DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,73 % 52.485,03 Pkt 23:22:18 S&P 500 +2,37 % 7.489,72 Pkt 23:22:12 Nasdaq +3,81 % 25.373,85 Pkt 23:15:59 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold +0,17 % 4.107,00 USD 22:59:54 Silber -1,75 % 57,79 USD 22:59:48 Brent +1,22 % 90,12 USD 20:28:19 WTI +1,29 % 84,67 USD 22:59:59 Bitcoin +0,36 % 63.038,22 USD 15:06:05 EUR/USD +0,52 % 1,15270 USD 23:29:22 EUR/GBP -0,31 % 0,85510 GBP 23:29:22 EUR/CHF -0,23 % 0,93060 CHF 23:29:22 EUR/JPY -3,08 % 181,491 JPY 23:29:22

Was sich für deutsche Haushalte ändert

Technologie

Startseite Verbraucher Neuerungen im August: Spürbare Änderungen für Millionen Haushalte – vom Handy bis zur Heizung Uns auf Google folgen Kaputte Geräte, eigene PV-Anlage oder KI im Kundenservice: Gleich mehrere Gesetze ändern sich zum August. Diese fünf Punkte sollten Verbraucher jetzt unbedingt kennen. Berlin – Der August 2026 bringt eine ganze Reihe gesetzlicher Neuerungen, die den Alltag vieler Menschen in Deutschland unmittelbar berühren. Wer ein kaputtes Smartphone hat, künftig mit Chatbots kommuniziert oder eine Solaranlage betreibt, muss sich auf veränderte Regeln einstellen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die sich zum August ändern: Neues Recht auf Reparatur Zum 31. Juli tritt das neue Recht auf Reparatur in Kraft, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt. Bislang griff bei defekten Geräten meist nur die zweijährige Gewährleistung. Künftig müssen Hersteller von Smartphones, Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Produkten diese auch nach Ablauf der Frist kostenlos oder zu einem angemessenen Preis reparieren – je nach Produktgruppe teils bis zu zehn Jahre lang, etwa bei Waschmaschinen, darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Wer sich innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt eines Austauschs entscheidet, erhält zudem zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung, darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin – aus zwei werden dann drei Jahre. Diese Regel gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Recht auf Ganztagsbetreuung Für Erstklässlerinnen und Erstklässler gilt ab dem 1. August erstmals ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: bis zu acht Stunden an fünf Werktagen im Hort oder in schulischen Angeboten. Der Anspruch wird schrittweise auf höhere Klassenstufen ausgeweitet und soll ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gelten. Weniger Geld für Solarstrom Zum 1. August sinkt laut ADAC die staatliche Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen erneut – wie gesetzlich vorgesehen um ein Prozent alle sechs Monate. Für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung fällt die Vergütung bei Teileinspeisung von 7,78 auf rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung von 12,34 auf etwa 12,22 Cent. Betroffen sind ausschließlich Anlagen, die ab dem Stichtag neu ans Netz gehen; wer bereits eine Anlage betreibt, behält seinen ursprünglichen Satz für 20 Jahre. Kennzeichnung von KI-Inhalten Ab dem 2. August müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz erstellte Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen. Die KI-Verordnung der EU soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, wann sie es etwa im Kundensupport mit einem Chatbot statt einem Menschen zu tun haben. Wer sich nicht daran hält, dem drohen laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Weniger Förderung beim Heizungstausch

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