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Wegen Kinderpornos angeklagter Richter: Panne bei StA

Nation

Anzeige Rund 1,7 Millionen kinderpornografische und rund 155.000 jugendpornografische Dateien soll ein Sozialrichter aus Thüringen auf 142 Datenträgern in seiner Wohnung vorgehalten haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Derzeit prüft das Landgericht (LG) deren Zulassung (Az. 40 KLs 13/26). Inzwischen hat das zuständige Justizministerium ein Disziplinarverfahren gegen den 62-jährigen Juristen eingeleitet und Mitte Juli seine vorläufige Dienstenthebung beantragt. Der Angeschuldigte Thomas N. ist seit Jahresanfang 2026 krankheitsbedingt nicht mehr als Richter tätig. Zuständig für das Ermittlungs- und Strafverfahren sind die Staatsanwaltschaft bzw. das LG Hannover, weil der Richter die Tat an einem Wohnort in diesem Bezirk begangen haben soll, § 7 Strafprozessordnung (StPO). Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft ließ sich der Angeschuldigte kinder- und jugendpornografische Bilder von anderen Internetnutzern übermitteln oder lud solche Dateien aus dem Internet herunter. Er soll diese auf seinem Smartphone, mehreren Laptops, diversen Festplatten und USB-Sticks gespeichert haben. Ein Besitz dieser Daten ist strafbar, die Datenträger werden eingezogen, §§ 184 b Abs. 3 und 7, 184 c Abs. 3 und 6, 52 Strafgesetzbuch. Die Taten sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei bzw. fünf Jahren bedroht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen nach einem Hinweis des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) bereits im Mai 2023 aufgenommen. Das NCMEC ist eine private gemeinnützige Organisation, die 1984 vom Kongress der Vereinigten Staaten gegründet wurde. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 26. August 2024 fanden die Ermittlungsbehörden bei N. die Dateien, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oliver Eisenhauer, mit. Thüringer Justizministerium sollte informiert werden Am 27. August 2024 berichtete die Staatsanwaltschaft Hannover dem Niedersächsischen Justizministerium über das Ermittlungsverfahren, die gelaufenen Ermittlungsmaßnahmen und die sichergestellten Datenträger. Eine Information des Thüringischen Justizministeriums (TMJMV) als Dienstherr war laut Eisenhauer zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. Nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erfolgt eine solche Mitteilung grundsätzlich erst bei einer Anklageerhebung (49 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)) bzw. Nr. 15 MiStra. In einem weiteren Bericht vom 25. März 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass 13 Datenträger ausgewertet und kinderpornografische Inhalte festgestellt worden seien, die Auswertung über 100 weiterer Datenträger dauere an. Auf Grundlage dieses Schreibens bat das Niedersächsische Justizministerium die Staatsanwaltschaft am 10. April 2025 um Prüfung, ob das Ministerium als Dienstherr bereits vor der Anklageerhebung informiert werden könne, um Disziplinarmaßnahmen – denkbar ist etwa eine vorläufige Dienstenthebung – ergreifen zu können. Eine niedersächsische Landesverordnung sieht die Möglichkeit einer solchen Mitteilung vor. Schreiben blieb aber in Hannover stecken Am 6. Mai 2025 schrieb die Staatsanwaltschaft dem Niedersächsischen Ministerium, dass sie ein Schreiben an das Justizministerium Thüringen übersandt habe. Dieses haben die Niedersachsen in der Anlage erhalten. "Es gab keine Anhaltspunkte, daran zu zweifeln, dass dieses Schreiben tatsächlich versandt wurde“, so Simon Beschoten, Pressesprecher des Justizministeriums Niedersachsen. Allerdings kam dieses Schreiben in Thüringen nie an: Wie die Staatsanwaltschaft LTO mitteilte, hat die Geschäftsstelle das Schreiben wegen eines Fehlers nie abgeschickt. "Das führte natürlich zu Irritationen in beiden Ministerien, als sich herausstellte, dass dieses Schreiben tatsächlich nicht herausgegangen ist", so Beschoten. Die Ministerien hätten diesen Sachverhalt gemeinsam aufgelöst. Die Staatsanwaltschaft teilte dazu mit, sie werde den Fehler aufarbeiten und die Beteiligten nochmalig sensibilisieren. Ansonsten wollte sie keine Auskunft zu internen Vorgängen geben. Anzeige Nach der Information ging es schnell: Disziplinarakte angelegt Die Informationen über die Anschuldigungen gingen in Thüringen damit erst nach der Anklageerhebung ein. Diese datiert vom 26. Mai 2026. Zeitgleich sei auch die Mitteilung nach dem MiStra erfolgt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Diese ging beim TMJMV am 4. Juni ein. Am 5. Juni legte das Ministerium "unverzüglich die Disziplinarakte" an, am 15. Juni habe die Ministerin Beate Meißner (CDU) förmlich das Disziplinarverfahren eingeleitet, teilte das Ministerium mit, § 79 Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) i. V. m. § 22 Abs. 1 Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG). Unter dem 15. Juli 2026 habe die Ministerin beim Richterdienstgericht beim LG Meiningen die vorläufige Enthebung vom Dienst ("Suspendierung") sowie die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge beantragt, §§ 83, 79 ThürRiStAG i. V. m. § 42 Abs. 1 Satz 1 ThürDG. "Eine Entscheidung des Gerichts über den Antrag ist bislang nicht bekannt geworden", so das Ministerium. Doch hätte das Ministerium früher tätig werden können, wenn es früher von den Ermittlungen erfahren hätte? "Das ist eine hypothetische Frage, die sich nicht sicher beantworten lässt", teilte das TMJMV mit. "Denn der Antrag auf vorläufige Dienstenthebung wurde auf Grundlage der übersandten Anklageschrift und weiterer angeforderter und sodann übersandter Unterlagen gestellt. Inwieweit die Staatsanwaltschaft Hannover bereits zu einem früheren Zeitpunkt hinreichend konkrete Erkenntnisse zur Verfügung hätte stellen können, die einen Antrag beim Richterdienstgericht gerechtfertigt hätten, lässt sich diesseits nicht sicher beurteilen." Derzeit prüft die Kammer im Zwischenverfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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