was Festivalbesucher wissen müssen
Mögliche Irreführung
Ärger um Glücksgefühle-Währung – was Festivalbesucher wissen müssen
Kurz vor dem Glücksgefühle-Festival auf dem Hockenheimring kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Veranstalter. Hintergrund sind die Preisangaben für Getränke und andere Produkte. Viele Besucher fordern seit Längerem eine Änderung. Was hinter dem Vorwurf steckt und was der Veranstalter dazu sagt.
Nur eine Woche vor dem Festivalstart in Hockenheim gerät das Glücksgefühle-Team um Lukas Podolski und Markus Krampe unter Druck. Verbraucherschützer sehen in der Fantasiewährung einen möglichen Wettbewerbsverstoß. Was hinter dem Vorwurf steckt und wie es jetzt weitergeht.
Bis zu 250.000 Besucher
Live-Ticker: So läuft das Glücksgefühle-Festival auf dem Hockenheimring
Die wichtigsten Infos vor dem Start
Glücksgefühle-Festival in Hockenheim: Das ist bei Anreise, Camping und Bezahlen neu
Freude und Sorgen
So blickt Hockenheim auf das Glücksgefühle-Festival
Was ist passiert?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Verkaufspraxis der Glücksgefühle GE GmbH kritisiert. Konkret geht es um die Preisangaben für Getränke und Essen. Das Unternehmen steckt hinter dem Event von Podolski und Krampe, das seit 2023 jährlich auf dem Hockenheimring stattfindet. In diesem Jahr startet das nach offiziellen Angaben größte Musikfestival Deutschlands erstmals eine Woche früher, und zwar vom 3. bis 6. September. Insgesamt werden bis zu 250.000 Besucher und 30.000 Camper erwartet.
Worum geht es bei den Vorwürfen?
Die Verbraucherschützer aus Stuttgart sehen eine mögliche Irreführung der Besucher. Nach Ansicht der Experten fehlte zuletzt auf den Tafeln ein Hinweis zum Wert eines Tokens. Dabei handelt es sich um die bisherige Glücksgefühle-Währung. Falls sich Verbraucher beschweren, will die Verbraucherzentrale prüfen, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Das teilte sie auf Anfrage dieser Redaktion mit. „Die Angabe einer Fantasiewährung, die erst umgerechnet werden muss, ist wahrscheinlich irreführend“, heißt es dazu. Endpreise seien in Euro anzugeben.
Was genau wird beanstandet?
In den vergangenen Jahren konnten Besucher ausschließlich mit Wertmarken, den sogenannten Token, zahlen. Die Preise für Getränke und andere Produkte wurden auf dem Festivalgelände nur in dieser Glücksgefühle-Währung angegeben. So waren etwa Softdrinks oder Bier für jeweils einen Token – das entspricht 4,50 Euro – gelistet. Auch viele Besucher hatten gegenüber dieser Redaktion klarere Preisangaben gefordert. Der Tenor: In Euro seien die Preise transparenter. Dann entfalle auch das lästige Umrechnen.
Was könnte die Verbraucherzentrale im Fall einer Beschwerde tun?
Nach Angaben des Verbraucherschützers Erich Nolte prüft die Verbraucherzentrale dann, ob unlauterer Wettbewerb vorliegt. Wenn nötig, kann sie den Anbieter abmahnen, um Verbraucherrechte durchzusetzen. Eine Verbraucherbeschwerde ist in solchen Fällen wichtig, weil sie auf einen möglichen Rechtsverstoß hinweisen kann. Wehrt sich ein Unternehmen, muss die Verbraucherzentrale den Verstoß vor Gericht nachweisen. Grundsätzlich kann die Verbraucherzentrale aber auch ohne Beschwerde tätig werden, etwa bei Verstößen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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Wäre eine Abmahnung schon ein Urteil?
Nein. Eine Abmahnung ist zunächst die formale Aufforderung, ein beanstandetes Verhalten zu ändern. Zudem soll das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgeben. Unterschreibt das Unternehmen diese, sei die Sache außergerichtlich erledigt, schreibt die Verbraucherzentrale dazu generell auf ihrer Webseite. „Damit sagt das Unternehmen zu, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen.“ Andernfalls werde eine vereinbarte Vertragsstrafe fällig.
Was sagt das Glücksgefühle-Team zu den Vorwürfen?
„Wir nehmen das Thema Preistransparenz sehr ernst“, teilt der Veranstalter auf Anfrage dieser Redaktion schriftlich mit. Daher habe man das Bezahlsystem weiterentwickelt und auf ein Cashless-System umgestellt. Und: „Die Preise für Getränke, Speisen und weitere Angebote auf dem Festivalgelände werden in Euro ausgewiesen.“
Nach den Token kommen jetzt die Glücks-Coins
Wie funktioniert das digitale Bezahlsystem genau?
Besucher laden online oder vor Ort Guthaben auf einen Chip. Er hat einen individuellen QR-Code und ist am Festivalbändchen befestigt. Wer das Guthaben erst vor Ort zum ersten Mal auflädt, zahlt dafür 2,30 Euro Gebühr. Bezahlt wird dann mit sogenannten Glücks-Coins, die jeweils 4,60 Euro wert sind. Restguthaben können sich Besucher laut Veranstalter ab dem 7. September über ihren Account auszahlen lassen.
Gab es beim Glücksgefühle-Festival bereits ähnliche Vorwürfe der Verbraucherzentrale?
Ja. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte schon im November 2024 eine Klage beim Oberlandesgericht Köln eingereicht. Der Grund: Die Verbraucherschützer hielten den eingeschränkten Rücktausch der Wertmarken für unzulässig. Damals mussten ungenutzte Wertmarken direkt nach dem Festival vor Ort zurückgetauscht werden. Das führte teils zu langen Schlangen. Gegenüber dieser Redaktion hatten sich daher viele Besucher für ein QR-Bezahlsystem ausgesprochen, das bei anderen Festivals schon länger etabliert ist. Laut Webseite sind die beiden vor dem Landgericht erstrittenen Urteile noch nicht rechtskräftig, da die Gegenseite Rechtsmittel eingelegt hat.
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