Wegen Verletzungsgefahr: Hersteller startet Rückruf für mehrere Butter-Kekse
Von: Sebastian Feurer
Kägi ruft mehrere Butterbiscuits zurück. In den betroffenen Packungen können sich Metallfremdkörper befinden, deshalb sollten sie nicht verzehrt werden.
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Die Kägi Söhne AG informiert über den Rückruf verschiedener Kägi Butterbiscuits. Betroffen sind mehrere Packungsgrößen und Produktvarianten. Bei den Produkten besteht nach Angaben des Unternehmens das Risiko einer Verunreinigung mit Metall, wie „Produktwarnung“ berichtet.
Rückruf für Kägi Butterbiscuits: Diese Produkte sind betroffen
Kägi Butterbiscuits 3x200g
Artikelnummer: V7.4306 | EAN: 7610046032007 | KHR | MHD: 28.08.2027
Artikelnummer: V7.4306 | EAN: 7610046032007 | KHQ | MHD: 28.08.2027
Kägi Butterbiscuits 200g
Artikelnummer: V7.1211 | EAN: 7610046002017 | KHR | MHD: 28.08.2027
Kägi Butterbiscuits 2x200g
Artikelnummer: V7.4412 | EAN: 7610046022008 | KHR | MHD: 28.08.2027
Kägi Butterbiscuits mini 1’650g
Artikelnummer: V9.4790 | EAN: 7610046300557 | MHD: 28.08.2027
Artikelnummer: V9.4790 | EAN: 7610046300557 | MHD: 28.09.2027
Andere Produkte sowie Packungen mit abweichendem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Chargencode sind laut Kägi nicht betroffen.
Rückgabe im Handel möglich
Vom Verzehr der genannten Produkte wird abgeraten. Betroffene Packungen können im Handel zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. Fragen beantwortet Kägi per E-Mail unter info@kaegi.com.
Fremdkörper in Lebensmitteln: Diese Gefahren können drohen
Fremdkörper in Nahrungsmitteln bergen erhebliche Risiken für die Gesundheit, da sie schwere Verletzungen oder Erstickungsanfälle verursachen können. Aus diesem Grund sollten entsprechende Warnungen und Rückrufe von Herstellern stets ernst genommen werden, wie „Lebensmittelwarnung“ erklärt.
Wann Sie einen Arzt aufsuchen sollten
Falls es beim Verzehr bereits zu Schnitt- oder Schleimhautverletzungen gekommen ist, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Sofern Gegenstände in die Atemwege oder die Speiseröhre gelangen, bieten die Hinweise des Deutschen Roten Kreuzes erste Orientierung für Sofortmaßnahmen.
In akuten Notfällen oder bei drohender Atemnot ist unverzüglich der Notruf zu wählen. Durch aufmerksames Handeln lassen sich Folgeschäden und lebensgefährliche Komplikationen vermeiden.