Windows: Global Device ID führt zu gerichtswirksamer Identifikation
close notice This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication. . Microsoft nutzt in Windows eine Global Device ID (GDID). Die macht Windows-Installationen eindeutig erkennbar, sie übersteht Neustarts und Windows-Updates und lässt sich nicht entfernen. Das sorgt nach wie vor für Aufregung – aber wirklich überraschen dürfte das eigentlich niemanden. Überraschend ist eigentlich nur, dass die GDID nun vor Gericht Bestand hat und zur Identifizierung eines vermutlichen Täters geführt hat. Weiterlesen nach der Anzeige Grundsätzlich sind derartige Mechanismen in Windows-Betriebssystemen bereits bekannt. Das merken Bastler etwa dann, wenn sie eine SSD oder ein Mainboard austauschen. Windows fragt dann nach einer neuen Aktivierung – die Maschinen-IDs des Systems passen danach nicht mehr. Die GDID geht allerdings noch einen Schritt weiter. Auch die dokumentiert Microsoft, wenn auch etwas versteckt in Referenzen für die Azure-Cloudsysteme. Dort taucht die „GlobalDeviceID“ auf, als Zeichenkette (string). Die Umschreibung erklärt, dass es sich um Microsofts Global Device Identifier handelt, den Microsoft intern verwendet. Auf GitHub hat sich ein User mit dem Handle „SmtimesIWndr“ die Mühe gemacht und Informationen zur Windows GDID zusammengesammelt. Es handelt sich demnach um einen Bestandteil der Windows-Telemetrie, der wird zusammen mit anderen Informationen an Microsofts Server gesendet. Das passiert unabhängig davon, ob Windows mit einem Microsoft-Account oder lokalem Konto eingerichtet wurde. GDID kann zur Nutzeridentifikation dienen Vor etwa drei Wochen wurde bekannt, dass ein vermeintliches Mitglied der Cybergang „Scattered Spider“ angeklagt wurde. Der Strafanzeige ist zu entnehmen, dass der Angeklagte anhand der Windows-GDID trotz Nutzung von VPN-Diensten erkannt wurde. Die Dokumente erklären etwa, dass Cybersecurity-Forscher von Microsoft Zugriff auf Daten wie Computer-Maschinen-IDs, IP-Adressen und Malware-Samples haben. Mittäter der Kriminellen erkennen sie demnach etwa an der Nutzung derselben IP-Adresse, die der ursprüngliche Täter genutzt hat. Ab Seite 30 erklären die Ankläger, dass der Angeklagte anhand eines konkreten Global Device Identifiers identifiziert werden konnte. Es handelt sich laut Microsoft um einen persistenten Identifier auf Geräteebene, der eine eindeutige Identifizierung einer Installation des Windows-Betriebssystems auf einem Gerät – ganz gleich ob physisch oder in einer virtuellen Maschine – über bestimmte, nicht näher erläuterte Microsoft-Dienste und Szenarien gestattet. Während die GDID Updates und Reboots übersteht, wird sie bei einer Neuinstallation neu generiert, räumt Microsoft dort ein. Der Global Device Identifier lässt sich also nicht einfach loswerden. Allgemein lässt sich der Mitteilungsbedarf von Windows mit einigen Handgriffen etwas eindämmen. Wer mehr Privatsphäre ohne eindeutige GDID möchte, kann etwa stets neue VMs aufsetzen und damit arbeiten, was dann immer für eine neue GDID sorgt. Wer das nicht möchte, muss jedoch auf andere Betriebssysteme ausweichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Betriebssysteme anderer großer Konzerne wie Android, ChromeOS oder macOS ähnliche Mechanismen enthalten, ist jedoch groß. Am naheliegendsten ist daher der Wechsel, etwa zu Linux. Weiterlesen nach der Anzeige