Wissenschaftlerin aus der Rentenkommission über Beamte: „Sehr große finanzielle Belastung“
Startseite Politik Wissenschaftlerin aus der Rentenkommission über Beamte: „Sehr große finanzielle Belastung“ Von: Sophia Sichtermann Uns auf Google folgen Deutschland reformiert die Rente. Doch eine oft geforderte Änderung bleibt aus – ein Kommissionsmitglied erklärt, wieso. Hamburg – Das deutsche Rentensystem erhält eine Reform. Das hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Dienstag (23. Juni) angekündigt: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Die von der Koalition eingesetzte Rentenkommission hat 33 Maßnahmen vorgelegt, die das Rentensystem langfristig stabilisieren sollen. Unter anderem soll die Kapitalrente eingeführt werden: Ab 2028 würden dann zunächst 0,5 Prozent des Bruttolohns auf ein Konto eines öffentlich verwalteten Fonds fließen. Bis 2032 soll dies schrittweise auf zwei Prozent erhöht werden. Zudem soll das gesetzliche Renteneintrittsalter über 67 hinaus, an die Lebenserwartung gekoppelt, steigen. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll außerdem ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Eine Änderung, die immer wieder in der öffentlichen Debatte gefordert wurde, wird zunächst jedoch nicht umgesetzt. Pension von Beamten bleibt bestehen Beamtinnen und Beamte werden nicht in das System der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) überführt. Tabea Bucher-Koenen, Mitglied der Rentenkommission und Leiterin des Forschungsbereichs „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“ am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), beschreibt die „Herausforderung“, Beamte zu integrieren: „Wenn alle Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen müssten, würde das eine sehr große finanzielle Belastung für Bundes- und Länderhaushalte bedeuten“, sagt die Professorin der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Der Bund und die Länder müssten gleichzeitig die Pensionen der aktuellen Beamten und die Beiträge für die noch erwerbstätigen Beamten zahlen – „eine große zusätzliche Belastung. Wobei viele Länder schon in großen finanziellen Schwierigkeiten stecken.“ Es sei auch nicht offensichtlich, dass die Einbeziehung von Beamten der Finanzlage der GRV mittel- und langfristig helfen würde, da Beamte im Durchschnitt höhere Einkommen und eine höhere Lebenserwartung hätten. „Im Vergleich zum Versichertenpool ist das ein ungünstiges Verhältnis. Das wäre finanziell keine gute Entscheidung“, sagt Bucher-Koenen. Die Kommission habe jedoch Änderungen am jetzigen System empfohlen. So solle die Beamtenversorgung an die gesetzliche Rentenversicherung angeglichen werden – Reformen also wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. „Das betrifft vor allem Renteneintrittsalter und Rentenhöhe. Auch die viel zitierten 71 Prozent sollen gedämpft werden.“ So wie der Rentenwert angepasst wurde, solle auch die Ersatzrate der Beamten gedämpft werden. Gratis für Sie: Der große Renten-Ratgeber So holen Sie das meiste aus Ihrer Rente. Versteckte Fehler vermeiden. Dies und viele Tipps von Renten-Profis finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber. Laden Sie sich HIER den Ratgeber kostenlos als PDF herunter Beamtenversorgung kann nicht „nebenbei“ verändert werden Die Altersvorge-Expertin erklärt, dass die Überführung von Beamten in die GRV komplexer ist, als viele denken: Die Veränderung der Beamtenversorgung sei „nichts, was man nebenbei regelt“. In der öffentlichen Diskussion klinge es oft trivial – Beamten sollten einfach einbezahlen, „aber eine tiefere Analyse zeigt, dass es leider nicht so einfach ist“. Die Beamtenversorgung werde aus Steuergeldern bezahlt. Wenn sie anders geregelt werden solle, bedeute das unmittelbar eine höhere Belastung der öffentlichen Haushalte. Eine Möglichkeit sei es jedoch, die Verbeamtungen zu reduzieren, um die Belastung der öffentlichen Haushalte zu verringern. „Für viele Berufsfelder wären Angestellte im öffentlichen Dienst völlig adäquat. Wir orientieren uns am Europäischen Gerichtshof mit der Empfehlung, dass eigentlich nur für hoheitliche Aufgaben verbeamtet werden sollte“, sagt Bucher-Koenen. Unter die sogenannten hoheitlichen Aufgaben fallen etwa Polizei, Justiz und Militär. Lehrkräfte oder Verwaltungsangestellte in Behörden hingegen könnten im öffentlichen Dienst angestellt werden. Langfristig strebt die Kommission eine umfassendere Lösung an: die Erwerbstätigenversicherung, in der alle in einem System versichert wären. Das sei „regulatorisch einfacher, transparenter, und die Leute fühlen sich nicht unfair behandelt – praktisch das Idealbild“, sagt Bucher-Koenen. Gleichzeitig erklärt sie, dass eine vollständige Integration nicht für alle Gruppen sinnvoll sei. Selbstständige in verkammerten Berufen etwa – also Ärztinnen, Anwälte oder Apothekerinnen – hätten bereits eine Pflichtversicherung und stabile Altersvorsorgesysteme. Es sei nicht offensichtlich gewesen, warum man sie in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren sollte. (Quellen: eigene Recherche)