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Wegen Verletzungsgefahr: Hersteller startet Rückruf für mehrere Butter-Kekse

Wirtschaft

Von: Sebastian Feurer

Kägi ruft mehrere Butterbiscuits zurück. In den betroffenen Packungen können sich Metallfremdkörper befinden, deshalb sollten sie nicht verzehrt werden.

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Die Kägi Söhne AG informiert über den Rückruf verschiedener Kägi Butterbiscuits. Betroffen sind mehrere Packungsgrößen und Produktvarianten. Bei den Produkten besteht nach Angaben des Unternehmens das Risiko einer Verunreinigung mit Metall, wie „Produktwarnung“ berichtet.

Rückruf für Kägi Butterbiscuits: Diese Produkte sind betroffen

Kägi Butterbiscuits 3x200g

Artikelnummer: V7.4306 | EAN: 7610046032007 | KHR | MHD: 28.08.2027

Artikelnummer: V7.4306 | EAN: 7610046032007 | KHQ | MHD: 28.08.2027

Kägi Butterbiscuits 200g

Artikelnummer: V7.1211 | EAN: 7610046002017 | KHR | MHD: 28.08.2027

Kägi Butterbiscuits 2x200g

Artikelnummer: V7.4412 | EAN: 7610046022008 | KHR | MHD: 28.08.2027

Kägi Butterbiscuits mini 1’650g

Artikelnummer: V9.4790 | EAN: 7610046300557 | MHD: 28.08.2027

Artikelnummer: V9.4790 | EAN: 7610046300557 | MHD: 28.09.2027

Andere Produkte sowie Packungen mit abweichendem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Chargencode sind laut Kägi nicht betroffen.

Rückgabe im Handel möglich

Vom Verzehr der genannten Produkte wird abgeraten. Betroffene Packungen können im Handel zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. Fragen beantwortet Kägi per E-Mail unter info@kaegi.com.

Fremdkörper in Lebensmitteln: Diese Gefahren können drohen

Fremdkörper in Nahrungsmitteln bergen erhebliche Risiken für die Gesundheit, da sie schwere Verletzungen oder Erstickungsanfälle verursachen können. Aus diesem Grund sollten entsprechende Warnungen und Rückrufe von Herstellern stets ernst genommen werden, wie „Lebensmittelwarnung“ erklärt.

Wann Sie einen Arzt aufsuchen sollten

Falls es beim Verzehr bereits zu Schnitt- oder Schleimhautverletzungen gekommen ist, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Sofern Gegenstände in die Atemwege oder die Speiseröhre gelangen, bieten die Hinweise des Deutschen Roten Kreuzes erste Orientierung für Sofortmaßnahmen.

In akuten Notfällen oder bei drohender Atemnot ist unverzüglich der Notruf zu wählen. Durch aufmerksames Handeln lassen sich Folgeschäden und lebensgefährliche Komplikationen vermeiden.

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