Wettbewerbern doch nicht feste Kapazitäten im Schienennetz einräumen
Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Italo hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden.
Italo wollte einen Rahmenvertrag erhalten. Er hätte dem Unternehmen bestimmte Fahrzeiten im Netz – die sogenannten Trassen – über mehrere Jahre garantiert. Die Bahn-Infrastrukturtochter DB InfraGO erstellt aber jedes Jahr einen neuen Fahrplan und vergibt die Trassen dabei neu. Italo war das zu unsicher. Unter diesen Marktbedingungen wollte die Privatbahn nicht die nötigen Investitionen tätigen, um dem ICE im Fernverkehr Konkurrenz zu machen.
Gericht: Klausel ist ungeeignet
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschied nach der Beschwerde von Italo am 17. Juli, dass die InfraGo künftig 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist.
Die Deutsche Bahn ging in einem Eilverfahren gegen den Beschluss der BNetzA vor und argumentierte, dass dadurch die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo.
Das Gericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass weder das europäische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht „eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen“ vorsehen. Außerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.
Italo hatte die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Grundlage genommen, um bei Siemens 26 Velaro-Hochgeschwindigkeitszüge für den deutschen Markt zu bestellen. Siemens soll diese Züge auch 30 Jahre lang warten. Zudem sicherte sich Italo die Option auf 14 weitere Züge. Der Auftrag hatte ein Volumen von rund drei Milliarden Euro.
Flixtrain sieht kein Problem
Italo hatte angekündigt, mit den Zügen ab Ende 2028 von München über Köln ins Ruhrgebiet sowie von München über Berlin nach Hamburg zu fahren. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist jetzt allerdings die Garantie hinfällig, dass die Wettbewerber der Deutschen Bahn bei Engpässen stets ausreichend Fahrtzeiten im Schienennetz erhalten werden.
Das Unternehmen erklärte auf Anfrage: Die Italo Group habe das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Kenntnis genommen und warte auf die Veröffentlichung der Urteilsbegründung. Man halte an dem Ziel fest, „in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten“. Man habe die erforderlichen Investitionen für Beschaffung und Wartung der neuen Zugflotte getätigt, treibe alle vorbereitenden Maßnahmen planmäßig voran und sei entschlossen, ab 2028 wirksamen Wettbewerb im deutschen Markt einzuführen.
Nicht alle Wettbewerber der Deutschen Bahn erkennen in der Trassenvergabe der InfraGO ein Problem. So hat das Münchner Unternehmen Flix im Mai 2025 den Kauf von 65 Hochgeschwindigkeitszügen des spanischen Herstellers Talgo bekannt gegeben. Angesichts der Beschwerden von Italo macht Flix-Chef André Schwämmlein stets deutlich, dass man mit dem derzeitigen Vorgehen der InfraGO einverstanden ist.
Die Sorge, für die neuen Züge keine attraktiven Fahrzeiten im Schienennetz zu erhalten, hat man bei Flix offensichtlich nicht. Schließlich sind die grünen Flixtrains bereits seit einigen Jahren auf mehreren Verbindungen in Deutschland unterwegs.
Bahntochter zufrieden
Die InfraGO zeigte sich am Donnerstag zufrieden mit der Entscheidung des Kölner Gerichts. Sie bestätige die Rechtmäßigkeit des Regelwerks der DB InfraGO zur Vergabe von Trassenkapazitäten, teilte ein Sprecher mit. Ziele der Klage der DB InfraGO seien frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle gewesen. „Das Urteil schafft jetzt diese Klarheit. Das ist auch angesichts der sehr knappen Kapazitäten auf dem deutschen Schienennetz gut.“
Auch die Bahngewerkschaft EVG begrüßte die Entscheidung. „Das Gericht hat die Bundesnetzagentur klar in die Schranken verwiesen. Und das vollkommen zurecht“, sagte EVG-Chef Martin Burkert. Die Bundesnetzagentur habe im Sommer eine Entscheidung getroffen, die den meisten Bahnkunden in Deutschland nicht mehr Wettbewerb gebracht, sondern sie vom Fernverkehr ausgeschlossen hätte. „Dass es dazu jetzt nicht kommen wird, ist gut“, sagte Burkert.