„Wie Musikverein Buxtehude“: Richter watscht Dynamo Dresden ab
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Dynamo Dresden hat derzeit nicht viel zu lachen. Sportlich steckt der Zweitligist in der Klemme und auch juristisch gab es wieder eine Pleite.
Es ging erneut um Aufsichtsrat Thomas Blümel (61). Der wurde bekanntlich vom Ehrenrat wegen angeblichen Geheimnisverrats seines Amtes enthoben und zudem sogar befristet als Vereinsmitglied ausgeschlossen. Dagegen hatte er erfolgreich geklagt, das Landgericht Dresden setzte das Ehrenrats-Urteil per vorläufigem Beschluss außer Kraft.
Das wiederum wollte Dynamo nicht auf sich sitzen lassen und legte Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss ein. Damit landete die Sache erneut vor dem Landgericht, wo es am Montagnachmittag die nächste schallende Ohrfeige gab. Richter Norbert Bahr (65) bestätigte in einer mündlichen Verhandlung das vorherige Urteil. Bedeutet: Blümel bleibt sowohl im Amt als auch Dynamo-Mitglied, die Verfahrenskosten muss die SGD zahlen.
Diese Entscheidung begründete der Richter damit, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen der angeblichen Verfehlung Blümels und dem Strafmaß des Ehrenrats nicht gegeben sei. „Es hätte die Möglichkeit eines Verweises oder Ordnungsgeldes gegeben. Aber es wurde die höchstmögliche Strafe ausgesprochen“, sagte Bahr. „Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Um das einem Aufsichtsratsmitglied abzusprechen, müsste schon ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen.“
Der Ehrenrat von Dynamo Dresden hatte Blümel aber nur deshalb so hart sanktioniert, weil er angeblich vor einem Jahr eine Diskussion des Aufsichtsrates durchgesteckt haben soll, wonach der damalige Co-Trainer Heiko Scholz (60) künftig eventuell teilweise im Scouting-Bereich mitarbeiten sollte. Das musste – so argumentiert der Verein – „Scholle“ dann aus der Zeitung erfahren.
Abgesehen davon, dass Blümel die Vorwürfe vehement bestreitet und der Richter die Beweisführung als sehr dürftig bezeichnete, sah er auch eine Mitschuld des Aufsichtsrates. Schließlich hätte der ja vorher mit Scholz reden und ihn in seine Überlegungen mit einbeziehen können. „Deshalb sind das nur Krokodilstränen“, so Bahr, der die Strafe als grob willkürlich ansah. „Mit Dreck nach anderen zu werfen, wenn man selber Dreck am Stecken hat, ist keine gute Idee.“
Dynamo geführt „wie der Musikverein von Buxtehude“
Der Richter erwähnte in seinen Ausführungen, dass er kein Dynamo-Mitglied und deshalb auch nicht befangen sei. „Aber ich war oft zu Heimspielen und hatte sogar mal eine Jahreskarte“, verriet Bahr. Und fand dann deutliche Worte: „Der Verein pendelt seit Jahren zwischen der zweiten und dritten Liga. Weil er geführt wird, wie der Musikverein von Buxtehude. Das ist nur meine persönliche Meinung, die wollte ich aber mal loswerden.“ Rumms!
Nach der Verhandlung wollten sich weder Geschäftsführer Stephan Zimmermann noch Blümel offiziell äußern. Dynamo hat jetzt zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Sollte man das tun und erneut den Kürzeren ziehen, würden weitere Gerichts- und Verfahrenskosten im fünfstelligen Bereich fällig werden. Abschlussbemerkung von Richter Bahr: „Hauptsache, Sie gewinnen jetzt mal Ihre Spiele...“