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Weisungsrecht für Justizministerien: Richterbund warnt nach AfD-Sieg vor politischem Missbrauch der Justiz

Nation

Der Deutsche Richterbund hat angesichts des Wahlerfolgs der AfD in Sachsen-Anhalt einen besseren Schutz der Justiz vor parteipolitischem Missbrauch angemahnt. Priorität habe nun, einen solchen Missbrauch der Staatsanwaltschaften in Deutschland zu verhindern, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Kölner Stadt-Anzeiger. Es müsse per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten.

Bislang eröffne das Gesetz den Justizministerien die Möglichkeit, »bis in einzelne Strafverfahren hineinzuregieren«, warnte Rebehn. Es sei höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Initiative ergreife und das »heikle Weisungsrecht« der Justizministerien aus dem Bundesrecht streiche. Zwar gebe es eine politische Tradition der Selbstbeschränkung bei Weisungen an Staatsanwälte, sagte Rebehn. Diese könne aber jederzeit aufgegeben werden und biete keinen wirksamen Schutz.

Hubig glaubt an Wehrhaftigkeit der Justiz

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte in der vergangenen Woche gesagt, sie habe keinen Zweifel, dass sich »auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen« würden. Zwar sei der rechtliche Rahmen bei Staatsanwaltschaften anders, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Denn als Teil der Exekutive unterlägen diese einem ministeriellen Weisungsrecht. »Allerdings ist das natürlich begrenzt«, sagte die Ministerin.

Der Bund könne gegebenenfalls gegen Rechtsverstöße einer Landesregierung vorgehen. »Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue«, sagte Hubig. Sollte ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten verletzen, könne der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Bundeszwang kann Landesregierung in die Schranken weisen

Hubig verwies zudem auf den sogenannten Bundeszwang im Grundgesetz, der ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber einem Land begründen könnte. Dies greife etwa, wenn eine Landesregierung ihre Behörden anweisen würde, »geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen«, erklärte sie. Die Bundesregierung könnte den Landesbehörden dann »direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden«. Dazu sei die Zustimmung des Bundesrats notwendig.

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