Wirbel um Füllkrug-Tor gegen BVB: „Eigentlich irregulär“
Borussia Dortmund muss sich gegen Werder Bremen mit einem bitteren 2:2 begnügen. Nach dem späten Ausgleich durch Niclas Füllkrug sorgt nun Schiedsrichter-Experte Manuel Gräfe für Aufsehen. Seiner Meinung nach hätte der Treffer nicht zählen dürfen.
Zwei Tore Vorsprung, der Sieg zum Greifen nah – und plötzlich steht Borussia Dortmund mit nur einem Punkt da. Das dramatische Remis gegen Werder Bremen beschäftigt den BVB auch nach dem Abpfiff. Dabei rücken gleich mehrere Entscheidungen von Schiedsrichter Christian Dingert in den Fokus.
Gräfe sieht Regelverstoß bei Füllkrug-Tor
Besonders brisant ist der Ausgleich durch Ex-Dortmunder Niclas Füllkrug. Der Stürmer köpfte in der Nachspielzeit eine Freistoßflanke zum 2:2 ins Netz. Doch nach Einschätzung von Manuel Gräfe hätte der Treffer aberkannt werden müssen.
Der frühere Bundesliga-Schiedsrichter kritisierte gegenüber der „Bild“ das Verhalten mehrerer Bremer Spieler. „Hier war es offensichtlich: Drei Bremer Spieler blocken die Dortmunder Spieler, damit diese nicht zum Ball gehen und das Tor verhindern können. Wenn drei Spieler hier gegnerische Spieler blocken, ist es erstens Sperren ohne Ball und zweitens Abseits.“
Damit nicht genug: Gräfe bemängelte auch den frühen Pfiff vor Ethan Nwaneris spektakulärem Fallrückzieher. Dingert hatte zuvor ein vermeintliches Foul von Waldemar Anton geahndet und damit eine nachträgliche Toranerkennung durch den VAR ausgeschlossen.
Später Schock: BVB verspielt Sieg gegen Bremen
„Anton mit minimalem Kontakt, Füllkrug nimmt ihn dankend an. Das ist handelsüblich – eigentlich ein regulärer Treffer“, erklärte Gräfe. Ganz ohne umstrittene Entscheidung zugunsten des BVB blieb die Partie allerdings nicht. Beim Dortmunder 2:0 soll Felix Nmecha den Bremer Torhüter aus einer Abseitsposition behindert haben.
Für Dortmund bleibt damit ein besonders bitterer Abend: Der BVB verspielte den Sieg selbst – und muss sich gleichzeitig mit der Frage beschäftigen, ob Bremens Ausgleich überhaupt hätte zählen dürfen.