Wer schweigt, zahlt drauf
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Elementarversicherung wird Pflicht: Wer nicht widerspricht, zahlt automatisch drauf
Von: Janine Karrasch
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Die Elementarschadenversicherung soll Standard der Wohngebäudepolice werden. Wie hoch der Eigenanteil wäre und was bei ausbleibender Antwort passiert.
Berlin – Überschwemmung, Starkregen, Rückstau: Für solche Schäden zahlt die klassische Wohngebäudeversicherung bislang nur, wenn Eigentümer einen zusätzlichen Baustein vereinbart haben. Genau hier setzt ein neues Konzept der Bundesregierung an. Der Schutz vor Naturgefahren soll künftig fester Bestandteil jeder Gebäudepolice werden, auch in laufenden Verträgen. Für Hausbesitzerinnen und -besitzer geht es damit um Fristen, Eigenanteile und die Frage, was geschieht, wenn ein Angebot des Versicherers unbeantwortet bleibt.
Beschlossen ist bislang nichts. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben ein Diskussionspapier vorgelegt, das nun mit Ländern und Verbänden besprochen wird. „Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen werden. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden“, erklärte Hubig dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Justiz- und Finanzministerium möchten Elementarschutz zur Pflicht machen
Nach dem am 21. Oktober 2026 veröffentlichten Papier soll jede neu angebotene Wohngebäudeversicherung künftig auch Elementarschäden einschließen. Gemeint sind Schäden durch Hochwasser und Starkregen, aber auch durch Schneedruck oder Lawinen. Dafür soll das Versicherungsvertragsgesetz ergänzt werden. Der Eigenanteil im Schadensfall liegt dann bei höchstens 20.000 Euro. Zusätzlich gilt eine Grenze von zehn Prozent der vereinbarten Leistung.
Ob es daneben eine günstigere Mindestversicherung geben soll, wird erst im weiteren Verfahren geprüft. Der Eigenanteil belaufe sich dann auf bis zu 100.000 Euro. Im Gegenzug würde die Prämie nach Angaben des Justizministeriums deutlich niedriger ausfallen.
Hintergrund ist eine Versicherungslücke. Laut Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), auf die sich das Justizministerium in einer Pressemitteilung beruft, sind erst 59 Prozent der Wohngebäude gegen solche Gefahren abgesichert, obwohl rund 98 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung haben.
Regional reicht die Quote von 39 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 94 Prozent in Baden-Württemberg. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Nach 25 Jahren legen wir jetzt erstmals einen konkreten Vorschlag auf den Tisch.“ Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen.
Versicherer sollen Bestandskunden Angebote machen – Opt-out-Möglichkeit wird diskutiert
Auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wohngebäudepolice ohne Elementarbaustein besitzen, sind betroffen. Ihre Versicherer sollen ihnen eine Erweiterung anbieten, darüber informieren und beraten. Reagieren die Kundinnen und Kunden nicht, würde die Police nach den Plänen des Justizministeriums ein Jahr nach Anwendbarkeit der neuen Regel automatisch um die Absicherung gegen Elementargefahren ergänzt. Post vom Versicherer sollten Eigentümerinnen und Eigentümer deshalb nicht liegen lassen.
Diskutiert wird auch eine sogenannte Opt-out-Möglichkeit: Eigentümerinnen und Eigentümer könnten ausdrücklich erklären, den gesetzlichen Umfang nicht zu wollen, bei Abschluss oder später. Ein solcher Verzicht soll laut Ministerien immer in einer Mindestdeckung für den Katastrophenfall münden. Zugleich sollen Versicherte darauf hingewiesen werden, dass staatliche Hilfen der Länder im darüber hinausgehenden Schadenfall ausgeschlossen sein können.
Beiträge im Vergleich: Was Elementarschutz heute kostet
Wie teuer der Baustein für Verbraucher wird, hängt von der Adresse ab. Versicherer ordnen jedes Gebäude einer Risikoklasse (ZÜRS-Zone: Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) zu, die auf den Hochwasser-, Starkregen- und Erdbebenzonen des GDV beruht.
Eine Analyse im Fachjournal Wirtschaftsdienst hat dazu mehr als 1000 Adressen mit Tarifen vom 1. August 2025 abgefragt. Für ein Musterhaus im Wert von rund 500.000 Euro und 500 Euro Eigenanteil lag der durchschnittliche Aufschlag für den Elementarbaustein in der niedrigsten Hochwasserzone je nach Starkregenklasse meist zwischen etwa 90 und 220 Euro im Jahr. In der Hochwasserzone 3 waren es gut 1300 bis rund 1500 Euro, in Zone 4 zwischen 1130 und rund 2000 Euro.