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Was sich bei Perso, Pass und Smartphone ändern soll

Technologie

Der Bundestag bringt Neuregelungen für Pass und Personalausweis auf den Weg und bereitet die Einführung der sogenannten digitalen Brieftasche gesetzlich vor. Was ist geplant?

Deutschland soll moderner, schneller und handlungsfähiger werden: Dazu hatten Bund und Länder eine lange Liste mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau verständigt – "eine "Föderale Modernisierungsagenda" vereinbart.

Der Bundestag hat nun konkrete Maßnahmen aus dieser Liste beschlossen, die das Leben einfacher machen sollen: Das Smartphone soll zum Ausweis werden, ältere Menschen sollen ihren Personalausweis nicht mehr erneuern müssen und beim Umzug muss der neue Wohnort im Reisepass nicht mehr nachgetragen werden.

Wer muss den Personalausweis nicht mehr erneuern?

Laut Gesetzentwurf müssen alle, die zum Zeitpunkt der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 oder älter waren, ihren Personalausweis nicht mehr erneuern. Also wenn etwa der Ausweis eines heute 80-Jährigen im nächsten Jahr abläuft, weil die üblichen zehn Jahre Gültigkeit vorbei sind, muss er diesen nicht mehr verlängern. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen, und sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das dürfte bis zum Jahreswechsel der Fall sein.

Und wie wird die Maßnahme begründet?

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: "Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Gebrauchssituationen zurückgehen und gegebenenfalls die Neubeantragung gleichzeitig einen großen individuellen Aufwand bedeutet." Kurz: Man will ältere Menschen nicht mit unnötigen Behördengängen traktieren. Auch die Bürokratie würde entlastet. Grob wird erwartet, dass etwa 285.000 Neuantragsfälle pro Jahr wegfallen könnten.

Gibt es Einschränkungen dieser Regel?

Ja. Wer innerhalb der EU verreist, wo der Personalausweis ausreicht, sollte sicherheitshalber einen aktuell gültigen Ausweis dabeihaben, wird empfohlen. Den alten weiternutzen ist vor allem für "alltägliche Gebrauchssituationen" in Deutschland gedacht, wie Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal.

Und: Wer den abgelaufenen Ausweis weiterverwenden will, kann ihn dann nur noch ohne die Online-Funktion nutzen. Die Dokumentensicherheit mit dem im Personalausweis verbauten Chip und andere "technische Sicherheitsmerkmale" sowie die Verwendbarkeit im EU-Ausland könnten nicht unbegrenzt gewährleistet werden, heißt es dazu.

Wie sieht die geplante Neuregelung beim Reisepass konkret aus?

Bisher muss bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf der im Pass vermerkte Wohnort entsprechend umgetragen werden. Das bedeutet entweder einen Gang zum Bürgeramt oder, wenn regional angeboten, ein Online-Antrag zur Änderung. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Der alte Wohnort kann im Pass bleiben. Laut Gesetzentwurf könnten so rund 1,2 Millionen Ummeldungen auf Ämtern wegfallen.

Regelungen sind Teil eines Gesetzes zur Einführung der digitalen Brieftasche – worum geht es?

Es geht um die sogenannte EUDI-Wallet. Die EU-Länder haben sich per EU-Verordnung dazu verpflichtet, dass jedes Mitgliedsland eine digitale Brieftasche (Wallet) für Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. In Deutschland soll die Wallet am 2. Januar starten. Die dazugehörige App auf dem Smartphone soll "d-you" heißen.

Was soll ein Personalausweis auf dem Handy bringen?

Mit dem Personalausweis auf dem Smartphone soll man sich leichter gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern im Netz ausweisen können. Online Anträge beim Amt stellen, Bankkonten eröffnen, Verträge schließen, einkaufen und bestimmte Plattformen im Netz nutzen, wo das Alter nachgewiesen werden muss – solche Dinge sollen damit einfacher werden.

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Perspektivisch wird der Plastik-Personalausweis ganz zu Hause bleiben können und das Smartphone auch bei Vor-Ort-Kontakt mit Polizei oder Behörden ausreichen. Schritt für Schritt sollen auch andere Identitätsnachweise wie der Führerschein hochgeladen werden können. Die Nutzung ist freiwillig. (dpa/bearbeitet von ng)

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