DAX +0,72 % 26.521,97 Pkt 15:05:26 MDAX +0,84 % 32.605,37 Pkt 15:05:26 Euro Stoxx 50 +0,22 % 6.559,60 Pkt 15:05:15 Dow Jones +0,09 % 53.839,99 Pkt 22:39:34 S&P 500 +0,92 % 7.798,99 Pkt 22:35:03 Nasdaq +1,35 % 26.803,03 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,69 % 4.437,30 USD 15:10:23 Silber +0,64 % 65,29 USD 15:10:18 Brent -0,14 % 86,95 USD 15:10:11 WTI +0,12 % 81,35 USD 15:10:20 Bitcoin -1,28 % 62.587,51 USD 15:20:19 EUR/USD +0,31 % 1,15660 USD 15:20:22 EUR/GBP +0,04 % 0,85420 GBP 15:20:26 EUR/CHF +0,19 % 0,93920 CHF 15:20:24 EUR/JPY +0,14 % 183,928 JPY 15:20:25

Werder Bremen siegt vor Gericht gegen Rebell - geht der Streit trotzdem weiter?

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TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Das ist eine kleine Überraschung! Nach monatelangem Rechtsstreit hat Werder das Eilverfahren gegen Pascal Tetschet gewonnen. Der Werder-Rebell wollte gerichtlich die Herausgabe von Mitgliederdaten erzwingen, um über die geplanten Satzungsänderungen auf der Mitgliederversammlung im November zu informieren. Das Amtsgericht Bremen gab ihm in der Sache sogar recht, doch Werder legte Berufung ein – mit Erfolg! Obwohl das Landgericht dem Kläger in fast allen Punkten zustimmte, muss Werder die Daten vorerst nicht rausrücken. Grund dafür ist die fehlende Dringlichkeit. Sprich, der Anlass, diese Daten weiterzugeben, ist nicht akut. Im Wortlaut: „Die Kammer teilt zwar die Auffassung des Amtsgerichts, dass ein dahingehender Verfügungs-Anspruch des Verfügungsklägers besteht. Allerdings besteht dagegen ein Verfügungsgrund nicht.“ Doch damit ist die Sache womöglich noch immer nicht geklärt. Droht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Werder und Tetschet? Der Verein hat zwar etwas Zeit gewonnen, der Streit ist aber längst nicht beendet. Denn nun könnte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen, das sich im schlimmsten Fall über Jahre ziehen und weitreichende Folgen für die Mitgliederversammlungen haben könnte. Daher laufen aktuell Gespräche zwischen Werder und Tetschet , um diesen Fall zu vermeiden. Tetschet bestätigt auf BILD-Nachfrage: „Da wir uns unabhängig vom Urteil in laufenden Gesprächen befinden, werde ich das Urteil zunächst nicht kommentieren.“ Die Kosten des Verfahrens (5000 Euro) muss Tetschet allein tragen. Werder hat sich bisher noch nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert. Bei den von Tetschet geplanten Anträgen geht es um die Einführung einer hybriden Mitgliederversammlung, bei der auch ohne physische Anwesenheit digital gewählt werden darf. Dazu kommen ein Antrag auf Wahlrecht auch für Fördermitglieder und zuletzt die Anpassung des Wahlvorschlagsrechts. Bislang nominiert ausschließlich der Wahlausschuss Kandidaten für das Präsidium. Jetzt muss er vorerst weiterhin den Weg über Social Media und das Internet wählen. Bislang geht niemand so wirklich als Gewinner aus diesem Fall hervor.

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