mehr als ein Streit um Symbolik: Es geht um die Frage, nach welchen Regeln jene im Alter abgesichert sind, die über die Renten von Millionen Menschen entscheiden.
Anlass ist ein Reformpaket der Alterssicherungskommission, das im Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben wurde. Eine der 33 vorgelegten Empfehlungen betrifft die Volksvertreterinnen und -vertreter selbst. Während die SPD auf eine Umsetzung dringt, warnt die CSU vor einem jahrzehntelangen Nebeneinander mehrerer Systeme. Doch was würde sich konkret ändern und um welche Summen geht es?
Abgeordneten-Rente: SPD pocht auf Beiträge, CSU-Politiker lehnt den Schritt weiter ab
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, erwartet vom Koalitionspartner Bereitschaft zu dem Schritt. Dass die Union davon nun wieder abrücken wolle, wundere ihn, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Viele Bürgerinnen und Bürger hielten es für ungerecht, dass Abgeordnete nicht einzahlen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betonte laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa), niemand behaupte, die Rente werde dadurch allein stabilisiert. Aber: „Echte Veränderungen betreffen alle ohne Ausnahme, auch die Abgeordneten selbst“, so Klüssendorf.
Auf der anderen Seite steht CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann. Eine Eingliederung der Abgeordneten, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, „löst nicht das Problem der gesetzlichen Rente“. Er verwies zudem auf die Attraktivität des Mandats. Seine Alternative: Jede Sparmaßnahme, Anhebung des Rentenalters und Dämpfung in der gesetzlichen Rente soll automatisch im gleichen Maß für die Altersbezüge von Politikerinnen und Politikern gelten.
Rentenkommission empfiehlt Pflichtversicherung für Parlamentarierinnen und Parlamentarier
Die Alterssicherungskommission legte ihren Bericht am 23. Juni 2026 vor. Empfehlung 24 sieht vor, Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten aufzunehmen. Langfristig soll eine Erwerbstätigenversicherung entstehen, in die auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind.
Ein einfacher Wechsel wäre es aber nicht. Laut Kommissionstext entstünde bei der Einbeziehung eine Versorgungslücke, die eine Zusatzversorgung schließen soll. Als schwächere Alternative nennt der Bericht, die Dämpfung der Rentensteigerungen wirkungsgleich auf die Altersentschädigung zu übertragen. Die Änderung wäre ab der nächsten Legislaturperiode umsetzbar; der Bund wäre für den Bundestag zuständig, die Länder für die Landtage.
Als Begründung verweist die Kommission auf die Kritik an der bisherigen Altersversorgung von Abgeordneten. Insbesondere die vergleichsweise kurze Mandatsdauer, die bereits für einen Versorgungsanspruch ausreicht, sowie die als hoch wahrgenommenen Altersbezüge stünden dabei im Fokus.
Vier Mandatsjahre entsprechen rechnerisch 28 Jahren Durchschnittsverdienst
Bundestagsabgeordnete zahlen während des Mandats keine Rentenbeiträge. Stattdessen erhalten sie ab einem Jahr Mitgliedschaft eine Altersentschädigung: 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr, maximal 65 Prozent. Die Diäten liegen bei 11.833,47 Euro im Monat. Der Bundestag beschloss am 10. Juli 2026 einstimmig, auf die für dieses Jahr vorgesehene Erhöhung zu verzichten.
Ein Mandatsjahr bringt damit 295,84 monatlich, vier Jahre rund 1183 Euro. Der Höchstwert liegt bei 7691,75 Euro. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben die Relation zur gesetzlichen Rente berechnet: Bei ausgesetzter Diätenanpassung und einem Rentenwert von 42,52 Euro entspricht ein Mandatsjahr rechnerisch 6,96 Jahren Beschäftigung mit Durchschnittsverdienst. Vier Jahre im Bundestag kämen demnach auf eine Rente wie nach etwa 27,84 Beitragsjahren.
Der Vergleich bezieht sich ausschließlich auf die rechnerische Höhe der monatlichen Altersbezüge. Unterschiede etwa beim Renteneintrittsalter bleiben dabei unberücksichtigt.
Finanzieller Effekt: Zwölf Millionen Euro zusätzliche Beiträge bei 426 Milliarden Euro Gesamtausgaben
Für den einzelnen Abgeordneten wären die Beiträge deutlich. Der Beitragssatz beträgt 2026 18,6 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze 8450 Euro im Monat. Da die Diäten darüber liegen, wäre der monatliche Höchstbetrag von 1571,70 Euro fällig. Eine eigene Modellrechnung ergibt für 630 Bundestagsabgeordnete rund 11,9 Millionen Euro Beiträge im Jahr (1571,70 × 12 × 630), verteilt auf Parlament und Abgeordnete.
Die Rentenversicherung gab 2025 laut DRV-Jahresbericht 426,5 Milliarden Euro aus, bei 321,6 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Die zusätzlichen Beiträge entsprächen weniger als 0,003 Prozent der Ausgaben. Zudem würden sie Rentenansprüche begründen.
Der eigentliche Mehrwert: Warum gemeinsame Rentenregeln wichtiger wären als zusätzliche Beiträge
Der Nutzen für Beitragszahlerinnen und -zahler läge damit weniger in zusätzlichen Einnahmen als in einer stärkeren Angleichung der Regeln. Abgeordnete würden künftig auch für ihre Mandatstätigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dort entsprechende Ansprüche erwerben. Damit würden sie zumindest teilweise denselben Regelungen unterliegen wie andere Versicherte, etwa bei der Berechnung und Anpassung ihrer Renten.
Allerdings sieht die Alterssicherungskommission eine ergänzende Versorgung vor, um mögliche Versorgungslücken auszugleichen. Das bisherige Sondersystem würde also nicht zwangsläufig vollständig verschwinden. Wie weit die Gleichstellung tatsächlich reichen würde, hinge deshalb entscheidend von der konkreten Ausgestaltung der Reform ab.
Beschlossen ist bislang nichts. Offen bleibt, wie bereits erworbene Ansprüche geschützt würden, wie die Zusatzversorgung aussähe und ob Landtage dem Bund folgen. Die Landesregeln unterscheiden sich bei Mindestmandatsdauer, Höhe der Bezüge und frühestem Eintrittsalter erheblich. Die Kommission räumt selbst ein, dass die Gleichstellung mit anderen Versicherten sich über einen längeren Zeitraum erstrecken könnte. (Quellen: dpa, Alterssicherungskommission, Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, DRV-Jahresbericht) (jaka)