Wie Meta mit neuen Nutzungsbedingungen Medien erpresst
Haben Sie heute schon einen Whatsapp-Status eingestellt, auf Instagram Reels angeschaut oder auf Facebook Nachrichten mit Freunden geschrieben? Für viele Menschen gehört die Nutzung von Produkten des Meta-Konzerns ganz selbstverständlich zum Alltag. Weil Sie, unsere Leserinnen und Leser, in so großer Zahl dort unterwegs sind, nutzen auch wir als Badische Zeitung Produkte von Meta. Wir betreiben eine Vielzahl von Whatsapp-Kanälen, Instagram-Accounts und Facebook-Seiten und beliefern Sie dort mit Nachrichten aus Ihrem Ort, den neuesten Infos über den SC Freiburg oder Video-Nachrichten für eine junge Zielgruppe.
Jetzt hat Meta angekündigt, seine Nutzungsbedingungen für geschäftliche Kunden wie uns zu ändern. Wer in wenigen Wochen – erst hieß es, der Stichtag sei der 30. Oktober, nun soll es der 20. November sein – Facebook, Instagram und Whatsapp als geschäftlicher Kunde nutzt, soll damit automatisch dem Konzern eine Vielzahl von Rechten einräumen, darunter auch das Recht, Inhalte von verlinkten Webseiten und Archiven automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren und auszuwerten.
Gewerbliche Nutzer sollen also eine Generalvollmacht ausstellen
Dabei geht es natürlich um Training für generative Künstliche Intelligenz. Zunächst stand das als explizite Formulierung in den neuen Nutzungsbedingungen, doch der Passus wurde nach ersten Protesten entfernt. Experten sind überzeugt, dass es dem Konzern auch ohne diese Formulierung genau darum geht. Gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer wie wir sollen Meta also eine Generalvollmacht ausstellen, das gesamte Ergebnis ihrer Arbeit für KI-Training herzugeben. Als Preis dafür, dass wir Sie, unsere Leserinnen und Leser, weiter über Metas Produkte erreichen können.
Für mich als Chefredakteurin der BZ ist das ein Deal, den ich nicht eingehen möchte. Wer an unser Archiv will und all unsere Inhalte durchsuchen, indexieren und auswerten will, der will ans Herz der BZ. An das, was in 80 Jahren von Tausenden Redakteurinnen und Redakteuren und freien Mitarbeitenden erschrieben, fotografiert und gefilmt wurde – und das jeden Tag von der Redaktion erweitert wird.
Meta bindet Medien seit Jahren an sich – und begrenzt gleichzeitig ihre Reichweite
Meta selbst behauptet, es nicht auf redaktionelle Inhalte abgesehen zu haben. Es ginge bei den Nutzungsänderungen lediglich um besseren Service für Anzeigenkunden. Das überzeugt mich nicht, denn der aktuelle Versuch, sich die Arbeitsergebnisse von Medienhäusern anzueignen, reiht sich ein in eine lange Reihe von Maßnahmen in den vergangenen 15 Jahren. Sie alle hatten das Ziel, die Medien weltweit immer enger an den Konzern zu binden. Gleichzeitig wurde deren Reichweite auf Meta-Plattformen immer weiter begrenzt.
Auf uns höchstpersönlich hat Meta es natürlich nicht abgesehen. Niemand hat im kalifornischen Menlo Park in einem Konferenzraum gesessen und über die BZ nachgedacht. Regionale Medienhäuser wie wir sind nur ein Kollateralschaden des unersättlichen Hungers der KI nach menschengemachten Inhalten, mit denen die KI trainiert werden soll.
Mitbekommen, was die Bürger in einer Stadt beschäftigt
Menschengemachte Inhalte – darin sind wir gut. Jeden Tag sind Reporterinnen, Reporter und freie Mitarbeitende in unserem Verbreitungsgebiet unterwegs und machen das, was KI nicht kann: Mitbekommen, was die Bürger in einer Stadt beschäftigt, Themen vor Ort recherchieren, mit Informanten sprechen, in Gemeinderatssitzungen sitzen und dort nicht nur Abstimmungsergebnisse, sondern auch Stimmungen auffangen. Das Ergebnis dieser Arbeit ist Journalismus, den Sie im Idealfall nur bei uns bekommen, weil wir ihn für Sie erarbeitet haben.
Wenn Sie KI-Produkte von Meta nutzen und Fragen mit Baden-Bezug stellen, erhalten Sie dort ohne unsere Inhalte möglicherweise nur verzerrte, veraltete oder falsche Antworten. Mit dem Inhalt unserer Webseite und unseres Archivs sollen Metas KI-Produkte für Sie als Nutzer besser werden. Nach Wunsch von Meta natürlich irgendwann so gut, dass Sie unsere Produkte nicht mehr brauchen. Bezahlen will Meta – wie keiner der Tech-Giganten – dafür bisher nicht.
Metas neue Nutzungsbedingungen verstoßen gegen geltendes EU-Recht
Natürlich kann man argumentieren, dass Meta mit seinen Plattformen auch eine Leistung für uns erbringt. Doch diese Leistung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu dem, was wir unter den neuen Nutzungsbedingungen hergeben sollen. Meta missbraucht seine marktbeherrschende Stellung und verstößt gegen Artikel 6 Absatz 12 des Digital Markets Act. Dieses EU-Gesetz verpflichtet Plattformanbieter dazu, faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen sicherzustellen. Der Badische Verlag ist Mitglied im Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), und gemeinsam mit ihm fordern wir als Badische Zeitung die Europäische Kommission auf, die von Meta angekündigte Änderung seiner Nutzungsbedingungen für kommerzielle Kunden unverzüglich zu prüfen und die Anwendung der neuen Regelungen bis zum Abschluss des Verfahrens zu untersagen. Wir setzen also auf politisches Engagement auf EU-Ebene und hoffen auf ein Größerwerden des politischen Aufschreis über Metas perfiden Erpressungsversuch.
Wir wollen Sie weiter an digitalen Orten erreichen
Aber was, wenn das erfolglos bleibt? Wir debattieren intern tatsächlich den Ausstieg der Redaktion aus den Meta-Plattformen. Für uns wäre das eine Katastrophe – und auch für Sie als unsere Leserinnen und Leser wäre das wohl ein Verlust. Wir wollen Sie an den digitalen Orten erreichen, die Ihnen im Alltag wichtig sind. Und gerade wenn es darum geht, jüngere Menschen mit Journalismus zu erreichen, ist etwa Instagram für uns von großer Bedeutung.
Vor Kurzem haben wir uns an der Aktionswoche "Demokratie braucht viele Stimmen" beteiligt. Viele Stimmen gibt es nur mit einer vielfältigen, freien und professionellen Presse. Und die braucht auch in der digitalen Welt faire Bedingungen.