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Was macht die Bundesregierung gegen die Hitzewelle?

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Startseite Politik Notaufnahmen am Limit, Asphalt schmilzt: Wo war die Bundesregierung während der Hitzewelle? Von: Clara Dzemla Uns auf Google folgen Nach tagelangen Extremtemperaturen stellt sich die Frage: Was wird in Deutschland gegen die Hitze getan? Wo war die Bundesregierung? Die Antworten. Berlin – „Warum ist Deutschland beim Thema Hitzeschutz so schlecht vorbereitet?“, fragte Moderator Ingo Zamperoni den Umweltminister Carsten Schneider (SPD) am Montag (29. Juni) in der Tagesschau. Der hatte darauf kaum klare Antworten. Und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die Hitzewelle auch nicht zur „Chefsache“ machen. Das würde das „Wetter“ auch nicht ändern, sagte sein Regierungssprecher am Montag in Berlin. Fast 30 Grad im Rhein, Waldbrände und Hitzeopfer in den Notaufnahmen: Deutschland hat eine der härtesten Hitzewellen jemals hinter sich. Muss die Bundesregierung mehr tun? Die Antwort auf diese Frage offenbart eine der Grundherausforderungen beim Katastrophenschutz: die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Denn in Deutschland sind hauptsächlich die Bundesländer für den Katastrophen- und Hitzeschutz zuständig. Die Folge davon ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und eine uneinheitliche Finanzierung. Denn der Bund kann durch die Vorgaben des Grundgesetzes den Ländern nicht einfach Geld zur Verfügung stellen. Das geht nur über Umwege: zum Beispiel über die Förderung einzelner Maßnahmen oder über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz. Daraus hat der Bund den Ländern 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Aber auch mit diesem Geld können die Länder frei umgehen. Schutz vor Hitze: Sollte Klimaanpassung eine Gemeinschaftsaufgabe werden? Carsten Schneider schlägt deswegen im Gespräch mit der Tagesschau vor, Klimaschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen. „Ich meine, dass es angezeigt wäre“, so Schneider. Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91a des Grundgesetzes (GG) sind staatliche Aufgaben, die Bund und Länder gemeinsam planen und finanzieren. Bereits 2022 hat die Umweltministerkonferenz, also die Umweltminister und -senatoren der Länder beschlossen, dass sie die Festlegung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe für sinnvoll hielten. Bisher ist das jedoch nicht passiert, im Koalitionsvertrag der Union und SPD wurde allein die Prüfung einer solchen Maßnahme vereinbart. Damit eine solche Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festgelegt werden kann, braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und die Zustimmung der Ministerpräsidenten, die sich im Bundesrat dafür aussprechen müssten. Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hat die Bundesregierung bereits dazu aufgefordert. „Ich fordere die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung endlich auf den Weg zu bringen“, sagte der Umweltminister laut dpa. Hitzeschutz mit Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung – Länder sind am Zug Aber auch ohne diese Grundgesetzänderung gäbe es in Deutschland eigentlich eine rechtliche Basis für gemeinsame Maßnahmen: und zwar die „Anpassungsstrategie an den Klimawandel“. Diese Anpassungsstrategie wurde 2024 von der letzten Bundesregierung verabschiedet. In ihr sind 33 Ziele für die Klimaanpassung in Deutschland festgelegt. Diese gelten aktuell nur für den Bund. Die Länder sind bis zum 31. Januar 2027 verpflichtet, ihre eigenen Konzepte zu entwerfen. Aktuell haben laut Umweltministerium nur Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen entsprechende Strategien verabschiedet. Die meisten dieser Ziele sollen dann im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Den Zielen sind Indikatoren zugeordnet, um die Zielerreichung messen zu können. Der Ball liegt also einerseits bei den Ländern. Sie sind für die Umsetzung der Klimaanpassung verantwortlich. Andererseits gibt die Bundesregierung den Rahmen vor – auch durch das Klimaschutzgesetz. Und ist laut vielen Umweltorganisationen und Experten ungenügend, um die Klimaziele einzuhalten. Der Expertenrat für Klimafragen hatte im Mai die Emissionsdaten und Maßnahmen bewertet und festgestellt, dass die Prognosen der Emissionsentwicklung seitens der Regierung zu optimistisch sind und die Klimaziele voraussichtlich verfehlt werden. Am Dienstag, 30. Juni, soll die Bundesregierung ihren Klimaschutzbericht vorlegen. Grünen-Co-Chef Felix Banaszak sieht beim Hitzeschutz ein Versagen der Bundesregierung: „Man hat das Gefühl, Friedrich Merz und seine Regierung haben sich zum Schweigekartell verabredet, und haben einfach gehofft, so lange nichts zu dieser Lage sagen zu müssen, bis es wieder regnet“, sagte er laut Tagesschau am Montag. „Unter dem Eindruck dieser krassen Hitze werden weiter Klima- und Energiegesetze verabschiedet, die die Dramatik der Situation erhöhen.“ Dabei könnte er sich auf das Gebäudemodernisierungsgesetz beziehen, über das demnächst der Bundestag abstimmen soll. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass auch nach 2045 noch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. (Quellen: Tagesschau, dpa, eigene Recherche) (cdz)

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